Gross Andreas · Nationalrat · 2002-03-21
Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2002-03-21
Wortprotokoll
Wir entscheiden jetzt eigentlich über drei verschiedene Fragen:
Die erste Frage ist: Wollen wir eine allgemeine Volksinitiative oder nicht? Die Kommission ist eindeutig der Meinung, dass wir eine solche haben sollten. Die allgemeine Volksinitiative vermischt nicht zwei verschiedene Dinge, sondern sie ist eine dritte Möglichkeit, die eben Elemente der zwei anderen aufnimmt, wobei wir eine dieser beiden anderen Möglichkeiten - nämlich die Gesetzesinitiative - auf Bundesebene ja gar nicht haben. Die Forderung nach einer allgemeinen Volksinitiative geht auch davon aus - das wurde in der Diskussion hier bisher viel zu wenig betont -, dass wir durch die zunehmende Transnationalisierung der Politik immer wieder folgende Fragen zu beantworten haben werden: Reicht in einem bestimmten Fall die Verfassungsgrundlage oder reicht sie nicht? Müssen wir eine zusätzliche Verfassungsgrundlage schaffen? Es kann sinnvoll sein, dass man eine Initiativform vorschlägt, welche uns ermöglicht, das Anliegen der Initianten direkt auf Gesetzesebene umzusetzen, weil es eine Verfassungsgrundlage dafür gibt. Es stimmt, dass die allgemeine Volksinitiative den Charakter einer Gesetzesinitiative haben kann: Je präziser die Initianten die allgemeine Volksinitiative formulieren, umso eher können sie davon ausgehen, dass sie - wie im Kanton - genau diese Gesetzesrevision zur Volksabstimmung bringen können. Gewiss ist dies nicht, aber die Initianten können davon ausgehen, dass sich das Parlament mehr oder weniger daran hält. Noch einmal: Diese Unsicherheit ist ja der Grund, weshalb unterschiedliche Unterschriftenzahlen befürwortet werden.
Ich möchte der SVP-Fraktion ganz deutlich widersprechen. Herr Fehr Hans, wenn Sie sagen, Sie hätten lieber eine Gesetzesinitiative statt der allgemeinen Volksinitiative, dann sind Sie nicht sehr glaubwürdig, denn Sie haben keinen Antrag für eine Gesetzesinitiative gestellt bzw. Sie haben nicht einmal den Antrag der Minderheit Gross Andreas für eine Gesetzesinitiative unterstützt. Das deutet wiederum darauf hin, dass Sie lieber keine Verfeinerung wollen. Sie wollen grobe Instrumente, weil dies Ihrer groben Politik entspricht, und Sie widersetzen sich einer Verfeinerung der direkten Demokratie. Das ist für eine Partei, die sich letztlich die direkte Demokratie auf die Fahne geschrieben hat, eher unglaubwürdig, um es einmal ganz vorsichtig zu formulieren. Ich möchte ja vorsichtig sein, weil ich immer noch die Hoffnung habe, Sie könnten darauf zurückkommen. Wenn Sie wirklich gegen die allgemeine Volksinitiative sind, weil Sie lieber die Gesetzesinitiative haben, dann seien Sie doch für die Gesetzesinitiative. Wenn Sie nicht für die Gesetzesinitiative sind, sollten Sie meiner Meinung nach Ihren Widerstand gegen die allgemeine Volksinitiative aufgeben.
Über die zweite Frage, jene der Unterschriftenzahl, haben wir schon in der Eintretensdebatte viel diskutiert. Herr Janiak hat Ihnen ganz schön gezeigt, dass es hier sozusagen einen anderen Vertrauenshaushalt gibt, genauso, wie es eine andere Verbindlichkeit gibt, und dass dieser in der Festlegung der Unterschriftenzahl berücksichtigt werden könnte. Aber die Mehrheit der Kommission möchte keine Ermutigung, möchte keine tiefere Unterschriftenzahl, möchte keinen Anreiz schaffen - wie Frau Vallender das formuliert hat -, dass eventuell mehr Volksinitiativen allgemeiner Art lanciert werden.
Ich möchte Ihnen aber noch persönlich sagen: Wenn wir auf 70 000 Unterschriften gehen, dann sind wir letztlich auf der gleichen Höhe, wie wir das mit 100 000 Unterschriften vor zehn Jahren waren. Das haben wir im Kanton Zürich mit Herrn Hans Fehr gemerkt. Der Verfassungsrat des Kantons Zürich ist die erste kantonale Verfassungskommission, die die Konsequenz aus der Briefwahl gezogen hat und beim Referendum mit den Unterschriftenzahlen hinuntergegangen ist und die Fristen für die Volksinitiative erweitert hat. Denn es ist heute mindestens gleich schwer, auf der Strasse 70 000 Unterschriften zu sammeln, wie vor zehn Jahren 100 000 Unterschriften. Aber die Mehrheit möchte diesen Schritt noch nicht machen und beantragt Ihnen 100 000 Unterschriften.
Die dritte Frage betrifft die Funktion des Ständemehrs in der allgemeinen Volksinitiative. Da sollte Herr Baader, der Präsident der SVP-Fraktion, vielleicht auch zuhören, wenn ihm ein Andersdenkender sagen möchte, dass er irregeführt hat. Sie können nicht sagen, das, was die Mehrheit Ihnen beantragt, sei ein Angriff auf das Ständemehr. Herr Caspar Baader, wären Sie vielleicht so gut, zur Kenntnis zu nehmen, dass Ihr Vorwurf, die Mehrheit greife das Ständemehr an, jeglicher Grundlage entbehrt? Die Mehrheit sagt mit ihrer Formulierung immer, dass das doppelte Mehr gilt, wenn die allgemeine Volksinitiative zu einer Verfassungsrevision oder zu einer Änderung der Verfassung führt. Wir wollen aber nicht, dass durch die allgemeine Volksinitiative auch für die Gesetzgebung das Ständemehr eingeführt wird. Das ist der Unterschied. Aber von einem Angriff auf das Ständemehr kann nicht gesprochen werden, weil es dort, wo die Verfassung betroffen ist, nach wie vor gilt. Aber wir wollen nicht, dass über die allgemeine Volksinitiative, die Sie ja gar nicht wollen, das Ständemehr auch für die Gesetzgebung gilt. Sehr wahrscheinlich ist das der Grund, dass Sie so argumentieren; Sie wollen die allgemeine Volksinitiative diskreditieren, und Sie verlangen dort ein Ständemehr, das für Referenden auf Gesetzesebene normalerweise gar nicht gilt.
Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, die Anträge der Minderheiten abzulehnen.