Abate Fabio · Ständerat · 2016-09-29
Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-29
Wortprotokoll
Am 15. April 2015 hat der Bundesrat eine Botschaft zu einer Änderung des ZGB verabschiedet. Kern der Vorlage ist die Einführung einer allgemeinen Meldepflicht gegenüber der Kindesschutzbehörde bei Gefährdungen des Kindeswohls.
Das geltende Recht bestimmt in Artikel 443 ZGB, welche Personen berechtigt und welche verpflichtet sind, der Erwachsenenschutzbehörde Meldung zu erstatten, wenn sie von einer hilfsbedürftigen Person Kenntnis erhalten. Das Gesetz macht einen Vorbehalt für Personen, die einem Berufsgeheimnis unterstehen. In diesem Falle darf die betroffene Fachperson nur dann eine Meldung erstatten, wenn sie sich schriftlich vom Berufsgeheimnis entbinden lässt. Personen, die öffentlich-rechtliche Befugnisse ausüben, sind gemäss Artikel 443 Absatz 2 ZGB zur Meldung verpflichtet. Die Kantone können weiter gehende Meldepflichten vorsehen.
Mit der Motion Aubert 08.3790 aus dem Jahr 2008 hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine Vorlage mit einer allgemeinen Meldepflicht gegenüber Kindesschutzbehörden auszuarbeiten. Mit der vorliegenden Botschaft und dem Gesetzentwurf werden die Melderegelungen vereinheitlicht und sollen in sämtlichen Kantonen als Standardlösungen gelten. Die Verpflichtung, bei Gefährdung des Kindeswohls eine Meldung an die Kindesschutzbehörde zu erstatten, soll auf Fachpersonen ausgedehnt werden, die eine besondere Beziehung zu Kindern haben, weil sie beruflich regelmässig Kontakt zu ihnen haben.
Mit dem geltenden Recht müssen nur Personen in amtlicher Tätigkeit den Behörden grundsätzlich mitteilen, wenn ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung besteht. Neu soll diese Pflicht auch für Fachpersonen aus den Bereichen Betreuung, Bildung, Religion oder Sport gelten, aber die Beziehungen in der Freizeit führen zu keiner Meldepflicht. Ziel ist, dass die Kindesschutzbehörde rechtzeitig die wichtigen und nötigen Schutzmassnahmen treffen kann. Verschiedene Berufsgruppen haben eine Schlüsselfunktion für die künftige Entwicklung des Kindes. Deswegen ist ihre Reaktion zentral, um den Sachverhalt zu überprüfen und falls nötig angepasste Massnahmen umsetzen zu können.
Der Nationalrat hat mit folgender Begründung beschlossen, auf die Vorlage nicht einzutreten: Die geltenden Normen reichen, und neue Regelungen, wie vom Bundesrat beantragt, bringen Rechtsunsicherheit. Der Ermessensspielraum für die Feststellung von Gefährdungen wäre zu gross.
Im Gegensatz dazu ist Ihre Kommission einstimmig auf die Vorlage eingetreten. Zuerst erinnere ich daran, dass es um eine Vorlage geht, die auf einem vom Parlament erteilten Auftrag beruht. Die Kommission hat die bestehenden kantonalen Kompetenzen anerkannt. Wer in einer amtlichen Tätigkeit von einer Gefährdung erfährt, ist zur Mitteilung verpflichtet. Weiter gehende Meldepflichten bleiben möglich in den Bereichen, in denen die Zuständigkeit der Kantone garantiert ist. In einem kleinen Land, in dem die berufliche und sozioökonomische Realität von einer immer stärker steigenden Mobilität geprägt wird, sind leider die verschiedenen kantonalen Regulierungen ein Hindernis dabei, die Kinder kohärent und wirksam vor Missbräuchen und Misshandlungen schützen zu können. Auch die Ausbildung der Fachpersonen spielt eine wichtige Rolle; eine Zersplitterung der entsprechenden kantonalen Botschaften ist einfach gefährlich. Es ist so, dass die Kantone ganz unterschiedliche Bestimmungen kennen und die Hilfeleistungen je nach Ort spezifisch sind. Das ist nicht im Interesse des Kindeswohls.
Diese Ausgangslage ist nicht zu unterschätzen. Kindesmisshandlungen sind ein bekanntes Problem in unserer Gesellschaft. Körperliche Misshandlung, Vernachlässigung, psychische Misshandlung und sexueller Missbrauch sind Formen von Kindesmisshandlung, die anerkannt sind, aber zu denen es keine offiziellen nationalen Statistiken gibt.
In der Kommissionsdebatte haben wir nicht auf die Tätigkeit der Kesb als Adressatin der Meldungen fokussiert. Das Thema Kindeswohl überwiegt; diese Vorlage ist keine Plattform für eine kritische Debatte über das gute Funktionieren der Kesb.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten. Während der Detailberatung werde ich mich wieder melden, weil uns ein zentraler Aspekt der Vorlage beschäftigt hat, und zwar das Berufsgeheimnis. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.