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Gross Jost · Nationalrat · 2002-03-20

Gross Jost · Nationalrat · Thurgau · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-20

Wortprotokoll

Herr Hess Peter, es ist natürlich etwas schwierig, ahnen zu müssen, warum Sie diesen Vorstoss bekämpfen. Ich kann jetzt nur darüber spekulieren. Ich möchte Ihnen einfach mit dem Bundesrat zum Ausdruck bringen, dass wir in der Praxis verschiedene Formen der Haftung, z. B. der Konzernhaftung oder der faktischen Organhaftung, haben, dass wir auch im Aktienrecht bei der spezialgesetzlichen Aktiengesellschaft eine sehr weit gehende Bestimmung haben, dass das Gemeinwesen für Verwaltungsräte, die es in eine spezialgesetzliche AG entsendet, haftet und dass ich "nur" eine Verankerung dieser verschiedenen Formen - von der Konzernhaftung über die Vertrauenshaftung und die anderen Formen faktischer Organhaftung - in einer gesetzlichen Regelung verlange.

Der Bundesrat führt zu Recht Folgendes aus: "Die unklare Rechtslage hat sowohl für die Wirtschaft als auch für geschädigte Aktionäre und Gläubiger eine erhebliche Rechtsunsicherheit zur Folge, die durch eine gesetzliche Regelung der Haftung beseitigt werden könnte."

Also vielleicht müssten Sie uns sagen, Herr Hess, was Ihnen daran nicht gefällt.