AB 206221
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2016-09-29
Wortprotokoll
Es geht um die Mitteilung von Kontrollergebnissen. Es geht nur um die Mitteilung von Kontrollergebnissen, es geht nicht um eine Ausdehnung des Kontrollgegenstandes. Es werden Synergien zwischen den Kontrollen bezüglich der flankierenden Massnahmen und den Schwarzarbeitskontrollen ermöglicht. Im Rahmen eines Berichtes der Eidgenössischen Finanzkontrolle wurde dies auch ausdrücklich empfohlen.
Wie Sie wissen, hat der Bundesrat am 18. Dezember des letzten Jahres im Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt beschlossen. Eine verbesserte Zusammenarbeit kann mehr Verstösse im Bereich des Entsendegesetzes und im Bereich der allgemeinverbindlich erklärten GAV aufdecken. Um es noch einmal zu sagen: Es geht um die Kontrolleffizienz, die gesteigert werden soll.
Noch ein Wort zu den paritätischen Kommissionen: Die paritätischen Kommissionen und damit die Sozialpartnerschaft werden nicht eingeschränkt. Ich lege Wert auf diese Feststellung. Sie bleiben weiterhin für den Bereich der allgemeinverbindlich erklärten GAV zuständig, sie können neu Hinweise der Schwarzarbeitskontrolleure erhalten und somit gezielter aktiv werden. Sie müssen den Schwarzarbeitskontrolleuren keine Rückmeldungen geben, ob der Hinweis zu einem Vorstoss geführt hat oder nicht. Es geht also um Informationen, die fliessen dürfen, die bisher zwischen den Instanzen nicht ausgetauscht werden konnten.
Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, sich dem Korrekturvorschlag des Bundesrates anzuschliessen.