Gross Andreas · Nationalrat · 2002-03-21
Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-21
Wortprotokoll
Weil der Bundesrat und der Ständerat die Kantonsinitiative einführen wollten, haben wir darüber in der Kommission eingehend diskutiert. Deshalb hat ja auch der Antrag Janiak hier das entsprechende Echo gefunden. Herr Joder, Frau Vallender und Herr Lustenberger haben die Argumente der Mehrheit sehr schön zusammengefasst.
Vielleicht sollten sich vor allem der Ständerat und auch die Kantonsregierungen bewusst sein, dass diese Idee heute in einer Situation diskutiert wird, in der viele von uns den Eindruck haben, dass das Gewicht der Kantonsregierungen im Bundesstaat sehr stark geworden ist. Sie selber finden das natürlich nicht, aber wir haben den Eindruck: Es gibt eigentlich kaum eine mächtigere Lobby, auch gegenüber dem Bundesrat - manchmal hat man den Eindruck, dem Bundesrat seien die Kantonsregierungen fast wichtiger als wir -, die so [PAGE 406] einflussreich ist wie die Kantone. Bei einem solchen Eindruck in einem solchen Moment zusätzlich noch etwas zu verlangen, das hat in der Kommission mehrheitlich ein sehr schlechtes Echo gefunden.
Man könnte das vielleicht noch ein bisschen verdeutlichen: Weshalb haben viele davon gesprochen, dass es unserem Föderalismuskonzept widerspricht, acht Kantonen ein solches Recht zu geben? Es gibt in der Schweiz keine regionalen Parteien. Es gibt Welsche, Deutschschweizer und Tessiner in der gemeinsamen Freisinnig-Demokratischen oder in der Sozialdemokratischen Partei. Wir haben ein Föderalismuskonzept, in dem verschiedene unterschiedlich Denkende aus verschiedenen Regionen gemeinsam handeln - und nicht eine Region mit einer anderen gegen die dritte oder gegen die vierte. Eine solche Konzeption von Regionalismus widerspricht der schweizerischen Föderalismuskonzeption, und das würde desintegrative Konsequenzen haben. Deshalb ist es z. B. wichtig, dass die kleineren Kantone Bündnisse finden über die kleineren Kantone hinaus - auch bei einer Minderheit der grossen Kantone -, wenn sie z. B. den Finanzausgleich falsch finden, sodass es nicht um "Klein gegen Gross" geht, sondern um "die eine Position gegenüber der anderen". Das ist interessant, und das ist uns vielleicht so selbstverständlich, dass es uns nicht mehr so bewusst ist und deshalb auch in der Diskussion nicht so betont wird.
Der wichtigste Grund vielleicht, weshalb wir hier skeptisch sind - das wurde auch immer wieder betont -: Es gibt bereits das Kantonsreferendum, und dieses Kantonsreferendum ist nie gebraucht worden. Weshalb dann jetzt eine Kantonsinitiative einrichten?
Als Kommissionspräsident habe ich aber auch die Pflicht, Sie über einen Gedanken zu informieren, der in unserer Kommission auch diskutiert worden ist. Allerdings liegt er ein bisschen schief, weil er auch etwas mit den 70 000 Unterschriften zu tun hat. Möglicherweise hat diese Kantonsinitiative eine viel grössere symbolische Bedeutung für die Kantone, ohne dass sie diese Kantonsinitiative in den nächsten zwanzig Jahren - so wie bisher in den vergangenen 150 Jahren beim Kantonsreferendum - überhaupt gebrauchen werden. Wenn der Ständerat - und vielleicht der Bundesrat immer noch - sie um der Symbolik willen unbedingt haben will, könnte man den Mitgliedern des Ständerates sagen: Nehmen Sie sie, aber dann müssen Sie uns bei der allgemeinen Volksinitiative auch wiederum im Sinne des Bundesrates entgegenkommen.
Dieses Gegengeschäft wurde in der Kommission auch diskutiert. Es ist natürlich ein bisschen schwierig, so zu verhandeln, wenn der diese Zahl von 70 000 Stimmberechtigten betreffende Antrag hier nicht unbedingt eine Mehrheit findet. Aber ich wollte dem Ständerat signalisiert haben, dass er diese Überlegung machen kann. Wenn er hier einem Teil des Nationalrates entgegenkommt, könnte es sein, dass dieser Teil des Nationalrates ihm bei der Kantonsinitiative im Sinne von Herrn Janiak auch entgegenkommt.