Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2016-09-29
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-29
Wortprotokoll
Ich unterstütze den Antrag der Minderheit Jositsch. Ich möchte Sie auch bitten, die vorliegende Motion anzunehmen. Die Kollegen Cramer und Jositsch haben mir aus dem Herzen gesprochen. Das ist nicht jeden Tag der Fall, aber heute ist es wirklich so. Sie mögen vielleicht auch erstaunt sein, dass ich als ehemalige Präsidentin der KKJPD hier diese Minderheit unterstütze.
Wenn wir den Bericht anschauen, den die Kommission veröffentlicht hat, dann sehen wir, dass der Bundesrat seine ablehnende Haltung zur Motion damit begründet, dass die KKJPD an ihrer Herbstversammlung vom November 2014 als ersten Harmonisierungsschritt gemeinsame Grundlagen für den schweizerischen Sanktionenvollzug verabschiedet habe. Die KKJPD verlange in ihren Empfehlungen von den Konkordaten, dass die Vollzugsarbeit systematisch auf das Rückfallrisiko und den Interventionsbedarf der verurteilten Personen ausgerichtet werde, dass der Vollzug also risikoorientiert erfolgen müsse. Auch der Kommissionssprecher, Herr Abate, hat das ja ausgeführt.
Diese Empfehlungen erwecken den Eindruck, dass die Kantone in Sachen risikoorientiertem Sanktionenvollzug auf gutem Weg sind. Es ist ja jetzt erst zwei Jahre her, seit die KKJPD diese Empfehlungen verabschiedet hat. Aber die Realität sieht einfach ganz anders aus. Die Kollegen Cramer und Jositsch haben darauf hingewiesen, wie die Entstehungsgeschichte ist. Blicken wir etwas zurück; ich denke, es ist wichtig, dass man hier sieht, wann es warum wozu gekommen ist und wie sich risikoorientierter Sanktionenvollzug überhaupt entwickeln konnte.
In den Neunzigerjahren war ja die Therapiegläubigkeit weit verbreitet. Vollzugslockerungen und bedingte Entlassungen wurden schematisch, ohne vertiefte Abklärungen betreffend Rückfallgefahr und Gefährdung der Öffentlichkeit bewilligt. Erst der brutale Mord an der Pfadiführerin Pasquale Brumann führte zu einem Umdenken im Vollzug und zur Entwicklung des risikoorientierten Sanktionenvollzugs.
Nach längeren Vorarbeiten bewilligte das Bundesamt für Justiz 2009 den Modellversuch für risikoorientierten Sanktionenvollzug. Dieser wurde in der Folge durch die Kantone Zürich, St. Gallen, Thurgau und Luzern durchgeführt und 2013 beendet. Diese Modellkantone entschieden sich 2014 für die definitive Einführung des risikoorientierten Sanktionenvollzugs. Dieser ermöglicht es, den Vollzugsverlauf der einzelnen Häftlinge einheitlich, über die verschiedenen Vollzugsstufen und Vollzugseinrichtungen hinweg, konsequent auf die Rückfallprävention auszurichten.
Diese Methode erleichtert also die Koordination aller Fachleute, die am Vollzug beteiligt sind, und ermöglicht auch die Koordination unter den Institutionen, also den verschiedenen Vollzugseinrichtungen. Es geht auch um ein gemeinsames Vollzugs- und Fallverständnis im Einzelfall. Die Einführung des risikoorientierten Sanktionenvollzugs geht also auf eine lange Entwicklungs- und Erprobungsphase zurück, und er hat im Sanktionenvollzug zu einer klaren Sensibilisierung aller Akteure geführt. Das Risikobewusstsein und der Schutz der Öffentlichkeit vor gefährlichen Straftätern haben heute Vorrang vor den individuellen Interessen der betroffenen Straftäter. Das oberste Ziel dieses Programms ist demnach der Schutz der Öffentlichkeit vor neuen Straftaten durch Minimierung des Rückfallrisikos.
Es ist aus meiner Sicht an der Zeit, dass die Kantone sich dafür entscheiden, dieses erprobte System in allen drei Strafvollzugskonkordaten einzuführen und als verbindlich zu [PAGE 865] erklären. Davon sind wir aber trotz der Empfehlungen der KKJPD, also der genannten Empfehlungen von 2014, ziemlich weit entfernt. Es gibt heute zu viele Fachkommissionen für die Beurteilung von gemeingefährlichen Straftätern, was eine einheitliche Behandlung dieser gefährlichen Täterkategorie behindert. Im Strafvollzugskonkordat der Ostschweiz sowie in jenem der Nordwest- und Innerschweiz gibt es je eine Fachkommission zur Überprüfung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern. Im Konkordat der lateinischen Schweiz hingegen bestehen weiterhin sogenannte kantonale Kommissionen, so in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura und Tessin. Es sind diese Kommissionen, die den zuständigen Entscheidbehörden Empfehlungen zur Vollzugsöffnung und zur Einschätzung der Gefährlichkeit der Straftäter abgeben. Wir haben also neun unterschiedlich zusammengesetzte Kommissionen, die verschiedene Sprachen sprechen; ich meine jetzt nicht Französisch oder Deutsch, sondern Sprachen, die auch von der Terminologie her unterschiedlich sind.
Nun noch zum Programm "Risikoorientierter Sanktionenvollzug" an sich: Die gute Nachricht ist, dass per 1. Januar 2018 alle Deutschschweizer Kantone den risikoorientierten Sanktionenvollzug eingeführt haben werden. Wie es aussieht - ich habe mich hier bei meinen Kollegen erkundigt -, werden ihn auch Jura, Neuenburg und Freiburg einführen; das Tessin ist auch interessiert und beabsichtigt, sich allenfalls einem Deutschschweizer Konkordat anzuschliessen. Hingegen sagt Waadt, sie hätten dort bereits ein vergleichbares System, und Genf und Wallis stellen sich dem Vernehmen nach dagegen. Die von der KKJPD angekündigte Harmonisierung greift also nur in den beiden Deutschschweizer Konkordaten. Und das ist angesichts der Rechtsgüter, die hier auf dem Spiel stehen, einfach nicht akzeptabel.
Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass es passieren kann, dass ein Häftling, ein gemeingefährlicher Straftäter, der beispielsweise in der Justizvollzugsanstalt Thorberg sitzt, aus irgendwelchen Gründen - etwa weil er schon in verschiedenen Anstalten war, weil er nicht tragbar ist, weil er sich mit anderen Insassen nicht versteht - in eine andere Anstalt ausserhalb des Konkordats transferiert wird, beispielsweise in das Konkordat der lateinischen Schweiz. Dieser Häftling unterliegt dann zum Beispiel im Kanton Waadt dem risikoorientierten Sanktionenvollzug nicht mehr. Das ist die Realität! Vorhin haben wir über die Harmonisierung der Meldepflichten im Kindesschutz gesprochen. Hier verwehren wir uns der Harmonisierung bei der Behandlung von gemeingefährlichen Straftätern.
Ich hätte dafür noch Verständnis, wenn wir tatsächlich am Beginn eines Prozesses stünden. Wenn es nur um diese zwei Jahre ginge, hätte ich vielleicht etwas Geduld. Aber risikoorientierter Sanktionenvollzug wurde zu Beginn der 2000er Jahre eingeleitet, jetzt schreiben wir das Jahr 2016 - ich frage mich, worauf wir noch warten wollen. Aus meiner Sicht ist die Zeit nun reif, die Kantone auf eine Methode im Umgang mit gefährlichen Straftätern zu verpflichten. Der Bundesgesetzgeber verpflichtet in Artikel 372 Absatz 3 StGB die Kantone heute schon dazu, einen einheitlichen Vollzug der strafrechtlichen Sanktionen zu gewährleisten. Wir müssen einfach feststellen, dass diese Vorgabe in Bezug auf gemeingefährliche Täter nicht erfüllt ist. Ich muss Ihnen sagen: Ich habe auch als Föderalistin kein schlechtes Gewissen, hier einzugreifen. Der Strafvollzug ist ja nicht eine originäre kantonale Aufgabe. Es ist eine Vollzugsaufgabe, bei der die Kantone bei der Ausgestaltung einen gewissen Spielraum haben. Aber dieser Freiraum bei der Ausgestaltung sollte nicht zulasten der öffentlichen Sicherheit gehen. Auch wenn die einheitliche Anwendung einer Methode im Umgang mit gefährlichen Straftätern keine absolute Sicherheit bietet, dürfen wir trotzdem nicht darauf verzichten. Und wir dürfen aufgrund des aufgezeigten Stands der Umsetzung - der mangelhaften Umsetzung - nichts unversucht lassen, um hier die Sicherheit zu verbessern.
Die Motion fordert ja keine detaillierte Umsetzung, sondern sagt, dass unter Berücksichtigung der Konkordate ein einheitlicher Vollzug von Strafen von gefährlichen Tätern festzulegen sei. Dies könnte einfach bewerkstelligt werden, indem man über einen einzigen Artikel verlangt, dass die Kantone ein einheitliches System einführen und sich darauf verständigen. Ich bin wie Kollege Cramer überzeugt, dass wir nur über diesen Druck erreichen, dass alle drei Konkordate dieses risikoorientierte Strafvollzugssystem einführen.
Ich danke Ihnen deshalb, wenn Sie dem Antrag der Minderheit zustimmen.