Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-21
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-21
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, die Motion abzulehnen, weil sie zu weit geht. Wenn die Minamata-Konvention dereinst in Kraft und von genügend Staaten ratifiziert sein wird, wird der Export von Quecksilber nur noch unter ganz restriktiven Bedingungen erlaubt sein. Er wird nur noch dann zulässig sein, wenn der Importstaat vorgängig schriftlich zugestimmt und bestätigt hat, dass das Quecksilber ausschliesslich für erlaubte Verwendungen bestimmt ist, umweltverträglich zwischengelagert oder als Abfall sicher und umweltverträglich entsorgt wird. Insofern möchte der Bundesrat eben gerade auch die heute in der Schweiz tätigen Unternehmen - es ist vor allem eines im Kanton Bern - unterstützen, damit sie sich bei der umweltverträglichen Entsorgung von Quecksilber weiterhin etablieren können. Das ist eine gute Sache.
Das ist aber mit einem Zwischenschritt verbunden, der das metallische Quecksilber in stabiles Quecksilbersulfid umwandelt. Das ist - eine Umweltanalyse bestätigt dies - eine sehr richtige Verwertung bzw. Entsorgung von Quecksilber. Die Motion würde dies ausschliessen.
Wir denken, dass eine nationale Regelung auf Ebene einer Verordnung umgesetzt werden kann. Wir sagten bei der Genehmigung der Minamata-Konvention, es brauche keine Gesetzesanpassungen, sondern wir könnten in diesem Bereich für die umweltverträgliche Entsorgung eine Anpassung der Verordnung vornehmen.