AB 205355
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-09-27
Wortprotokoll
Das Problem, das Herr Français mit seiner Interpellation anspricht, betrifft eigentlich das ganze Beschaffungswesen. Immer wieder wird die Frage gestellt: Wird der Preis nicht zu stark gewichtet und die Qualität zu wenig? Das ist ein Problem, das wir ganz generell haben, das aber diesen Bereich und vielleicht noch die IKT im Besonderen betrifft: Überall dort, wo es um das Bewerten von intellektuellen Leistungen geht, ist der Preis allein wahrscheinlich nicht das richtige Messinstrument.
Der Handlungsbedarf ist in dem Bereich, den Sie ansprechen, grundsätzlich erkannt. Die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren hat einen Prozess initiiert, zusammen mit Bauen Schweiz, um die Optimierung von Vergaben in der Preis- und Qualitätsfrage anzustreben. Alle, die öffentliche Bauten vergeben, haben sich also mit Bauen Schweiz zu einer Arbeitsgruppe zusammengeschlossen und untersuchen genau die Frage, wie man das besser gewichten kann.
Auch aus unserer Sicht soll in Zukunft vermehrt die Qualität und weniger der Preis im Zentrum der Vergabe stehen. Wir kommen ja dann mit dem neuen Beschaffungsgesetz, und ich glaube, das ist dann der Anlass, um Ihre Anliegen dort einzubringen. Ich bin aber der Meinung, dass wir daran eigentlich bereits gedacht haben und dies einsehen. Wir schlagen z. B. im revidierten Beschaffungsrecht als Spezialität vor, dass bei der Vergabe auch ein Dialog zwischen Anbietern stattfinden soll, um diese Fragen betreffend die intellektuellen Leistungen besser abzuklären: Was steht dahinter? Was wird erbracht? So kann nicht nur aufgrund des Preises entschieden werden, sondern im Dialog mit den Anbietern muss festgestellt werden, wer dann auch wirklich welche Qualität anbietet. Es ist ja manchmal schwierig, das einfach schriftlich festzulegen; das lässt sich kaum prüfen. Ein Element, das dann vielleicht auch von Ihnen angeschaut werden könnte, wäre, wie weit wir hier gehen können. Die bundesgerichtliche Rechtsprechung sieht vor, dass der Preis aber trotzdem immer eine Rolle spielen soll; das Bundesgericht sagt, dass der Preis bei der Vergabe zu mindestens 20 Prozent berücksichtigt werden muss.
Zusammenfassend ist das Problem, das Sie auflisten, grundsätzlich erkannt. Es geht meiner Meinung nach darum, es beim neuen Beschaffungsrecht dann auch so einzubringen, dass wir etwas Handlungsspielraum haben. Man muss schon auch sehen, dass gerade die öffentliche Hand immer unter Druck kommt, wenn sie nicht an den billigsten Anbieter vergibt; das wird dann wieder angefochten. Hier brauchen wir eine Rechtsgrundlage, die einen Dialog ermöglicht, damit man die Qualität entsprechend werten kann. Dann sind wir sozusagen im Softwarebereich: Was ist Qualität? Und wie definiert man diese? Das wird dann wieder die praktische Schwierigkeit sein.
Aber ich glaube, das Grundanliegen ist eine Lehre aus der Vergangenheit: Das billigste Angebot ist nicht immer das beste. Es braucht also auch eine starke Gewichtung der Qualität der Dienstleistung, die vielleicht auch ein Stück weit hinsichtlich der Lebensdauer und nicht nur bei der Vergabe zu betrachten ist. Ich habe manchmal bei Vergaben, die ich schon verfolgt habe, festgestellt, dass man den Günstigsten nimmt. Vielleicht ist es noch eine renommierte Firma. Dann schickt sie für die Ausführung ihre jungen Hochschulabsolventen, und die qualifizierten Leute setzt sie eher in der Privatwirtschaft ein. Das mag auch ein Nachteil für die öffentliche Hand sein. Mindestens habe ich solche Anzeichen schon erkannt.
Zusammengefasst danke ich für das Aufgreifen des Themas. Der Grund dafür, dass wir die ersten zwei Fragen nicht beantwortet haben, ist schlicht und einfach, dass wir keine Erhebungen gemacht haben und keine Unterlagen haben, vor allem auch nicht von Kantonen und Gemeinden. Das sprechen Sie auch an. Ich meine aber auch, dass es effizienter ist, jetzt in die Zukunft zu schauen, auf dieses neue Beschaffungsrecht zu warten und dort das einzubringen, was Ihr Anliegen ist. Sich noch mit der Vergangenheit zu beschäftigen und das noch zu erheben, was Sie wissen möchten, wäre trotz allem ziemlich aufwendig. Ich denke, wir sind hier auf dem Weg und gehen in die Richtung Ihres Anliegens, Verbesserungen zu erzielen.