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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-19

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-19

Wortprotokoll

Wie auch der Kommissionspräsident zu Recht gesagt hat, ist dies kein neues Thema. Es kommt aber immer wieder und wird uns auch weiter beschäftigen. Die Ansprüche an den Raum, im Speziellen an den landwirtschaftlich genutzten Raum, haben zugenommen und sind sehr, sehr komplex und heikel. Wir beantragen beide Motionen zur Ablehnung, auch die Kommissionsmotion, und zwar nicht deshalb, weil wir die Diskussion nicht wünschen. Vielmehr sind wir zusammen mit den Kantonen in der Schlussphase der Diskussionen um die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes exakt daran, die Vorlage zum Anspruch an den Raum ausserhalb der Bauzonen fertigzustellen.

Die bundesgerichtliche Rechtsprechung ist komplex, weil es fast nie gleichgelagerte Fälle gibt. Was ist ein Kleintier? Das ist heute nicht definiert. Sind Tiere bis und mit Ziege Kleintiere? Ist der Esel schon ein Grosstier? Ich weiss es nicht. Was ist hobbymässig? Wo liegt die Grenze zwischen dem Hobbymässigen und dem Gewerbsmässigen? Das sind relativ schwierige Fragen. Es gab Fälle von Huskys. Dort ist die Schwelle zum gewerbsmässigen Einsatz relativ schnell erreicht. [PAGE 689]

Es besteht heute die Situation, dass man die Gebäude ausserhalb der Bauzonen zu Wohnzwecken nutzen will. Jetzt kommen aber zu den Wohnzwecken noch zunehmend gewerbliche Ansprüche. Sie möchten jetzt noch die Kleintiere einbauen. Dann haben wir noch die Volksinitiative "für Ernährungssicherheit", die verlangt, dass das Kulturland primär zur Produktion von Nahrungsmitteln genutzt wird. Dann haben wir noch einen neuen Trend: Nach dem Urban Gardening kommt jetzt das Rural Gardening. Kantone möchten in der Landwirtschaftszone Kleingärten errichten, damit städtische Personen auch mal selber Rüebli anpflanzen können - auch nicht per se doof.

Bezüglich all dieser Ansprüche müssen wir in der Vorlage sagen, was die Prioritäten bei der Nutzung des Kulturlandbereichs, der Landwirtschaftszone sind. Deshalb beantragen wir auch die Kommissionsmotion zur Ablehnung. Wir wollen und können uns jetzt nicht festlegen. Wir machen im nächsten Jahr eine Vernehmlassung. Ende 2017 sind wir wahrscheinlich so weit mit der Botschaft. Es ist und bleibt eine knifflige Frage. Sie werden priorisieren müssen. Wie soll man mit diesem Raum umgehen? Wie mit den leerstehenden Gebäuden? Was für Beeinträchtigungen nehmen wir in Kauf durch die verschiedenen sympathischen Freizeitnutzungen, die es heute gibt? Das ist eine berechtigte, eine knifflige Frage. Sie werden bei den Nutzungen priorisieren müssen. Aber tun Sie das bitte nicht jetzt, sondern in der zweiten Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes. Wir werden all diese Fragen prüfen, aber ich möchte und kann mich heute nicht festlegen, indem ich sage, die hobbymässige Kleintierhaltung komme vor den Gewerblern und vor dem Anspruch auf Wohnraum. Ich bin noch nicht so sicher, ob die Kleintiere wichtiger sind.