Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2016-09-21
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-21
Wortprotokoll
Wir haben hier eine Motion Pezzatti, die verlangt, dass der Bundesrat beauftragt wird, die Datenübermittlung zwischen den Durchführungsstellen der Ausländergesetzgebung und der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV zu verbessern. Insbesondere sollen die zuständigen Stellen der Ausländerbehörden den Bezug von Ergänzungsleistungen melden.
Nationalrat Pezzatti argumentiert, dass es für die Migrationsbehörden unter anderem auch aufgrund des Freizügigkeitsabkommens notwendig sei zu wissen, ob jemand den Nachweis erbringen kann, dass er für sich selbst und seine Familienangehörigen über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Er argumentiert weiter, das Bundesgericht habe schon mit einem einschlägigen Urteil festgehalten, dass der Bezug von Ergänzungsleistungen ein Grund ist, um an diesen ausreichenden Mitteln zu zweifeln.
Nun, ich kann hier Text und Begründung und somit das ganze Verfahren insofern abkürzen, als der Bundesrat die Annahme der Motion beantragt.
Der Nationalrat hat die Motion an seiner Sitzung vom 16. Juni 2016 mit 133 zu 51 Stimmen angenommen.
Die SGK Ihres Rates empfiehlt Ihnen nun mit 13 zu 0 Stimmen einstimmig, diese Motion abzulehnen, und zwar einzig deshalb, weil der Bundesrat den in der Motion vorgesehenen Auftrag bereits erfüllt hat.
Im Rahmen des Geschäftes 16.027, "Ausländergesetz. Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen", das der Bundesrat dem Parlament am 4. März 2016 vorgelegt hat, schlägt er bereits eine entsprechende Ergänzung von Artikel 97 des Ausländergesetzes vor. Wenn Sie die Fahne zu diesem Geschäft anschauen, das heute Nachmittag im Nationalrat zur Beratung kommt, dann sehen Sie auf Seite 27 bei Artikel 97 des [PAGE 751] Ausländergesetzes einen neuen Absatz 4, der Folgendes besagt: "Erhält eine Behörde nach Absatz 1 in Anwendung von Artikel 26a ELG Informationen über den Bezug einer Ergänzungsleistung, so meldet sie dem für die Festsetzung und die Auszahlung der Ergänzungsleistung zuständigen Organ unaufgefordert die mögliche Nichtverlängerung oder den möglichen Widerruf der Aufenthaltsbewilligung." Dieser neue Absatz 4 ist unbestritten, es gibt keinen Minderheitsantrag, mit dem die Streichung verlangt würde. Es ist zudem davon auszugehen, dass das heute Nachmittag bei der Diskussion über die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative wahrscheinlich nicht der umstrittenste Artikel sein wird.
Die SGK des Ständerates empfiehlt Ihnen einstimmig, diese Motion abzulehnen. Der Auftrag an den Bundesrat hat sich erübrigt.