Vallender Dorle · Nationalrat · 2002-03-21
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-03-21
Wortprotokoll
Die Einführung der Kantonsinitiative wird von den Kantonen sehr zielstrebig verfolgt; dies ist verständlich, aber nicht unbedingt schützenswert. Dagegen sprechen mindestens sechs Gründe. Beim Initiativrecht handelt es sich um ein Volksrecht. Wir würden hier nach dem Referendumsrecht der Kantone ein weiteres systemfremdes Recht aufnehmen. Zudem ist anzumerken, dass das Kantonsreferendum noch nie benutzt worden ist. Es ist eher fraglich, ob acht Kantone innert der geforderten Frist von 18 Monaten die nötigen Abstimmungen - wenn überhaupt - erfolgreich durchführen könnten.
Dieses letzte Argument würde nun aber eher noch nach einer grösseren Privilegierung der Kantone rufen (Verlängerung der Frist). Daher sei an die staatspolitischen Überlegungen erinnert, die gegen die Einführung der [PAGE 405] Kantonsinitiative sprechen. Die zusätzliche Einführung bedeutet eine zusätzliche Privilegierung. Zudem wäre gleichzeitig zu sagen, dass ein Kanton, wenn er das möchte, dem Bund sein Anliegen immer auch zum Ausdruck bringen kann, und zwar einerseits direkt dem Bundesrat oder auch über die in Bern sitzenden Parlamentarier aus diesem Kanton. Die von acht Kantonen gemeinsam einzureichende Kantonsinitiative würde eine Ausweitung der Rechte bedeuten, die im Unterschied zur Standesinitiative des einzelnen Kantons viel mehr Druck erzeugen würde. Darin liegt die Gefahr, dass regionale Anliegen im Verbund von acht Kantonsregierungen eine Machtaufwertung, z. B. der Ostschweiz oder der Westschweiz als Region, darstellen, der sich der Bund hier in Bern nur schwer entziehen könnte. Damit ist auch schon gesagt, dass diese Allianzen zu einem gegenseitigen Ausspielen der regionalen Befindlichkeiten führen würden, was dem föderativen Zusammenleben nicht förderlich ist.
Weiter ist zu bedenken, dass die Kantone mit dem Instrument der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) bereits über eine Möglichkeit verfügen, ihre Anliegen im direkten Kontakt mit dem Bundesrat einzubringen. Im Interesse der Volksrechte besteht keine Notwendigkeit, die Konsultationsebene noch weiter aufzuwerten und die Kantone als eigentliche weitere Zwischenebene mit einer neuen Souveränität auszustatten. Dies widerspricht nicht zuletzt auch der heute gültigen Verfassung. Dort heisst es, dass jeder einzelne Kanton souverän sei und als solcher mit seinen Anliegen ernst genommen werden müsse.
Es sei auch die kritische Frage erlaubt, ob es sich bei der Einführung der Kantonsinitiative um einen Wunsch der Regierungen selber oder des Volkes in den Kantonen handelt. Mit dieser Feststellung ist auch schon angetönt, dass bisher nirgends eine Diskussion in den Kantonen oder Kantonsparlamenten stattgefunden hat, wenigstens nicht in meinem Heimatkanton. Wenn wir hier weiterdenken, erstaunt es denn auch nicht, dass der Ständerat das Begehren der Kantonsregierungen aufgenommen hat, sind doch viele der heutigen Ständeräte ehemalige Regierungsräte.
Der Versuch, den Einflussbereich der Kantone zu verstärken, ist nachvollziehbar, aber auch sehr gefährlich. Zu Ende gedacht, muss er in einer eigenen Kammer der Kantone analog zum Deutschen Bundesrat enden. Das wollen wir nicht.
Es gilt weiter zu beachten, dass beim Vorschlag der Kantonsinitiative die Kantonsregierungen oder die Kantonsparlamente von acht Kantonen mit 100 000 Volksstimmen gleichgesetzt werden. Wenn aber hinter dem Anliegen tatsächlich 100 000 stimmberechtigte Bürger und Bürgerinnen stehen: Warum benutzen sie dann nicht das ihnen ohnehin zustehende, normale Initiativrecht? Es ist kaum nachzuvollziehen, dass hier neu zwischen Kantonsvolk und allgemeinem Volk differenziert werden soll.
Namens der Mehrheit der FDP-Fraktion bitte ich Sie hier um Zustimmung zur Kommission und um Ablehnung des Antrages Janiak.