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preparatory:AB 204341

Vogt Hans-Ueli · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-21

Wortprotokoll

Wie wir - auch die Nichtkommissionsmitglieder - der Presse entnehmen konnten, liegt diesem Kommissionsantrag ja die Theorie des sekundären Verfassungsrechts zugrunde, dass also die Verfassung gegenüber wichtigen völkerrechtlichen Bestimmungen sekundär ist. Nun hat der Bundesrat - und dazu möchte ich Ihnen eine Frage stellen - in seiner letzten Auslegeordnung zum Verhältnis von Völkerrecht und Verfassungsrecht gesagt, Verfassungsbestimmungen, die gegen nichtzwingendes Völkerrecht verstossen, müssten umgesetzt werden. In diesem Bericht vom 5. März 2010 hat er ebenfalls gesagt, jüngere Verfassungsbestimmungen gingen älteren völkerrechtlichen Bestimmungen vor. Das steht auf Seite 2331. Ich möchte Ihnen dazu folgende Frage stellen: Was hat sich an der verfassungsrechtlichen Ausgangslage seit dem 5. März 2010 geändert, das Sie berechtigt, namens der Kommission Ihren Vorschlag zu unterbreiten?