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Abate Fabio · Ständerat · 2016-09-22

Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-22

Wortprotokoll

Ich möchte nur ein paar generelle Bemerkungen machen. Ich setze voraus, dass das schweizerische Zwangsvollstreckungsrecht funktioniert. Es ist ein besonderes System: Man kann eine Betreibung ohne vorgängige richterliche Entscheidung oder Kontrolle einleiten. Eine inhaltliche Überprüfung findet erst statt, wenn die betriebene Person Rechtsvorschlag erhoben hat und als Konsequenz einem Gericht die Beseitigung beantragt wird. "Nichtigkeit von Amtes wegen" ist den Beamten eines Betreibungsamtes ein fremder Begriff, auch wenn keine Schuld existiert.

Wir stellen fest, dass in der Schweiz bei über 90 Prozent der Betreibungen kein Rechtsvorschlag erhoben wird. 10 Prozent, das heisst 300 000 Betreibungen, sind bestritten. Bei einer erheblichen Zahl der insgesamt 3 Millionen Betreibungen finden sich also Lösungen und eine passende Antwort im Rahmen der wirtschaftlichen und sozioökonomischen Beziehungen in unserem Land.

In den letzten Jahren wurde das Recht auf Betreibung aber missbräuchlich ausgeübt. Es geht nicht um eine Unterbrechung der Verjährung, Kollege Hefti. Ich nenne zwei Bespiele, die mich nicht etwa als Politiker etwas angehen - persönlich bin ich bis heute von keinem Zahlungsbefehl betroffen. Das erste Beispiel: Eine Schikane während oder nach einem Scheidungsverfahren, schon eine unbegründete Betreibung für wenige Franken, kann den Ehepartner oder die Partnerin mit Kindern daran hindern, einen Mietvertrag zu unterzeichnen, und das ohne die Existenz irgendeiner Schuldbeziehung. Das zweite Beispiel: Bei einem Streit zwischen zwei KMU kann eine unbegründete Betreibung negative Auswirkungen auf den Leumund und auf die vermutete Bonität des einen Unternehmens haben. Die Konsequenz sind Schwierigkeiten, wenn es darum geht, an einem Ausschreibungsverfahren teilzunehmen, oder einfach Schwierigkeiten in den wirtschaftlichen Beziehungen mit den Bankinstituten, die hinter einer Betreibung erhebliche Probleme vermuten könnten. Der Zahlungsbefehl ist heute oft ein Erpressungsmittel.

Es muss klar sein, dass für mich die Schuldner Schuldner bleiben. Ich habe nicht die Absicht, mit dieser Initiative einfach die Position der Schuldner zu erleichtern. Im Gegenteil, ich möchte das Leben der bloss mutmasslichen Gläubiger erschweren.

Die heute von der Kommission vorgeschlagene Lösung ist eine Anpassung des Ergebnisses der Arbeit einer Subkommission der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates, in der auch Kollege Caroni gearbeitet hat. Ich bedanke mich dafür. Ich bitte Sie mit Überzeugung, auf die Vorlage einzutreten.