Föhn Peter · Ständerat · 2016-09-22
Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-09-22
Wortprotokoll
Wir kommen wieder zu einem weniger heiklen Traktandum. Es geht um die Gewährleistung von Kantonsverfassungen. Wie üblich hat die SPK-SR die Kantonsverfassungen Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Graubünden eingehend geprüft, sie dabei als unproblematisch empfunden und beantragt, diese Kantonsverfassungen zu gewährleisten.
Die Verfassungsänderungen betreffen unterschiedliche Themen. Im Kanton Basel-Stadt geht es um die Revision der Gerichtsorganisation, im Kanton Basel-Landschaft um die interkantonale und regionale Zusammenarbeit und im Kanton Graubünden um die Beteiligungen an Kohlekraftwerken. [PAGE 767] Nur bei Letzterem gab es eine Kurzdiskussion. Es ging einzig um eine Verständnisfrage, welche befriedigend geklärt werden konnte.
Alle Änderungen sind bundesrechtskonform. Die Gewährleistung kann somit erteilt werden. Die Gewährleistung beinhaltet keine politische Beurteilung bzw. darf keine politische Beurteilung beinhalten. Weshalb sage ich das? Sie sehen es auch auf dem Antrag, der Ihnen vorliegt, dass wir hier einen kleinen Spezialfall haben, aber einen kleinen lösbaren Spezialfall.
Es liegt die Petition 15.2037 gegen die Gewährleistung der Verfassung des Kantons Basel-Stadt auf dem Tisch. Die eidgenössischen Räte haben die Pflicht, von einer Petition Kenntnis zu nehmen. Wenn eine Petition ein hängiges Geschäft betrifft, macht es wenig Sinn, eine gesonderte Beratung und Beschlussfassung vorzunehmen. So können wir sie gleich hier und heute abhandeln. Die Kommission hat von der Petition Kenntnis genommen. Mit diesem Bericht hat dies der Rat nun eigentlich auch getan, d. h., Kenntnis genommen, ohne Folge zu geben. Denn in der Petition werden zwei Elemente angezweifelt, die klar in der Autonomie der Kantone liegen. Es gibt diesbezüglich keine Bundesvorgaben.
So bedanke ich mich im Namen der SPK dafür, dass Sie diese drei Kantonsverfassungen ebenfalls gewährleisten und von der Petition 15.2037 Kenntnis nehmen.