AB 205331
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-09-27
Wortprotokoll
Die Situation, die wir zurzeit mit den Negativzinsen haben, ist tatsächlich ausserordentlich. Wenn man das jetzt an möglichen Investitionen oder an einer Neuverschuldung misst, ist vorab festzuhalten, dass wir gegenüber 2006, also gegenüber dem Zustand vor zehn Jahren, 2,6 Milliarden Franken weniger Zinsen bezahlen. Diese 2,6 Milliarden Franken werden im übrigen Budget, im Betrieb des Bundes, eingestellt. Die Negativzinssituation führt also bereits dazu, dass wir mehr als 2,5 Milliarden Franken pro Jahr mehr für Investitionen zur Verfügung haben. Das ist der eine, positive Aspekt. Das Geld wurde auch gebraucht. Es wurde ständig entsprechend eingesetzt. Es gibt also nicht nur negative Seiten.
Wenn wir die Zinssituation für die nächsten Jahre betrachten, gehen wir davon aus, dass sie sich relativ rasch normalisieren wird. In der Finanzplanung gehen wir davon aus, dass bereits 2018 zehnjährige "Eidgenossen", Bundesanleihen, wieder einen Zinssatz von 0,6 Prozent haben werden. Das ist unsere Finanzplanung. Ob sich das dann so rasch einstellt, werden wir ja sehen. Aber ganz allgemein geht man davon aus, dass sich die Zinsen wieder erholen werden, und das doch in absehbarer Zeit.
Wenn man die Fragen der Interpellation anschaut, dann stellt man fest, dass wir ja die Schuldenbremse ändern müssten, wenn wir hier Spielraum schaffen möchten. Die Änderung der Schuldenbremse mit einer Verfassungsänderung dauert weit länger als die Frist, in der wir sehen, dass sich die Zinsen wieder normalisieren könnten. Damit stellt sich die Frage, ob wir im Rahmen der geltenden Verfassung und im Rahmen der Gesetzgebung bei der Schuldenbremse zusätzlichen Handlungsspielraum haben. Das prüft der Bundesrat zurzeit.
Vorab möchte ich aber doch noch festhalten, dass der Anteil der Schulden am Bruttoinlandprodukt 1990 gut 10 Prozent betrug. Heute beträgt er 16 Prozent. Die Verschuldung, gemessen am Bruttoinlandprodukt, hat sich also gegenüber 1990 doch wesentlich verschlechtert. Natürlich stehen wir im internationalen Vergleich gut da. Nach Luxemburg sind wir das zweitbeste Land in Europa, vor Schweden. Aber es ist doch so, dass die Schuldenlage gegenüber 1990 schlechter geworden ist. Der Anteil der Schulden ist höher. Trotz dieses Abbaus um 20 Milliarden Franken seit der Einführung der Schuldenbremse liegen wir also immer noch hoch.
Was sind die Überlegungen, die sich der Bundesrat zurzeit macht? Wir haben seit der Einführung der Schuldenbremse praktisch immer, mit einer Ausnahme, einen Überschuss erwirtschaftet. Das liegt zum Teil an einer Fehleinschätzung der Einnahmen, insbesondere bei der Verrechnungssteuer. Das haben wir nun korrigiert. Wir werden wahrscheinlich künftig wieder etwas näher daran sein. Es liegt aber auch an unserer Budgetierung: Wir haben 80 Ämter und Tausende von Konten. Tendenziell werden 1 bis 2 Prozent Reserve einbudgetiert. Überall dort, wo wir die Kosten überschreiten, müssen wir mit einem Nachtragskredit an Sie gelangen. Wenn Sie die 80 Ämter und Tausenden von Konten nehmen, dann resultiert fast zwangsläufig ein Überschuss in der Rechnung. Zählt man dies zusammen, kommt man auf einen Überschuss von 600 bis 800 Millionen Franken.
Man könnte sagen, das sei ein struktureller Überschuss. Wir haben den Auftrag, zuhanden des Bundesrates einen Bericht vorzulegen, in dem wir die Frage beantworten, ob ein Teil dieses Überschusses im Folgejahr in der Rechnung verwendet werden könnte. Dabei denkt man insbesondere an Investitionen. Diesen Bericht müssen wir bis Ende Jahr abliefern. Das hätte im Rahmen der Gesetzgebung Platz, ohne dass der Grundsatz der Schuldenbremse in der Verfassung tangierten würde. Wie weit der Bundesrat darauf eintritt, werden wir sehen.
Wir müssen aber auch sehen: Mit dem neuen Führungsmodell des Bundes werden Überschüsse in der Budgetierung, wie ich Sie Ihnen gerade geschildert habe, in den nächsten Jahren tendenziell kleiner werden. Es ist möglich, im Laufe des Jahres innerhalb eines Amtes Kredite zu verschieben. Und es ist möglich, Rückstellungen zu machen. Das war bisher nicht möglich. Wir denken, dass wir mit diesem Führungsmodell in Zukunft weniger Überschüsse haben werden als in der Vergangenheit. Dann bleibt dieser Spielraum innerhalb des Gesetzes bei der Schuldenbremse wahrscheinlich wesentlich kleiner und bewegt sich gegen null. Ändern an der Schuldenbremse möchte ja wohl niemand etwas. Ich glaube nicht, dass dies mehrheitsfähig wäre. Dieses Instrument wird von der Bevölkerung sehr geschätzt, und es ist auch nicht schlecht - es hat uns immer wieder selbst diszipliniert. Ich denke, auch wenn wir den [PAGE 819] Investitionsnachholbedarf in der Schweiz betrachten, leben wir hier auf gutem Fuss.
Natürlich gibt es immer wieder Dinge, bei denen es schön wäre, sie zu haben, insbesondere bei den Infrastrukturen. Aber auch dort stellen wir fest: Ganz konkrete fertige Projekte, die realisiert werden könnten, bestehen eigentlich wenige. Es gibt Einsprachen, ausstehende Baubewilligungen usw. Dieser Spielraum ist sehr begrenzt. Jede Investition, die wir tätigen, verursacht auch wieder Folgekosten und belastet das Budget in den Folgejahren. Gerade bei Infrastrukturen ist dies ein gefährliches Element, weil man dann immer wieder auch regionalpolitisch und nicht nur bedürfnisgerecht entschieden hat. Das liegt an unserer politischen Struktur.
Man kann, denke ich, auch sagen, dass wir nicht wirklich einen wesentlichen Nachholbedarf haben. Mit dem Fonds für die Bahninfrastruktur und dem Fonds für die Nationalstrassen haben wir auch zwei Instrumente geschaffen, die es ermöglichen, dass Investitionen kontinuierlich erfolgen können: Diese erfolgen mit Geldern aus diesen Fonds und sind somit nicht konjunkturabhängig.
Handlungsbedarf im grossen Stil ist, denke ich, nicht vorhanden. Die Fragen, die Herr Rechsteiner aufgeworfen hat, prüft auch der Bundesrat; dies im Rahmen des erwähnten Berichtes. Wir werden Ihnen dann entsprechend Bericht erstatten. Im Auge zu behalten ist die Situation der Vorsorgewerke - da stimme ich mit Herrn Rechsteiner überein. Diese ist im Moment noch nicht dramatisch, weil in der Regel noch Anlagen getätigt worden sind, die höhere Zinsen abwerfen. Doch mit der Zinssenkung ergibt sich kurz- und mittelfristig schon ein Problem, das man angehen und an dem man arbeiten muss. Das betrifft dann aber Diskussionen in anderen Kommissionen und zu anderen Geschäften. Das ist ein Bereich, den wir nicht ausser Acht lassen dürfen. Doch in Bezug auf die Schuldenbremse besteht, denke ich, kein oder kein zusätzlicher Handlungsbedarf in dem Sinne, dass mehr gemacht werden müsste, als der Bundesrat ohnehin schon macht.