Engler Stefan · Ständerat · 2016-11-29
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · CVP-Fraktion · 2016-11-29
Wortprotokoll
Ich möchte Sie bitten, der Kommissionsmehrheit zu folgen und damit dem Interesse der beruflichen Weiterbildung und den an der beruflichen Weiterbildung Interessierten den Vorrang vor dem Argument der zusätzlichen Administration zu geben. Was wir ja alle wollen, wir haben das auch in anderem Zusammenhang mehrfach bekundet, ist, die berufliche Weiterbildung zu stärken. Um die berufliche Weiterbildung stärken zu können, braucht es Anreize, um bei jungen Leuten das Interesse zu wecken, sich nach einer Berufslehre entsprechend weiterzubilden. Da spielt auch die Frage, ob man sich das leisten kann oder nicht, und damit die Ausrichtung der entsprechenden Beiträge eine wesentliche Rolle. Wenn wir es also ernst meinen damit, die [PAGE 899] berufliche Weiterbildung stärken zu wollen, so kann ein kleiner Anreiz dafür geschaffen werden, wenn wir hier der Kommissionsmehrheit folgen und eine jährliche Ausrichtung der Kurskosten zulassen.
Was entscheidend sein wird, ist, wie der Bundesrat die neue Art der Finanzierung im Vollzug regelt. Hier muss erwartet werden, und da bin ich mit Kollege Wicki einverstanden, dass man den Aufwand nicht nur für die Absolventen einer beruflichen Weiterbildung, sondern auch für die Anbieter der entsprechenden Kurse möglichst schlank hält und das nicht so verkompliziert, dass für Kundinnen und Kunden, aber auch für die Anbieter von Kursen und Ausbildungsgängen der beruflichen Weiterbildung jegliche Planungssicherheit verlorengeht. Auch die Anbieter sind darauf angewiesen, eine gewisse Planbarkeit zu bekommen. Dazu gehört auch die Kalkulation, die sie anstellen müssen, um Kurse und Angebote wirtschaftlich organisieren zu können. Solange sie nicht wissen, ob die Bewerberinnen und Bewerber damit rechnen können, dass sie eine gewisse Unterstützung dafür erhalten, wird auch die Schwierigkeit bestehen, Vorbereitungskurse entsprechend anzubieten.
Ich möchte Herrn Bundespräsident Schneider-Ammann fragen, wie und auf welchen Zeitpunkt er die Umsetzung dieser Gesetzgebung sieht. Wenn immer noch vorgesehen ist, dass das System ab dem 1. Januar 2017 operativ funktionieren soll, dann fragt sich, wie die Anbieter solcher Ausbildungskurse sich darauf überhaupt noch rechtzeitig vorbereiten können. Auf der Zeitachse wird die Umsetzung so oder so schwierig genug sein.
Ich bin ein klarer Verfechter der beruflichen Weiterbildung. Ich sehe hier einen - wenn auch minimalen - Anreiz, den man dazu schaffen kann, und unterstütze mit Überzeugung die Kommissionsmehrheit.