Hegglin Peter · Ständerat · 2016-09-28
Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2016-09-28
Wortprotokoll
Ich kann mich auch nicht als Koryphäe bezeichnen, sondern nur als Finanzdirektor eines kleinen, aber finanzstarken Kantons. Ich habe in diesem Zusammenhang die Erfahrung gemacht, dass sehr ernsthaft zu schauen ist, welche Entwicklungen sich abzeichnen, weil natürlich der Kanton wie auch der Bund, einem Dampfer gleich, Kursänderungen nur langsam vornehmen und nicht rechtsumkehrt machen können. Ich beantrage Ihnen deshalb, auf die Vorlage einzutreten und in den grossen Linien dem Bundesrat zu folgen. Der Bundesrat hat seine finanzpolitische Verantwortung wahrgenommen und unterbreitet uns ein weitgehend ausgewogenes Stabilisierungsprogramm.
Jedes Unternehmen ist gehalten, von Zeit zu Zeit sein Aufgabenportfolio zu überarbeiten, will es auf dem Markt Bestand haben. Anders ist es bei der öffentlichen Hand: Sie produziert in der Regel nicht auf dem Markt handelbare Güter, sondern bewegt sich vielmehr in nichtmarktfähigen Aufgabengebieten. Sie ist deshalb viel weniger marktwirtschaftlichen Drucksituationen ausgesetzt. Zudem hat jede Verwaltung die Tendenz, ständig zu wachsen, ihre Aufgabenerfüllung zu perfektionieren und das Aufgabengebiet auszuweiten. Unser Parlament darf sich diesbezüglich nicht ausnehmen; das zeigt sich in der Flut der Vorstösse. Auch die Parlamentsdienste haben ihren Stellenetat von 90 Stellen im Jahr 1996 auf 181 Stellen im Jahr 2006 und auf aktuell 217 Stellen erhöht. Je nach Zeithorizont sind die Steigerungsraten eindrücklich. Seit 1990 beträgt die Steigerungsrate bei der sozialen Wohlfahrt 255 Prozent, bei der Bildung und Forschung 172 Prozent und bei der internationalen Zusammenarbeit 140 Prozent. Die durchschnittlichen Bundesausgaben sind in dieser Zeit um 136 Prozent gewachsen. In den vergangenen zehn Jahren stellen wir eine stärkere Zunahme bei der Bildung und Forschung fest, hier ein Plus von 54 Prozent. Noch mehr gewachsen sind die Ausgaben bei der internationalen Zusammenarbeit - ein Plus von 63 Prozent -, während die Landwirtschaft ein Plus von nur 2 Prozent ausweist, die zu bewirtschaftende Fläche und die Ansprüche aber nicht kleiner geworden sind.
Einschränkend ist zu sagen: Ja, die Demokratie hat ihren Wert und kann sich nicht nur an der Effizienz messen. Trotzdem muss die Industrie von Jahr zu Jahr eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von 1 bis 2 Prozent erzeugen. Wer nicht konkurrenzfähig bleibt, fliegt aus dem Markt. Alle technischen Neuerungen sind für Effizienzsteigerungen und Qualitätsverbesserungen zu verwenden.
Anders ist es in der Politik: In der Regel wird die Einführung neuer Technologien für Mehraufwand verantwortlich gemacht, und es werden mehr Stellen gefordert. Der Nutzen, den die neuen Techniken dann bringen, wird eher unterschätzt, die für die Einführung zugesagten Stellen aber werden beibehalten und nicht wieder abgebaut. Deshalb sind alle Aufgaben einer Prüfung zu unterziehen. Wenn sie Bestand haben, können sie weitergeführt werden. Ansonsten sind die Stellen zu kürzen oder zu streichen.
Störend oder verwirrlich sind die zum Teil überschneidend und parallel laufenden Beschlüsse. Ich erwähne beispielhaft ein Geschäft, das wir gestern in der Finanzkommission des Ständerates beraten haben: den Bundesbeschluss über die finanziellen Mittel für die Landwirtschaft in den Jahren 2018-2021. Heute behandeln wir das Stabilisierungsprogramm 2017-2019. Jetzt beginnen wir in der Finanzkommission mit der Beratung für das Budget 2017 mit dem integrierten Aufgaben- und Finanzplan 2018-2020. Verpflichtend für uns und den Bundesrat sind aber nur das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 und das Budget 2017. Die anderen Beschlüsse sind eher Absichtserklärungen. Ich hoffe, dass wir die Übersicht behalten können und dass die definitiven Werte richtig nachgetragen werden. Ich meine, auch in diesen Prozessen gibt es Doppelspurigkeiten, und Effizienzsteigerungen wären doch sicher möglich. Ich empfehle dem Bundesrat, das Vorgehen auch diesbezüglich zu überprüfen und Einsparungen zu orten.
Im Grundsatz unterstütze ich die Vorschläge des Bundesrates. Er hat in einer Auslegeordnung die Aufgabenbereiche geprüft, gewertet und schlägt spezifische Kürzungen bei bereits geplanten Aufwandsteigerungen vor. Er ist nicht einem Rasenmäher gleich über alle Aufgabengebiete gefahren, was sehr zu begrüssen ist. Es ist aber gegenüber dem heutigen Stand keine Verzichtplanung, sondern eine Abschwächung des Wachstums auf geplanten Wachstumswerten. Einzig im Bereich der Landwirtschaft schlägt er eine Kürzung auf den Status quo vor. Ich habe deshalb Mühe mit der Argumentation - ja, es ist eine Begriffsverdrehung -, dass die Landwirtschaft keinen Beitrag an das Stabilisierungsprogramm leisten will, wenn sie ein Nullwachstum aufweist und den Status quo beibehalten will.
Im Gegenzug wird bei der internationalen Zusammenarbeit, welche trotz Stabilisierungsprogramm des Bundes im selben Zeithorizont immer noch um über 2,7 Prozent wachsen soll, geschrieben, sie werde stärker geschrumpft oder gerupft. Das Gegenteil ist aber der Fall. Aufgrund der Entwicklung des Wechselkurses ist der Wert des Frankens im Ausland, also bei der internationalen Zusammenarbeit, gestiegen, während er im Inland gesunken ist. Aus diesen Gründen und aufgrund eines Seminars der Finanzkommissionen des Nationalrates und des Ständerates - ich danke der Kommissionspräsidentin für die Organisation und die objektive Darlegung des Problemkreises - habe ich Anträge unterstützt, die vorsehen, dass die internationale Zusammenarbeit um zusätzliche 100 Millionen Franken pro Jahr zu kürzen sei.
Ich werde sonst alle anderen Anträge der Kommission bzw. der Kommissionsmehrheit unterstützen. Einzig im Bereich der Landwirtschaft habe ich Minderheitsanträge eingereicht. Dort bin ich der Meinung, dass man auf die [PAGE 827] Kürzungsanträge des Bundesrates nicht eintreten soll. Diese Minderheitsanträge werde ich später noch begründen.
Noch ein paar Worte zur internationalen Zusammenarbeit: Im erwähnten Seminar wurde auch aufgezeigt, dass es berechtigt ist, Fragen zu stellen, und dass die Ziele und die Wirkung nicht immer dem entsprechen, was anvisiert wird. Es wurden uns Berichte und Untersuchungen von renommierten Autoren gezeigt. Es sind uns Zitate von Wirtschaftsnobelpreisträgern bekannt, die mit der Entwicklungszusammenarbeit hart ins Gericht gehen und quasi sagen, dass sie fast mehr Schaden als Nutzen stiftet. Ich würde nicht so weit gehen. Trotzdem finde ich, dass dort eine Überprüfung angebracht und notwendig ist. Ein Signal der Politik, wonach es dort eine Grenze gibt, könnte hilfreich sein, wie ich glaube - dies auch im Zusammenhang damit, dass die Kosten im Inland durch die Migration ja sehr stark gestiegen sind und die sehr grossen Mittel, die dafür eingesetzt werden, doch auch eine entsprechende Wirkung haben.