Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · 2016-09-29
Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · CVP-Fraktion · 2016-09-29
Wortprotokoll
Bei der Frage der Selbstständigerwerbenden hat die CVP-Fraktion beschlossen, die Minderheit IV (Frehner) zu unterstützen. Wir wollen demnach nicht, dass die Beiträge der Selbstständigerwerbenden erhöht werden; das heisst, wir wollen beim heutigen System bleiben. Somit schliessen wir uns auch dem Ständerat an.
Wenn wir die Selbstständigerwerbenden bei dieser Reform bestrafen, riskieren wir grossen Widerstand gegen die Gesamtreform. Diese muss aber zwingend gelingen. Gerade die Selbstständigerwerbenden als Träger von Wirtschaft und Gesellschaft sollen nicht als Verlierer der Reform dastehen. Wir können es uns nicht leisten, solch wichtige Gruppen, beispielsweise die Bauern, vor den Kopf zu stossen und zu riskieren, dass sie deswegen die Reform nicht mittragen werden. Selbstständigerwerbende sind eine wichtige Stütze unserer Wirtschaft.
Zur beruflichen Vorsorge und zu Artikel 51 BVG, "Paritätische Verwaltung": Hier wird die CVP-Fraktion die Mehrheit unterstützen. Die gesetzliche Regelung zur Umsetzung der paritätischen Vertretung in Sammel- und Gemeinschaftseinrichtungen hat sich bewährt und stellt bei den Versicherern kein Problem dar. Es gibt deshalb keinen Bedarf für eine Neuregelung. Sie würde zu höheren Kosten bei den Vorsorgeeinrichtungen führen, welchen bisher ein anderes Vertretungsmodell bewilligt wurde. [PAGE 1737]
Bei Artikel 60 Absatz 2 Buchstabe f BVG, also beim Bezug des Freizügigkeitsguthabens als Rente, wird die CVP-Fraktion die Minderheit Pezzatti unterstützen. Der Ständerat hat mit Artikel 47a BVG ein stimmiges Konzept geschaffen, welches zusammen mit den Sozialpartnern erarbeitet worden ist. Personen, die nach dem 58. Altersjahr entlassen werden, sollen bei ihrer bisherigen Pensionskasse bleiben können. Der Ständerat hat mit der Einführung von Artikel 47a BVG ein anderes Konzept als jenes des Bundesrates beschlossen. Mit dem Konzept des Ständerates sollte sich ja eigentlich die Bestimmung des Bundesrates in Artikel 60 Absatz 2 Buchstabe f erübrigen. Uns ist bei den Beratungen nicht klargeworden, warum der Ständerat diese Bestimmung des Bundesrates nicht gestrichen hat. Wenn wir nun der Minderheit Pezzatti zustimmen, schaffen wir eine Differenz zum Ständerat; es liegt dann am Ständerat, vertieft abzuklären, ob er an seinem eigenen Konzept festhält oder ob er in der Tat zusätzlich auch noch die Bestimmung des Bundesrates beibehalten will.
Zusammenfassend: Wir unterstützen die Minderheit IV (Frehner), wir unterstützen bei Artikel 51 die Mehrheit und bei Artikel 60 die Minderheit Pezzatti. Den Einzelantrag Büchel Roland werden wir unterstützen, um auch hier eine Differenz zum Ständerat zu schaffen, ebenso die Einzelanträge Frehner, de Courten und Pezzatti, die wir eingehend studiert haben. Wir sind hier der Meinung, dass die angebrachten Zweifel tatsächlich berechtigt sind. Wir können sie nur ausräumen, wenn der Ständerat nochmals darüber berät.