Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-27
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-27
Wortprotokoll
Das Postulat verlangt einen Bericht über die unterschiedliche Umsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts in den Kantonen sowie die Ausarbeitung von Best Practices. Damit reflektiert dieses Postulat auch die Kritik, die in den vergangenen Jahren gegenüber dem neuen Recht und den Kesb geäussert worden ist.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass Ihr Rat, der Nationalrat, den Bundesrat bereits im Dezember 2014 damit beauftragt hat, eine erste Evaluation des neuen Rechts durchzuführen; diese Arbeiten sind im Gang. Eine erste Untersuchung hat die organisatorische Umsetzung und die Kennzahlen zu den Leistungen und Kosten aufgezeigt. In einem zweiten Schritt wird der Bundesrat jetzt allfällige Schwachstellen des neuen Rechts identifizieren und auch mögliche Lösungswege vorschlagen. Der Bericht des Bundesrates wird dann auch zeigen, ob gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Im Fokus stehen dabei namentlich eine mögliche Vereinfachung des Verfahrens, der Einbezug der Gemeinden in das Verfahren sowie das Vorgehen der Kesb in bestimmten praktischen Situationen.
Sie haben es gehört: Der Bundesrat arbeitet also bereits an einem umfassenden Bericht. Es gibt ja noch andere Vorstösse in diesem Bereich, die noch nicht angenommen oder in Ihrem Rat noch nicht behandelt worden sind. Ich bitte Sie, dass Sie, anstatt jetzt einfach dauernd neue Berichte zu verlangen und in Auftrag zu geben, doch noch die Geduld aufbringen und diesen Bericht und diese Evaluation abwarten. Es ist vorgesehen, diesen Bericht im ersten Quartal 2017 dann auch zu verabschieden.
Was ich Ihnen heute schon sagen kann, Herr Nationalrat Vitali: Wir werden jetzt sicher nicht nur ganz genau die angenommenen Postulate anschauen - ich habe es gesagt, es sind schon andere Postulate eingereicht; Sie haben jetzt auch eines eingereicht. Wir haben ein Interesse, die Fragestellungen möglichst breit anzugehen, um dann eben auch alle möglichen Antworten geben zu können auf die Fragen, [PAGE 1646] die sich im Laufe dieser letzten Jahre nach der Inkraftsetzung des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts ergeben haben.
Das ist das Prinzip, das wir im Bundesrat haben: Wenn ein Postulat oder auch eine Motion in diesem Sinne bereits erfüllt sind, dann lehnen wir sie ab und heissen sie nicht einfach noch gut. Sonst würden wir uns ja einfach so eine Ansammlung von Postulaten schaffen, und das wollen wir nicht.
Ich habe Ihnen letztes Mal, als wir Vorstösse aus meinem Departement besprochen haben, gesagt, dass die Bundesratsparteien an den letzten Von-Wattenwyl-Gesprächen den Bundesrat aufgefordert haben, beim Produzieren von Berichten zurückhaltend zu sein. Und die Bundesratsparteien haben gesagt, sie seien dann selber auch zurückhaltend im Verlangen von neuen Berichten. Ich bitte Sie: Das ist jetzt hier ein klassischer Fall. Das heisst nicht, dass wir die Arbeit nicht machen wollen, aber bitte verlangen Sie nicht einfach dauernd neue Berichte! Wir haben einen Bericht in Aussicht gestellt, er ist aufgegleist, er kommt, und zwar schon sehr bald.
Ich bitte Sie in dem Sinne, jetzt auch der Arbeitsökonomie zuliebe auf dieses Postulat zu verzichten. Sie werden Ihre Fragen dann auch stellen können und hoffentlich auch die entsprechenden Antworten bekommen.