Schmid Martin · Ständerat · 2016-09-20
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-20
Wortprotokoll
Zu Absatz 6: Hier geht es um die Frage, ob für alle Kantone die obligatorische Abrechnung auf Monatsbasis eingeführt werden soll oder ob auch weiterhin für gewisse Kantone der Jahresausgleich möglich sein soll.
Der Nationalrat hat, ohne diese Bestimmung im Detail zu diskutieren - zumindest geht das aus den Materialien so hervor -, die obligatorische Abrechnung auf Monatsbasis beschlossen. Mehrere Kantone führen jedoch heute den Jahresausgleich durch und müssten ihre Veranlagungsprozesse und ihre Informatikanwendungen anpassen. Die Kommission hat sich mit dieser Frage genau auseinandergesetzt und kommt zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen.
Die Mehrheit möchte mit dem Bundesrat, dass der heutigen Praxis entsprechend keine Änderung vorgenommen wird. Der Beschluss des Nationalrates läuft nach Auffassung der Mehrheit dem Föderalismus und der Souveränität der Kantone zuwider. Die unterschiedliche Praxis der Kantone, monatliche oder eben jährliche Abrechnungen vorzunehmen, bereitet bis heute keine bedeutenden Probleme.
Der vom Nationalrat beschlossene Wechsel der Abrechnungsperiodizität würde beträchtliche Verwaltungsaufwände zur Folge haben, nicht nur für die Kantonsverwaltungen, welche die Jahresabrechnung praktizieren, sondern auch für die Arbeitgeber. Der Kanton Genf hat uns geschrieben, er rechne mit dreissig zusätzlichen Stellen, sofern wir der nationalrätlichen Lösung folgen sollten. Selbstverständlich können wir diese Zahl auch als Kommission nicht überprüfen. Zudem ist nicht offensichtlich, inwiefern bei den Arbeitgebern mit einem Systemwechsel Vorteile entstehen könnten. Nach Auffassung der Mehrheit und des Bundesrates sollen die Kantone weiterhin selbst entscheiden können, welche Methode sie anwenden wollen.
Ich gebe es offen zu: Es war auch in der Kommission eine Frage der Berücksichtigung der Landesteile. Währenddem die lateinische Schweiz mehrheitlich den Jahresausgleich anwendet, findet in der Deutschschweiz mehrheitlich der Monatsausgleich statt. Von den rund 800 000 Quellenbesteuerten sind heute jedoch 355 000 Personen, also 43 Prozent, in Kantonen, welche den Jahresausgleich kennen. Sie sehen, wir haben hier aus föderalistischen Gründen den Antrag gestellt, dass wir an der bestehenden Praxis festhalten und nicht in die Kantonshoheit eingreifen sollten. Insbesondere würde es eben Kantone der welschen Schweiz betreffen.
Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass wir hier am geltenden Recht festhalten sollten.