Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-22
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-22
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat zwar vieles bereits gesagt. Ich erlaube mir doch, Ihnen noch aus Sicht des Bundesrates kurz darzulegen, worum es bei dieser Revision geht.
Das Handelsregister ist ein öffentliches Register. Jedermann kann über das Internet die Handelsregistereinträge von rund 600 000 erfassten Unternehmen unentgeltlich konsultieren. Jeder Kanton führt ein eigenes Handelsregister, es gibt kein gesamtschweizerisches Handelsregister. Es wurde erwähnt: Die Eidgenössische Expertenkommission für das Handelsregister hat bereits im Jahr 2010 eine Vision zum schweizerischen Handelsregisterwesen erarbeitet und ist zum Schluss gekommen, dass es eine Modernisierung braucht, weil das heute geltende Recht die Bedürfnisse der Benutzerinnen und Benutzer des Handelsregisters nicht mehr abdeckt. Die Ziele der Revision sind erstens, Qualität und Aktualität der im Handelsregister geführten Personendaten zu verbessern. Zweitens sollen die Gesetzmässigkeit, die Rechtsgleichheit und die Übersichtlichkeit gestärkt werden. Drittens sollen Unternehmen durch Vereinfachungen von formellen Vorschriften entlastet werden.
Das erste Ziel ist also, eine neue, zentrale Personendatenbank zu schaffen. Die Personendatenbank ermöglicht es, mit Hilfe der AHV-Versichertennummer die jeweiligen Personen eindeutig zu identifizieren. Die zweifelsfreie Identifikation von Personen wird die Qualität und die Aktualität der im Handelsregister geführten Personendaten natürlich stark verbessern. Neben der AHV-Versichertennummer wird zusätzlich ein sogenannter sektorieller Personenidentifikator verwendet. Dieser wird vom Eidgenössischen Amt für das Handelsregister vergeben und lässt keine Rückschlüsse auf die AHV-Versichertennummer zu. Das ist wichtig. Zudem wird die AHV-Versichertennummer nicht öffentlich und auch den kantonalen Handelsregisterämtern nicht übermittelt. Diese Regelung wurde in Absprache mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten erarbeitet. Somit wird der Informationssicherheit und dem Datenschutz im Interesse der Bürgerinnen und Bürger besondere Beachtung geschenkt.
Das zweite Ziel der Revision ist die Überarbeitung der Rechtsgrundlagen, und das dritte und letzte Ziel ist die punktuelle Entlastung von Unternehmen. Wir kommen in der Detailberatung dazu. Sie haben es gehört - Ihre Kommission hat einstimmig beschlossen, auf die Vorlage einzutreten. Ich beantrage Ihnen, Ihrer einstimmigen Kommission zu folgen. [PAGE 754]