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Abate Fabio · Ständerat · 2016-09-29

Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-29

Wortprotokoll

Es sagt jetzt ein Liberaler ein paar Worte, Herr Germann. So dramatisch, so tragisch ist die Situation nicht! Hier geht es um eine Harmonisierung der Bestimmungen zu den Meldungen und um die Ausdehnung der Meldepflicht auf Fachpersonen, die eine besondere Beziehung zu den Kindern haben.

Ich stelle fest, dass es eine gewisse Konfusion bezüglich Rechten und Pflichten gibt. Melderechte hat gemäss Artikel 314c Absatz 1 jede Person. Solche kennen wir also bereits im geltenden Recht. Das bedeutet nicht, dass eine Person verpflichtet ist, sich an eine Kesb zu wenden, wenn sie etwas festgestellt hat. Melderechte sind keine Meldepflichten. Fussballtrainer zum Beispiel sind keine Fachpersonen, aber Turnlehrer, die an einer Schule arbeiten, sind es. Für den Freizeitbereich haben wir keine Meldepflicht vorgesehen. Das ist es, was der Bundesrat vorgesehen hat: Das ist klar und kann einfach nachgelesen werden. Meldepflichten und Melderechte bedeuten auch nicht eine Pflicht, eine Strafanzeige zu deponieren, Herr Föhn. Die Rechtsausübung mittels einer Strafanzeige ist keine Pflicht, die hier im Gesetz vorgesehen worden ist.

Die Reaktionsfähigkeit der Kesb ist ein Problem. Das ist aber nicht Thema dieser Vorlage. Dieses Problem rechtfertigt nicht, dass wir nicht auf diese Vorlage eintreten. Das ist ein Problem, das in den Kantonen zu lösen ist. Wir haben auch bei anderen Vorlagen bereits darüber diskutiert. Kindesschutz ist nicht deckungsgleich mit einem guten Funktionieren der Kesb. Es obliegt den Kesb zu entscheiden, welche Massnahmen umzusetzen sind, was zu unternehmen ist. Es ist aber nicht so, dass aufgrund der Probleme der Kesb die Melderegelungen samt Meldepflichten gar nicht in Kauf genommen werden müssten.

Zum Föderalismusargument: Es gibt keinen Zentralismus. Die neuen Regelungen sind ausführlich, und die Kantone können keine Erweiterung vorsehen, ausgenommen dort, wo sie eine bestimmte Kompetenz erhalten. Es geht da um die sensibleren Bereiche Schule, Sanitärwesen, Polizei. Dort sind meistens die grössten und schwierigsten Fälle zu behandeln. Deswegen sehe ich da aber sicher keinen Zentralismus.

Und wie bereits von Madame Savary betont und gesagt worden ist: In der Kommission haben wir keine Anmeldung, keinen Brief von den zuständigen Kantonen, von den interessierten und betroffenen Kantonen bekommen. Gestern, drei Minuten vor Mitternacht, haben zwei Kantone gesagt, dass sie ein Problem hätten. Was genau das für ein Problem ist, habe ich noch nicht verstanden, weil es hier um eine Harmonisierung geht und nicht um Zentralismus. Im Rahmen einer Güterabwägung besteht die Notwendigkeit, eine nationale Meldepflicht zu haben und die einzelnen Situationen in den Kantonen zu harmonisieren.

Dies erlaubt es, heute ganz überzeugt zu sagen, dass auf die Vorlage einzutreten ist.