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Wobmann Walter · Nationalrat · 2016-09-21

Wobmann Walter · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-21

Wortprotokoll

Mit dieser Motion beantrage ich, das Strassenverkehrsgesetz so zu ändern, dass Artikel 98a des Strassenverkehrsgesetzes betreffend Warnungen vor Verkehrskontrollen, d. h. konkret Radarkontrollen, ersatzlos gestrichen wird.

Mit dem ersten Massnahmenpaket Via sicura wurden die öffentlichen Warnungen vor Geschwindigkeitskontrollen auf Schweizer Strassen verboten. Dieses Verbot dient klar nicht der Verkehrssicherheit, da die motorisierten Verkehrsteilnehmer bei einer Warnung ja die entsprechenden Höchstgeschwindigkeiten einhalten. Vielmehr ist es ein Instrument, die Busseneinnahmen zu erhöhen und so die in den Budgets eingestellten Einnahmen zu erreichen. Zudem gibt es trotz Verbot professionelle Anbieter, vor allem aus dem Ausland, welche diese Dienste weiterhin zur Verfügung stellen und aufgrund der Rechtslage praktisch unbehelligt operieren können - dies zum Nachteil des vormals in diesem Bereich tätigen inländischen Gewerbes. Ohnehin ist zu bemerken, dass im angrenzenden Ausland die Praxis der Warnungen in vielen Fällen weiterhin erlaubt ist, was angesichts der erhöhten Mobilität für Rechtsunsicherheiten und auch entsprechende Abgrenzungsschwierigkeiten sorgt. [PAGE 1470]

In mehreren Bereichen wird vor einer möglichen Gesetzesübertretung gewarnt, so zum Beispiel in den SBB-Zügen auf einer Laufschrift. Da steht, es werde eine Billettkontrolle geben - das haben Sie sicher auch schon lesen können. Oder in Verkaufsläden steht, bei Diebstahl werde eine Anzeige erfolgen.

Eigentlich müsste es doch im Interesse des Staates sein, dass die Bürger die Gesetze möglichst wenig übertreten. Also muss er vor den möglichen Folgen auch warnen. Die Verkehrssicherheit ist wichtig, sie darf aber bestimmt nicht dazu missbraucht werden, um Einnahmen zu generieren. Das geschieht hier aber ganz klar.

Wie erwähnt, wird mit dem Verbot nicht die Sicherheit verbessert, sondern einzig der Geldbeutel des Staates gefüllt. Aus diesem Grund ist der erwähnte Gesetzesartikel ersatzlos zu streichen. Der Kanton Tessin hat übrigens vor ganz kurzer Zeit einer entsprechenden Bestimmung betreffend Radarwarnung zugestimmt - die Tessiner werden mir immer sympathischer!

Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.