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preparatory:AB 203941

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-09-20

Wortprotokoll

Heute ist die Höhe der Bezugsprovision auf Verordnungsstufe geregelt. Die Kantone können gemäss dieser Verordnung die Bezugsprovision zwischen 1 und 3 Prozent festlegen. Der Bundesrat schlägt Ihnen jetzt vor, die Bezugsprovision ins Gesetz zu nehmen und einheitlich einen Satz von 1 Prozent festzulegen. Wir sind der Meinung, dies sei gerechtfertigt. Aufgrund der Fortschritte in der EDV ist es heute möglich, die Quellensteuer sehr einfach und digital abzurechnen. Damit ist aus unserer Sicht eine Vereinheitlichung möglich. Ein Satz von 1 Prozent entspricht unserer Meinung nach dem Aufwand.

Der Nationalrat verfolgt das gleiche Konzept, möchte aber einen Satz von höchstens 2 Prozent festlegen. Das ist die Differenz. Die Lösung der Minderheit Baumann würde aus unserer Sicht mehr administrativen Aufwand erfordern, weil anstatt eines Einheitssatzes wieder in einer Verordnung Pauschalen festgelegt werden müssten. Das wäre aus [PAGE 716] unserer Sicht in diesem Bereich kein Fortschritt, sondern eher ein Rückschritt. Zudem handelt es sich um ein anderes Konzept. Die Festlegung von Pauschalen gibt wieder Schwierigkeiten und Abgrenzungsprobleme. Aus dieser Sicht würde ich Ihnen nicht empfehlen, auf den Antrag der Minderheit Baumann einzutreten. Er stellt eine Verkomplizierung dar und zwingt uns wieder zu einer Verordnung, in der wir Pauschalen festlegen müssen.

Wir beantragen Ihnen, der Mehrheit Ihrer Kommission und damit dem Bundesrat zu folgen und den Satz auf 1 Prozent festzulegen. Wie Herr Ständerat Schmid gesagt hat: Dann hätten Sie sich für ein Konzept ausgesprochen. Ich nehme an, dass der Nationalrat sich mit dieser Differenz - 1 oder höchstens 2 Prozent - noch befassen würde. Da kann man selbstverständlich darüber streiten. Für die einen, die entsprechend eingerichtet sind, ist 1 Prozent eine sehr gute Provision, für andere mag das etwas wenig sein. Aber ich möchte Sie schon bitten, einmal beim Grundsatz zu bleiben, dass wir das zentral festlegen. Aus unserer Sicht ist 1 Prozent richtig. In der Differenzbereinigung würde das dann ja nochmals aufgenommen. Von allen guten Lösungen, die hier vorliegen, ist die Lösung des Bundesrates und der Mehrheit Ihrer Kommission, nämlich 1 Prozent, die beste.