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Fetz Anita · Ständerat · 2016-09-15

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-15

Wortprotokoll

Nach dem neuen Artikel 50 des Parlamentsgesetzes hat die Finanzkommission einen Mitbericht gemacht. Im Prinzip müsste auch ihr Antrag auf der Fahne sein, aber das ist vergessen gegangen, weil diese Regelung relativ neu ist und darum manchmal noch ein bisschen untergeht.

Ich erkläre Ihnen ganz kurz, was die Meinung der Finanzkommission ist. Unsere Aufgabe ist es ja, das Thema nicht aus sachlich-fachlicher, sondern aus finanzieller Sicht anzuschauen. Die Mehrheit der Kommission befürwortet die Vorlage des Bundesrates und schliesst sich dessen Argumenten an. Sie bevorzugt den indirekten Gegenvorschlag, weil er finanziell geringere Auswirkungen hat und vor allem eine raschere Umsetzung als die Volksinitiative ermöglicht. Für die Mehrheit Ihrer Kommission ist es wichtig, dass Fehler von damals eingestanden werden und dass die Opfer mit einer finanziellen Entschädigung nicht nur warme Worte, sondern auch echte Solidarität erhalten.

Der Kommission lag ein Antrag auf Nichteintreten beziehungsweise auf Ablehnung der Vorlage vor. Die Befürworter des Antrages räumten zwar ein, dass sicher Fehler begangen worden seien und die Opfer eine offizielle Entschuldigung verdient hätten, doch sei Letzteres ja bereits geschehen. Es sei nicht angemessen, finanzielle Entschädigungen für Handlungen vorzusehen, die seinerzeit gesetzes- und praxiskonform waren. Auch sei es ein Fehler, dass die Höhe der Entschädigungsbeiträge nicht nach der Schwere der Betroffenheit abgestuft werde.

Das hat dann zu einigen Diskussionen geführt. Diesem Argument hielt die Mehrheit aber entgegen, dass bei einem für alle Opfer gleichen Pauschalbetrag der bürokratische Aufwand am geringsten sei. Zudem ist es äusserst heikel zu beurteilen, ob zum Beispiel eine Vergewaltigung einen höheren Entschädigungsbeitrag bewirken sollte als mehrere Zwangsabtreibungen, die damals auch immer wieder vorgekommen sind, oder eine jahrzehntelange soziale Stigmatisierung. Wer soll denn diese Dramen und diese massiven Fehler miteinander vergleichen und finanziell unterschiedlich darstellen? Das ist weder zielführend noch fair.

Das heisst also, dass sich Ihre Finanzkommission mit 6 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen für die Vorlage des Bundesrates ausgesprochen hat, inklusive der Zusätze, die der Nationalrat noch eingefügt hat, namentlich bezüglich der Pauschale von 25 000 Franken pro Opfer und bezüglich des Erlöschens von Forderungen gegenüber Opfern oder deren Angehörigen. Sie finden diese Zusätze auf der Fahne zur Vorlage 2.