Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-09-29
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-09-29
Wortprotokoll
Es ist natürlich ein sehr wichtiges Thema, das wir jetzt diskutieren und das auch die Politik und die Öffentlichkeit immer wieder stark beschäftigt. Das zeigen auch die Beispiele, die Sie hier erwähnt haben. Ich denke - und ich teile hier auch die Meinung der Mehrheit und der Minderheit -, dass bei diesem Thema noch Fortschritte zu machen sind.
Die Motion der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates verlangt ja, dass der Bundesrat Kriterien und Mindeststandards für einen einheitlichen Strafvollzug bei gefährlichen Straftätern erlässt. Das heisst, damit wird der Bundesrat aufgefordert, regulierend in einen Bereich einzugreifen, der heute in der Kompetenz der Kantone liegt. Begründet wird diese Motion oder dieses Anliegen aus dem Nationalrat damit, dass im Bericht in Erfüllung des Postulates Amherd 11.4072 - das war ein Bericht zur Überprüfung des Straf- und Massnahmenvollzugs in der Schweiz - Lücken und Defizite im Strafvollzug festgestellt worden sind. Die sollen jetzt beseitigt werden.
Hier beginnt der Unterschied: Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass diese Defizite beseitigt und behoben werden sollen - aber durch die Kantone. Die Kommissionsminderheit sagt: Nein, jetzt muss der Bund eingreifen. Das ist der Unterschied.
Ich glaube, worin wir uns alle einig sind, ist die Erkenntnis, dass hier Handlungsbedarf besteht. Das wissen wir seit diesem Bericht in Erfüllung des Postulates Amherd, in dem eben Defizite im schweizerischen Justizvollzug festgestellt worden sind, vor allem wegen der unterschiedlichen Praktiken in den Kantonen und Konkordaten. Der Handlungsbedarf ist dringend, und es braucht jetzt Druck. Jetzt ist einfach die Frage, ob der Druck genügt, den man auf die Kantone ausübt, oder ob jetzt der Bund ein Stück weit das Heft selber in die Hand nehmen muss. Es ist ja immer spannend, wenn die Regierungsräte dann nach Bern kommen, wenn ich das so sagen darf - dann wechselt manchmal auch die Perspektive. Ich sage nicht, dass das negativ ist. Aber es ist natürlich so, dass die Kantone auch immer sehr auf dem Föderalismus beharren und sagen, das sei ihre Kompetenz und man solle sie machen lassen.
Der Bundesrat hat sich jetzt auf die Seite der Kommissionsmehrheit geschlagen bzw. beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion. Er tut dies nicht, weil er der Meinung ist, dass nichts getan werden muss, oder weil er die Meinung vertritt, heute sei alles in Ordnung und bestens und es müsse nichts gemacht werden. Aber im Föderalismus haben wir halt manchmal die auch etwas unbefriedigende Situation, dass die Dinge etwas länger dauern, dass sie etwas komplizierter sind. Dann kommt natürlich die Tendenz auf, dass man sagt: Dann nehmen wir das Heft selber in die Hand und machen es auch gleich selber.
Die Motion verlangt ja nicht, dass der Bund jetzt die ganzen Massnahmen des Strafvollzugs selber in die Hand nimmt. Sie will, dass der Bund Kriterien und Standards festlegt. Da muss ich dann umgekehrt wieder fragen: Ist es dann wirklich so, dass am Schluss das Ganze auch tatsächlich besser funktioniert?
Sie haben es selber gesagt: Es ist letztlich eine Frage der Ressourcen, der Organisation. Entweder Sie wollen wirklich tief in die kantonale Kompetenz eingreifen, um sicherzustellen, dass sich alle Kantone an die Vorgaben halten. Oder Sie sagen: Wir machen mal Standards und Grundsatzregeln, dann kann jeder Kanton selber entscheiden, wie er sie umsetzt. Dann bleibt aber wahrscheinlich wieder ein Stück weit diese unbefriedigende Situation, dass es halt bei den Kantonen Unterschiede gibt. Ich kann Ihnen wirklich versichern, [PAGE 866] dass bei den Kantonen die Botschaft angekommen ist. Die Situation heute ist unbefriedigend - das geht so nicht weiter. Deshalb - Frau Ständerätin Keller-Sutter hat es gesagt - hat die KKJPD an ihrer Herbstversammlung 2014 gesagt, was sie aufgleisen will. Ich möchte Ihnen dies hier kurz aufzeigen, um zu zeigen, was die Kantone tun bzw. was sie aufgegleist haben. Ich weiss, die Minderheit Ihrer Kommission ist der Meinung, das genüge nicht oder gehe nicht schnell genug, man müsse das Heft in die Hand nehmen und Druck auf die Kantone aufsetzen.
Was wurde bereits getan? Was ist in Umsetzung? Es wurde erwähnt: Die Vereinheitlichung des Risikomanagements bei gefährlichen Straftätern, das Konzept "Risikoorientierter Sanktionenvollzug", wurde von allen Deutschschweizer Kantonen bzw. ihren Konkordaten beschlossen; teilweise ist es bereits umgesetzt, teilweise wird es per 1. Januar 2018 in Umsetzung sein. Es stimmt, dass in der Westschweiz einzelne Kantone diesen risikoorientierten Sanktionenvollzug übernehmen wollen, andere aber nicht. Sie können nun sagen, wir müssten diese einfach zwingen, den risikoorientierten Sanktionenvollzug zu übernehmen. Diese Frage müssen Sie nun entscheiden. Eine andere Massnahme, die die Kantone im Auftrag der KKJPD ergriffen haben: Es soll ein schweizerisches Kompetenzzentrum für den Justizvollzug aufgebaut werden. Dieses Zentrum soll seinen Betrieb voraussichtlich Mitte 2018 aufnehmen und sich für die Koordination und Harmonisierung im schweizerischen Justizvollzug einsetzen. Nun können Sie wiederum sagen, das gehe zu lange und sei zu wenig konkret. Aber Sie sehen, die Kantone haben hier doch auch gehandelt. Und schliesslich will das Kompetenzzentrum eine nationale Plattform für die Dokumentation von Prognoseinstrumenten zur Erkennung von Straftätern mit erhöhtem Risiko anbieten; es sollen auch Empfehlungen, Standards und Richtlinien zuhanden der Vollzugsbehörden aller Kantone erlassen werden.
Es ist jetzt wirklich Ihre Einschätzung: Genügt Ihnen das? Sind Sie der Meinung, dass die Kantone realisiert haben, dass es Handlungsbedarf gibt und etwas gemacht werden muss, und zwar so schnell wie möglich? Im Föderalismus geht es immer ein bisschen langsamer. Aber man kann sagen, dass es dafür auch umgesetzt und angewendet wird; das ist ja der grosse Vorteil des Föderalismus.
Oder sind Sie wie die Kommissionsminderheit der Meinung, dass Ihnen alles zu lange dauert, es immer noch zu wenig einheitlich ist und Sie den Bund verpflichten wollen, gewisse Standards und Kriterien zuhanden aller Kantone festzulegen? Diese Frage stellt sich jetzt.
Der Bundesrat stellt sich auf die Seite des Föderalismus. Er hat Vertrauen in die Kantone. Aber er ist auch froh, vielleicht gerade aufgrund dieser Debatte, wenn die Kantone sehen, dass jemand mit dem Harmonisierungszettel wedelt. Wenn das nicht wirklich vorwärtsgeht, dann, denke ich, haben Sie vielleicht eines Tages schon Grund, hier einen Schritt weiterzugehen. Im Moment sind wir der Meinung, dass die Botschaft bei den Kantonen angekommen ist.
Deshalb beantragen wir Ihnen mit der Kommissionsmehrheit, diese Motion abzulehnen.