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Fetz Anita · Ständerat · 2016-09-29

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2016-09-29

Wortprotokoll

Wir haben in den vergangenen Jahren konsequent auf das Wohnsitzprinzip umgestellt. Früher hatten wir ja auch noch das Heimatprinzip, an das sich auch das Zuständigkeitsgesetz angelehnt hatte; dort gilt heute ebenfalls das reine Wohnsitzprinzip. Nur im Strafgesetzbuch kennen wir das nicht, und ich finde, das ist sachfremd.

Ich beginne mit Ziffer 2: Hier geht es um die Übernahme der Kosten durch den Bund für Straftäter ohne Schweizer Wohnsitz. Der Bundesrat vermutet dahinter eine Lastenverschiebung von den Kantonen zum Bund. Ja, natürlich ist es das - genau das soll es auch sein. Denn seit der Bund wegen Sparmassnahmen und wegen des Stop-and-go-Verfahrens der Räte bei den Budgets nun beim Grenzwachtkorps nicht mehr so weit aufstocken kann, wie die neue Realität das verlangt, hat natürlich der Kriminaltourismus zugenommen. In der Folge werden wir, vor allem die Grenzkantone, kaum noch genug geschützt. Gleichzeitig aber ist es so, dass das nichts anderes als eine Lastenverschiebung auf Kosten der Grenzkantone ist. Sie müssen das dann ausbaden, weil natürlich die Polizei-, die Gerichts- und Strafvollzugsmassnahmen genau von den Kantonen bezahlt werden müssen, die halt einfach das Pech haben, dass sie an den Grenzen liegen. Ja, ich würde erwarten, dass diese Kosten dort anfallen, wo sie auch mitverursacht werden.

Zu Ziffer 1: Da geht es darum, sich eine Änderung zu überlegen. Wird beispielsweise ein Einwohner des Kantons Graubünden in St. Gallen straffällig, so ist es heute so, dass St. Gallen nicht nur die Kosten der Strafuntersuchung und -verfolgung tragen muss, sondern darüber hinaus auch noch die Kosten des Strafvollzugs, also der Gefängnisse usw. Genau das möchte die Motion ändern: Für ausserkantonale Delinquenten soll der Wohnsitzkanton für Straf- und Massnahmenkosten aufkommen, wie das in fast allen anderen Bereichen der Fall ist.

Der Bundesrat verweist in seiner Stellungnahme nicht ganz zu Unrecht auf die Vernehmlassung von 1993 zur Revision des Strafgesetzbuchs. Allerdings waren damals drei Dinge komplett anders als heute. Erstens war das Wohnsitzprinzip auch in anderen Bereichen noch nicht eingeführt worden, wie erwähnt etwa beim Zuständigkeitsgesetz - das ist heute anders. Zweitens sah der damalige Vorentwurf einen übermässig komplizierten Meccano vor; demgegenüber ist meine Motion einfach und klar. Drittens standen die Kantone noch unter dem Eindruck des Konkordates von 1944 mit seinen noch komplizierteren Verteilungsschlüsseln zwischen Heimatkanton, Wohnsitzkanton und Urteilskanton. Und schliesslich waren nicht einfach "die Kantone" dagegen, wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu meiner Motion schreibt, sondern laut Vernehmlassungsauswertung waren nämlich nur 8 von 26 Kantonen dagegen. Dies zitiere ich deshalb, weil ich die damalige Vernehmlassungsantwort des Kantons Zürich interessant finde und in ihr einen Lösungsweg sehe. Der Kanton Zürich sagte nämlich: "Wir schlagen somit für den Fall der Aufnahme einer Bestimmung folgende Formulierung vor: 'Die Kosten des Vollzugs einer Freiheitsstrafe tragen der Urteils- und der Wohnsitzkanton je zur Hälfte.'" Zürich wollte also eine einfachere Lösung als den nichtnachvollziehbaren und komplizierten Meccano, der dann auch im Konkordat gilt.

Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Einerseits finde ich es gut, dass sich die Kommission intensiv mit der Motion beschäftigt [PAGE 863] hat. Das möchte ich auch sehr verdanken. Andererseits möchte ich hier schon noch zwei, drei Argumente der Kommission aufnehmen und etwas betrachten.

Ehrlich gesagt, finde ich die Argumentation ungeheuerlich, dass die Akzeptanz von Urteilen grösser sei, wenn der Urteilskanton die Kosten vollumfänglich tragen müsse. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie diesen Satz mal auf sich wirken! Das unterstellt ja, dass die kantonalen Richterinnen und Richter nicht ein faires und gesetzeskonformes Urteil fällen, sondern sich sozusagen von den Kosten des Massnahmenvollzugs leiten lassen. Das kann man so nicht stehenlassen, das geht eindeutig zu weit, denn dafür gibt es keinerlei Hinweise.

Dann schwingt bei den Argumenten auch die Vorstellung mit, unsere kantonalen Richterinnen und Richter würden gezielt den Rahmen des Strafgesetzbuches der Eidgenossenschaft ausreizen, um für den eigenen Kanton die Vollzugskosten tiefer zu halten. Auch dies halte ich für eine - ich kann es nicht anders sagen - böswillige Unterstellung.

Auch die Position der KKJPD, die im Kommissionsantrag ihren Niederschlag findet, enthält doch zwei, drei gravierende Argumente, die man so nicht stehenlassen kann. Wenn man nämlich hier - und das sagt die KKJPD - ein "hohes Konfliktpotenzial" zwischen den Kantonen befürchtet, ist das schon fast, mindestens aus meiner Sicht, Feigheit vor dem Freundeidgenossen. Natürlich gibt es immer wieder Konflikte zwischen den Kantonen in Bezug auf die Kosten, aber sozusagen zu kapitulieren und zu sagen, lediglich weil die Kantone eine unterschiedliche Sichtweise hätten, würden sie dann nur noch Konflikte haben, finde ich jetzt als Argumentation sehr gewagt.

Ich habe mir erlaubt, diese Argumente eher ausführlich auseinanderzunehmen, im Wissen darum, dass Ihre Kommission die Motion einstimmig abgelehnt hat; nicht einmal einen einzelnen Teil davon wollte sie aufnehmen. Ich habe das zur Kenntnis genommen und stelle fest, dass es Themen gibt, die zu früh kommen. Man sollte aber rechtzeitig das Bewusstsein dafür schärfen. Ich war mir vollkommen bewusst, dass ich mit dieser Motion in ein Wespennest stechen würde. Aber es gehört auch zu den Aufgaben der Politik, darauf hinzuweisen, was in diesem Staate nicht rundläuft. Das war mein Anliegen.

Ich ziehe die Motion zurück und behalte mir weitere Schritte vor. Sie können sich darauf verlassen: Das ist jetzt ein Thema, das ich systematisch auf anderen Wegen verfolgen werde, denn es ist und bleibt stossend, dass Grenzkantone und Städte die ganzen Kosten von Kriminaltouristen aus dem In- und Ausland selber tragen müssen. Das ist eine klassische "affaire à suivre".