Schmid Martin · Ständerat · 2016-09-27
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-27
Wortprotokoll
Mit der Motion 15.3551, "Bürokratieabbau. Anhebung des Mindestzolls", soll der Bundesrat beauftragt werden, das Zollgesetz dahingehend anzupassen, dass der Mindestzoll angehoben wird. Es soll zukünftig, so die Motion, auf die Erhebung der Zollabgaben verzichtet werden, falls die Zollabgaben weniger als 50 Franken betragen. Dieser Mindestzoll beträgt heute 5 Franken. So könnten die Regulierungskosten für Unternehmen in der aktuell schwierigen wirtschaftlichen Situation gesenkt werden.
Die Motion wird damit begründet, dass es die schwierige wirtschaftliche Situation aufgrund der Frankenstärke notwendig mache, die Regulierungskosten für die betroffenen Unternehmen zu senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit damit zu stärken. Auf Gebühren und Abgaben ohne oder mit nur geringem Nutzen sei deshalb unbedingt zu verzichten, und die administrative Belastung sei tief zu halten. Die Zollabfertigung bzw. die damit verbundenen Deklarationen und Zahlungen gehören zu den aufwendigsten administrativen Arbeiten, insbesondere für KMU. In Anlehnung an internationale Untersuchungen solle deshalb der Mindestzoll in der Schweiz angehoben werden, beispielsweise von 5 auf 50 Franken, so der Motionär.
Der Bundesrat empfiehlt die Annahme der Motion, wobei er darauf hinweist, dass auch zukünftig eine Zollanmeldung notwendig sein wird. Im Weiteren führt der Bundesrat aus, dass zur Entlastung der Wirtschaft für zollfreie Kleinsendungen bis 1000 Franken Warenwert und 1000 Kilogramm, die keinen nichtzollrechtlichen Erlassen unterliegen, vereinfachte Zollanmeldeverfahren zur Verfügung gestellt worden sind, bei denen nur noch abgabenrelevante Daten anzugeben sind. Es könne jedoch mit der Erhöhung des Mindestzolls der administrative Aufwand sowohl der Verwaltung als auch der Wirtschaft bei der Fakturierung weiter reduziert werden. Der neue Mindestzoll müsse jedoch im Spannungsfeld des Legalitätsprinzips, der wirkungsvollen Entlastung der Wirtschaft und der Einnahmenausfälle des Bundes festgelegt werden. Unter diesen Voraussetzungen beantragt der Bundesrat die Annahme der Motion.
Der Nationalrat hat die Motion am 25. September 2015 angenommen.
Die Kommission unseres Rates unterstützt das Anliegen des Motionärs. Sie erachtet es als sinnvoll, wenn der Aufwand zur Erhebung der Zollabgaben nicht grösser ist als der Rechnungsbetrag selbst. Das Ziel sei es, der Wirtschaft eine kleine Erleichterung zu bieten, ohne beim Bund zu grosse Einnahmenausfälle zu verursachen.
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen die Kommission einstimmig, die Motion anzunehmen.