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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2016-09-21

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-21

Wortprotokoll

Mein Minderheitsantrag betrifft Artikel 85 Absatz 7 des Ausländergesetzes. Dieser Antrag ist in der Kommission nur knapp abgelehnt worden. Ebenso haben Sie vergangene Woche im Rahmen der Integrationsvorlage die Aufrechterhaltung dieser Bestimmung nur knapp angenommen. Damit machen wir einen Abstecher in den Asylbereich, der von der neuen Bundesverfassungsbestimmung von Artikel 121a ja ebenfalls erfasst wird. Die hiervon betroffene Personengruppe umfasst nur Personen, auf deren Asylgesuch zwar eingetreten wurde, deren Gesuch am Ende jedoch abgelehnt wurde. Die Bezeichnung "vorläufig Aufgenommene" ist eigentlich ein Etikettenschwindel, denn über 80 Prozent der vorläufig Aufgenommenen kehren nicht mehr in ihr Ursprungsland zurück. Unter diesem Titel kommen massenweise Leute in unser Land, die weder von der Wirtschaft geholt wurden noch an Leib und Leben bedroht sind. Asyl bekommen die Leute keines, aber bleiben dürfen sie trotzdem. Das ist einfach störend, und das trägt wesentlich dazu bei, dass das heute praktizierte Asylsystem in der Bevölkerung an Rückhalt verliert.

Die vorläufig Aufgenommenen sind sehr stark unter den Sozialhilfeempfängern vertreten: Zwischen 80 und 90 Prozent sind von den Leistungen der öffentlichen Hand abhängig. Jene wenigen, welche ein Einkommen generieren, zählen zu den gering Verdienenden. Darf die Familie noch nachziehen, wird spätestens dann die Sozialhilfekasse belastet. Es ist nämlich auch nicht so, dass die gesetzlichen Kriterien - kein Sozialhilfebezug und vorhandene genügend grosse Wohnung - tatsächlich eingehalten werden. Das zeigt nicht zuletzt ein Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes.

Schleierhaft ist auch, weshalb sich darunter immer noch Personen aus Serbien und Kosovo befinden. Schliesslich handelt es sich um befriedete Staaten, zudem um Beitrittskandidaten der EU. Vorläufig Aufgenommene haben zudem den Grund, weshalb sie nicht in ihr Herkunftsland zurückkönnen, sehr oft selber verschuldet. Viele haben keine Papiere, zeigen sich nicht kooperativ bei der Feststellung ihrer Personalien. Bei vielen von ihnen steht deshalb der 1. Januar als Geburtsdatum in den Akten. Manche haben unter mehreren Namen ein Gesuch gestellt.

Vorläufig Aufgenommene sind sehr auffällige, problematische Personen. Das sagen unisono Sozialarbeiter, Verwaltungsangestellte wie auch die Polizei, die insgesamt einen sehr realistischen Einblick in die Lebensumstände der vorläufig Aufgenommenen haben. Nicht zuletzt gerät durch diese Gruppe die humanitäre Tradition immer mehr in Misskredit. Immer schneller drehen die Negativschlagzeilen über Personen aus dem Asylbereich. "Fast 30 000 illegale Einreisen seit Januar", "Asylalarm wegen Alkohol-Afrikanern", "Eritreische Hochzeit endet in Massenschlägerei", "Geldschlepper kam aus der Schweiz", "Zahlungen an die Schlepper sind in der Schweiz legal", "Bis zu 90 Prozent tauchen unter", "Unser Fürsorgesystem stösst an seine Grenzen" - das sind die Schlagzeilen der wichtigsten Medien in diesem September. Das sind alles Missstände, die man anpacken könnte, wenn man wollte. Das Recht auf Familiennachzug hingegen wäre eine Legitimation dieses Zustandes.

Wir brauchen eine verstärkte Rückführung statt völlig aussichtslose Integrationsbemühungen und Einwanderung direkt in die Sozialkassen. 2015 hat der Kanton Zürich eine Viertelmilliarde Franken für jene Ausländer ausgegeben, welche seit weniger als zehn Jahren in der Schweiz sind. Das ist eine Steigerung von 13,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Kosten für die Einwanderung aus rückständigen Staaten werden das Land nachhaltig schädigen. Das sollten wir nicht noch mit Familiennachzug verstärken.