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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-19

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-19

Wortprotokoll

Im Jahr 2015 erfassten die SBB rund 430 000 Reisende ohne gültigen Fahrausweis. 25 Prozent dieser Reisenden hatten ihr Abonnement vergessen und gelten somit nicht als Schwarzfahrer. Reisende, welche die Rechnung für eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis nicht bezahlen, werden von den SBB zuerst gemahnt und anschliessend, falls nötig, betrieben.

Aufgrund einer neuen Bestimmung im Personenbeförderungsgesetz besteht zudem seit Anfang 2016 die Möglichkeit, Informationssysteme über Reisende ohne gültigen Fahrausweis zu betreiben. Dadurch können die Zuschläge im Wiederholungsfall erhöht werden und solche Reisende zudem strafrechtlich verfolgt werden. Reisende ohne gültigen Fahrausweis kommen also keineswegs ungeschoren davon. Die Bahnen schöpfen ihre rechtlichen Möglichkeiten aus, um an die wegen nichtbezahlter Reisen entgangenen Einnahmen heranzukommen. Wie in anderen Branchen kommt es jedoch auch bei den SBB vor, dass ein Teil dieser Einnahmen nicht einbringlich ist. Der Hauptgrund ist, dass die Betroffenen mangels Mitteln nicht bezahlen können.

Der Bundesrat sieht keinen Anlass, strengere rechtliche Grundlagen zu schaffen.

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