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Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · 2016-11-28

Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-11-28

Wortprotokoll

Betreffend die Ausgangslage zum Stabilisierungsprogramm gilt es, zunächst darauf hinzuweisen, dass die starke Aufwertung des Schweizerfrankens nach der Aufhebung des Mindestkurses durch die Schweizerische Nationalbank im Bundeshaushalt deutliche Spuren hinterliess. Die Prognosen für das Wirtschaftswachstum und für die Teuerung mussten erheblich nach unten korrigiert werden. Als Folge davon entwickelten sich die Einnahmen des Bundes wesentlich langsamer als ursprünglich angenommen.

Erste Entlastungsmassnahmen von rund einer Milliarde Franken hat das Parlament bereits im Rahmen des Voranschlages 2016 gutgeheissen. Die verbleibenden strukturellen Defizite in den Finanzplanjahren 2017 bis 2019 machen jedoch weiterführende Sparmassnahmen notwendig, damit die Schuldenbremse eingehalten werden kann. Grund für diese strukturellen Defizite sind die steigenden Ausgaben im Asylbereich, ebenso kostenrelevante Beschlüsse des Parlamentes. Stichworte dazu: Bundesgesetz über die Reform der Altersvorsorge 2020, Armee, Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds, Energiestrategie 2050 usw.

Angesichts der Hochrechnung zur Entwicklung des Rechnungsabschlusses 2016 könnte man nun der irrigen Meinung sein, Handlungsbedarf sei nicht gegeben, die Situation habe sich vielmehr grundlegend ins Positive verändert. In der Tat rechnet der Bund in seiner Hochrechnung mit einem Überschuss von geschätzten 1,5 bis 1,7 Milliarden Franken. Allerdings gilt es, von einer Schlagwortpolitik Abstand zu nehmen und die Ursachen dafür nüchtern zu analysieren. Tatsache ist nämlich, dass dieser Überschuss nur aufgrund der Negativzinspolitik durch die Schweizerische Nationalbank besteht. Diese führt dazu, dass geschätzt etwa 2,9 Milliarden Franken direkte Bundessteuer bereits für 2017 vorausbezahlt werden. Laut Bundesrat hat offenbar eine einzelne Firma allein 600 Millionen Franken im Voraus bezahlt.

Fazit: Die Unternehmungen zahlen momentan lieber ihre Steuern im Voraus als Negativzinsen bei der Bank. Gleich verhält es sich bei der Verrechnungssteuer, die weniger rasch zurückgefordert wird. Angesichts der Negativzinsen gilt auch hier: Wer das Geld beim Bund lässt, hat nach einem Jahr immer noch 100 Prozent seines Guthabens. Aus diesen wenigen Ausführungen ergibt sich als weiteres Fazit, dass wir in den kommenden Jahren Druck bei den Einnahmen haben werden, weil wir vorab konsumieren.

Die Mehrheit der Finanzkommission hat vor diesem Hintergrund klar zum Ausdruck gebracht, dass die Einhaltung der Schuldenbremse ein Verfassungsauftrag ist, dem nachgelebt werden muss. Es sei an dieser Stelle daran erinnert, dass das Kernstück der Schuldenbremse aus einer einfachen Regel besteht: Über einen Konjunkturzyklus hinweg dürfen die Ausgaben nicht grösser sein als die Einnahmen. Der jährliche Plafond für die Ausgaben wird an die Höhe der Einnahmen gebunden. Die Einnahmen werden dabei um einen Faktor korrigiert, der die konjunkturelle Lage berücksichtigt. Das ist der sogenannte Konjunkturfaktor. Über einen ganzen Konjunkturzyklus hinweg ist die Rechnung ausgeglichen.

Ein Blick in die Praxis zeigt zudem auch, dass stabile Finanzen für einen attraktiven Wirtschaftsstandort und für sichere Arbeitsplätze essenziell sind. Eine steigende Verschuldung brächte uns in die gleiche Sackgasse wie gewisse serbelnde europäische Staaten. Die Schuldenbremse bindet Bundesrat und Parlament und ist das wichtigste Bollwerk gegen eine Politik der verfehlten Wahlgeschenke. Es geht deshalb gemäss der Kommissionsmehrheit nicht an, mit einer Rückweisung Zeit zu verlieren und mit einem Nichteintreten Probleme vor sich herzuschieben. Zudem ist die finanzpolitische Situation unseres Landes eher schwieriger, als sie der Bundesrat darstellt. Das zeigt sich auch daran, dass der Voranschlag 2017 nur deshalb schuldenbremsenkonform ist, weil 400 Millionen Franken Mehrausgaben beim Asylwesen über den ausserordentlichen Haushalt finanziert werden sollen.

Der Bundesrat wies in der Kommission zudem auf Folgendes hin: Seit der Einführung der Schuldenbremse sind die Schulden des Bundes zwar um 24 Milliarden Franken gesunken. Wenn die aktuelle Situation aber mit den Neunzigerjahren verglichen wird, ist die Verschuldung gemessen am Bruttoinlandprodukt fast 50 Prozent höher. 1990 war die Verschuldung, gemessen am BIP, etwa 10 Prozent, heute beträgt sie trotz Reduktion 16 Prozent.

Sorge macht der Mehrheit der Kommission die aktuelle Tiefzinspolitik aber auch deshalb, weil das mit den rückläufigen Zinsen eingesparte Geld für Mehrausgaben verwendet wurde. Lag der Zinsaufwand 2010 noch bei etwa 3,1 Milliarden Franken, so ist er heute bei 1,5 Milliarden Franken. Mehr als die Hälfte ist auf die Zinssenkung zurückzuführen, aber auch der Schuldenabbau hat seinen Beitrag geleistet. Wenn die Zinsen wieder steigen, werden wir wegen der Schuldenbremse neue Probleme zu gewärtigen haben. Die Zinslast wird dann nämlich eine gebundene Ausgabe sein. Deshalb geht es heute darum, durch Zurücknahme von Ausgaben im Hinblick auf einen kommenden Zinsanstieg Reserven zu schaffen.

Eine Minderheit der Kommission verlangt Nichteintreten und begründet dies damit, dass sich die Situation seit dem Entscheid, das Stabilisierungsprogramm zu lancieren, grundsätzlich geändert habe. Der absehbare Überschuss im Milliardenbereich für das laufende Rechnungsjahr zeige auf, dass ein neues Programm weder notwendig noch zielführend sei. Im Moment erweise sich ein Leistungsabbau, nach Meinung der Minderheit, vielmehr als kontraproduktiv, weil eine Konjunkturerholung möglich, aber äusserst unsicher sei.

Eine weitere Minderheit der Kommission will das Stabilisierungsprogramm mit dem Auftrag an den Bundesrat zurückweisen, die Finanzhaushaltregel sei an die veränderte währungs- und konjunkturpolitische Situation anzupassen. Zudem soll durch die Bekämpfung der Steuervermeidung und die Aufhebung der straflosen Selbstanzeige die Einnahmenseite verstärkt in Betracht gezogen werden. Schliesslich sollen die angeblichen Steuerprivilegien aus der Unternehmenssteuerreform II eliminiert werden. Diese Minderheit will die Schuldenbremse gezielt aufweichen und befürwortet, dass ausgabenseitige Budgetunterschreitungen im Folgejahr auch für andere Aus- und Aufgaben statt nur für den Schuldenabbau verwendet werden dürfen. Zudem sollen durch die Anpassung des Konjunkturfaktors die makroökonomischen Bedingungen und Entwicklungen besser abgebildet werden.

Die Mehrheit der Finanzkommission ist dieser Argumentation aber nicht gefolgt und hat damit das Primat der Schuldenbremse deutlich unterstrichen. Der Antrag auf Nichteintreten wurde mit 16 zu 7 Stimmen abgelehnt, der Antrag auf Rückweisung mit 15 zu 8 Stimmen.

In der Detailberatung erhöhte die Kommission den Sparauftrag bei den Massnahmen im Eigenbereich in den Jahren [PAGE 1860] 2018/19 um je 100 Millionen Franken. Bei der internationalen Zusammenarbeit beantragt die Mehrheit eine Erhöhung des Sparauftrages in den Jahren 2018/19 um je 100 Millionen Franken auf neu 300 bzw. 343 Millionen Franken. Bei der Bildung, Forschung und Innovation folgt die Kommission dem Beschluss des Ständerates, welcher die Beschlüsse der Bundesversammlung zur BFI-Botschaft aufgenommen hat. Bei der Landwirtschaft werden die Entscheide des Ständerates unterstützt und wird die Streichung der Sparaufträge bei den Direktzahlungen für die Landwirtschaft und bei der Qualitäts- und Absatzförderung beantragt. Bei den weiteren Massnahmen im Transferbereich des WBF erhöht die Mehrheit den Sparauftrag betreffend die Fondseinlage Regionalpolitik um je 10 Millionen Franken in den Jahren 2018 und 2019.

Zusammenfassend: Die Beschlüsse der Finanzkommission führen dazu, dass der heute vorliegende Vorschlag den Sparauftrag im Vergleich mit demjenigen des Bundesrates um zusätzlich 121,1 Millionen Franken für die kommenden drei Jahre verschärft. Auf die Beschlüsse der Kommission zu den einzelnen Massnahmen werde ich im Rahmen der Detailberatung eingehen.

Abschliessend sei darauf verwiesen, dass die Kommission in der Gesamtabstimmung der Vorlage mit 17 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt hat.