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Bischof Pirmin · Ständerat · 2016-09-19

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-09-19

Wortprotokoll

Nach der Energiestrategie für die nächsten 35 Jahre, die wir jetzt genagelt haben, und nach den 13 Milliarden Franken, die wir für das Bahnnetz beschlossen haben, kommen wir jetzt zur dritten wichtigen Vorlage des heutigen Nachmittags: zur Frage, wie wir mit den Kleintieren in diesem Lande umgehen. Sie kostet etwas weniger, und sie hat etwas weniger Auswirkungen, aber sie betrifft sehr viele Menschen.

Ich danke der Kommission ganz herzlich für die ernsthafte Behandlung dieses Anliegens. Die Mehrheit des Rates hat die Motion seinerzeit ja unterzeichnet, und das Anliegen ist, wie ich gehört habe, auch unbestritten. Ich danke der Kommission dafür, dass sie, glaube ich, eine Lösung aufgezeigt [PAGE 688] hat, die möglich ist, und das für etwas, was für viele Menschen in diesem Lande ein Problem ist, auch wenn es nicht so laute Menschen sind wie die Menschen anderer Gruppen.

Auf der einen Seite halten Hunderttausende, vor allem Familien, in diesem Lande Kleintiere. Sie tragen damit zur genetischen Vielfalt und zur Erhaltung der Artenvielfalt bei und ermöglichen, was wahrscheinlich noch wichtiger ist, gerade in städtischen Gebieten als Einzige, dass junge Menschen überhaupt noch mit der Natur und mit echt lebenden Kreaturen in Kontakt kommen. Auf der anderen Seite wird die Haltung von Kleintieren in unserer Gesellschaft immer mehr eingeschränkt, nicht nur gesetzlich, sondern auch wegen uns allen: Wir werden immer sensibler, immer empfindlicher. In der Wohnzone, wo eigentlich Kleintiere uneingeschränkt zugelassen sind, ist es heute fast nicht mehr möglich, Tiere zu halten, weil sie Gerüche verbreiten, weil sie Lärm machen, weil sie in einer verdichteten Wohnwelt eigentlich keinen Platz mehr haben.

In dieser Situation stellt sich die Frage immer dringlicher, wie denn in der Landwirtschaftszone mit Kleintieren umzugehen ist. Hier ist es unbestritten, dass die Landwirtschaftszone - deshalb heisst sie auch so - für die Landwirtschaft zur Verfügung steht. Unbestritten ist auch, dass hier keiner Zersiedelung Vorschub geleistet werden soll. Zunehmend unverständlich ist aber, dass die jetzige Gesetzgebung und die gerichtliche Rechtsprechung, wie sie herrschen, für Menschen, die nicht in der Landwirtschaftszone wohnen, zu einem faktischen Verbot der Haltung von Kleintieren führen - es geht um die Rechtsprechung betreffend die nahegelegenen Wohnbauten. Fast noch unverständlicher ist, dass man heute nicht einmal mehr in der Landwirtschaftszone ein Hühnerhaus wiederaufbauen darf zwecks Hühnerhaltung, wenn dieses Hühnerhaus abgebrannt ist. Nicht einmal mehr der unveränderte Wiederaufbau eines vorher existierenden Hauses soll zu diesem Zweck zulässig sein.

Hier habe ich dann mit der hauptbetroffenen Gruppe, mit dem Schweizer Bauernverband, das Gespräch aufgenommen. Er ist der natürliche Gegenspieler, wenn Sie so wollen. Wir haben eine gemeinsame Vereinbarung über die Kleintierhaltung getroffen, die wir am 29. März 2016 auch dem Kommissionspräsidenten und dem Bundesamt für Raumplanung zugestellt haben. Diese Vereinbarung hat eigentlich eine komplette Übereinstimmung erzielt mit den Punkten, die ich erwähnt habe, insbesondere was die Ersatzbauten, aber auch was den Kernbereich der ehemaligen Landwirtschaftsbetriebe betrifft. Wenn ein Landwirtschaftsbetrieb heute nicht mehr als Landwirtschaftsbetrieb genutzt wird, dann hat er einen Kernbereich, der aus Land besteht, das kein Acker- und Weideland ist, also keine besondere Schutzwürdigkeit im landwirtschaftlichen Sinne hat. Dieser Teil ist aber natürlich auch in der Landwirtschaftszone. Gerade in diesem Bereich sollte es doch wenigstens möglich sein, bestehende Gebäude zu erhalten und nicht einen Zwang bestehen zu lassen, diese verlottern zu lassen.

Ich bin mit den zwei wichtigen Präzisierungen, die die Kommission vorgenommen hat, einverstanden. Die eine ist die Präzisierung, dass keine neuen Bauten in der Landwirtschaftszone gebaut werden sollen; ich glaube, da besteht Einigkeit. Ebenso besteht Einigkeit bei der Präzisierung punkto Vorgehen: Die Motion beabsichtigt nicht festzulegen, ob es eine Gesetzesänderung oder eine Verordnungsänderung braucht. Es ist aus der Sicht des Motionärs durchaus möglich, entweder die zweite Phase der Raumplanungsgesetzrevision zu wählen oder den Bundesrat selber seine Verordnungskompetenz benutzen zu lassen - beides führt zum gleichen Ziel.

Ich bin der Kommission, wie gesagt, dankbar, und ich wäre der Frau Bundesrätin dankbar, wenn sie etwas präzisieren könnte, wie das weitere Vorgehen wäre. Ich habe ein bisschen Verständnis für eine gewisse Zurückhaltung der Bundesverwaltung im Bereich der Raumplanung. Nach allem, was passiert ist, haben die Bundesbehörden und die Kantone natürlich einiges zu tun mit den vergangenen Revisionen. Aber ich glaube, das ist kein Grund, einfach die Türe zuzuschlagen gegenüber einem Anliegen, das - um es noch einmal zu sagen - Hunderttausende von Menschen in diesem Land betrifft und das mit einfachen Mitteln unbürokratisch erfüllt werden kann.

Wenn Sie die Kommissionsmotion annehmen können, würden Sie mir auch die Tür öffnen, meine Motion zurückzuziehen. Ich danke Ihnen für die Annahme.