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Portmann Hans-Peter · Nationalrat · 2016-09-29

Portmann Hans-Peter · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-09-29

Wortprotokoll

Die Ihnen vorliegende Motion verlangt eine Teilliberalisierung bei der Arbeitszeiterfassung. Die heute geltenden entsprechenden Artikel der betroffenen Verordnung sollen dann nicht zur Anwendung kommen, wenn ein Unternehmen mit einem frei wählbaren Arbeitnehmerverband diesbezüglich eine Lösung vereinbart hat. Vorbehalten bleibt selbstverständlich die verbindliche freiwillige Arbeitszeiterfassung durch die Mitarbeitenden; im Unternehmen kann also eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter natürlich darauf bestehen, dass sie oder er eine Arbeitszeiterfassung führen will. Selbstverständlich bleibt auch die sogenannte Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Arbeitsgesetz bestehen, das heisst also, dass der Arbeitgeber dafür verantwortlich ist, dass jemand nicht zum Beispiel eine gesundheitsschädigende Anzahl Stunden arbeitet, die am Schluss für ihn nicht tragbar ist.

Es ist klar, die Gewerkschaften laufen natürlich Amok gegen diese Motion, denn für die Gewerkschaften bedeutet diese Motion natürlich, dass sie an Macht verlieren. Sie wollen ja nur Lösungen, die innerhalb eines sogenannten GAV postuliert werden, sie sind nicht für Lösungen ausserhalb eines GAV.

Aber die Frage ist, ob das, was die Gewerkschaften hier wollen, wirklich im Sinne der heutigen, modernen Arbeitnehmerschaft ist. Das Schweizer Arbeitsschutzrecht kommt noch aus der Zeit der Industrialisierung. Seit Jahrzehnten gibt es aber einen Ausbau im Dienstleistungssektor, die sogenannte Wissensarbeit entwickelt sich, neue Technologien und Kommunikationsmittel werden eingeführt. Es gibt auch ganz, ganz neue Familienformen. Die linke Seite hat zu Recht immer die paritätische Arbeit in der Familie gefordert, also verlangt, dass diese Arbeit, wie es heute auch Realität ist, zwischen Männern und Frauen aufgeteilt wird. Gerade diese Seite ist jetzt aber nicht bereit, Erleichterungen bei der Arbeitszeiterfassung mitzutragen.

Es wurden Anpassungen gemacht - das darf man dem Bundesrat zugutehalten -, diese gehen aber aus unserer Sicht zu wenig weit. Die heutige Lösung muss hinterfragt werden. Was hat denn das Erfassen oder das Nichterfassen von Arbeitszeit mit einer Position oder einer Gehaltssumme zu tun? Heute werden vermehrt auch Tätigkeiten ohne Kaderaufgaben sowie Tätigkeiten, die in den mittleren und unteren Lohnklassen angesiedelt sind, in flexiblen Arbeitsstrukturen vergeben. Es ist also nicht so, dass nur der Chef flexibel arbeitet und vielleicht mal von zu Hause aus oder während einer Zugfahrt arbeitet; dies ist heute auch ganz klar bei Tätigkeiten der unteren Lohnklassen und bei solchen ohne Kaderaufgaben der Fall.

Ich bitte Sie, im Sinne der mündigen und eigenverantwortlichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des 21. Jahrhunderts diese Motion anzunehmen und endlich einmal diese alten Zöpfe des heutigen Arbeitszeiterfassungsrechts abzuschneiden.

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