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AB 205658

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-28

Wortprotokoll

Hier kommen wir also zum Umweltschutzgesetz, das die Sanierung von Bahnanlagen postuliert, die nicht den Vorschriften entsprechen. In Einzelfällen können Erleichterungen gewährt werden. Beim Erschütterungsschutz dürfen heute aber keine Erleichterungen gewährt werden.

Mit der beantragten gesetzlichen Änderung soll man künftig Erleichterungen bei der Sanierung bezüglich Erschütterungsimmissionen gewähren können, auch wenn die Grenzwerte überschritten sind. Nach Auffassung des Bundesamtes und des Bundesrates kann das Mehrbelastungen von bis zu zwei Milliarden Franken verhindern. Man ist zuversichtlich, dass das entsprechend umgesetzt werden kann, ohne dass die Sicherheit reduziert wird.