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Leuthard Doris · Bundesrat · 2016-09-21

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2016-09-21

Wortprotokoll

Diese Lenkungsabgaben werden Sie in Kürze intensiv diskutieren. Der Bundesrat hat ja auf vielfältigen Wunsch aus dem Parlament eine Verfassungsgrundlage für eine Klima- und Energielenkungsabgabe konzipiert und Ihnen vorgelegt. Ich bin selbst sehr gespannt, was im Dezember herauskommt. Im Dezember wird Ihre UREK über diese Verfassungsgrundlage abstimmen. Ich bitte Sie, bis dahin von weiteren Forderungen nach neuen Energielenkungsabgaben abzusehen. Ich persönlich glaube, Sie werden im Dezember nicht mal die erste Hürde für diese Grundlage schaffen. Ich wage die Vernehmlassungsergebnisse und die bisherigen Diskussionen so zu interpretieren. Ich lasse mich gerne überraschen.

Bei Ihrem Postulat, Frau Nationalrätin Carobbio Guscetti, gibt es zwei Elemente, die uns noch zusätzlich zur Ablehnung bewegen. Wir hatten ein Postulat Jans (13.3271) vorliegen, das ähnliche Forderungen enthielt. Der Bericht dazu erschien am 12. April 2016. Das Postulat enthielt viele Elemente, die in allgemeiner Hinsicht Ihren Anliegen entsprechen. Die Gebäudeebene ist halt einfach Sache der Kantone. Sie kennen die Diskussionen um das Obligatorium des Gebäudeenergieausweises der Kantone (Geak), Sie kennen die verschiedenen Systeme der Heizkostenabrechnung. Hier will sich der Bundesrat einfach nicht einmischen, sondern überlässt die Stellungnahmen den Kantonen und Verbänden. Wir glauben, hier wurde in letzter Zeit einiges erreicht. Insbesondere mit dem Geak haben sowohl der Mieter als auch der Vermieter inskünftig eine bessere Übersicht über den energetischen Zustand eines Gebäudes oder einer Wohnung.