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Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · 2016-11-29

Bigler Hans-Ulrich · Nationalrat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-11-29

Wortprotokoll

Die Mehrheit der Kommission will in Artikel 32k, "Überbrückungsrenten", in Absatz 1 den letzten Satz streichen, wonach sich der Bund im Einzelfall mit höchstens 50 Prozent an der Finanzierung der Überbrückungsrente beteiligen kann. Bereits die Botschaft des Bundesrates hält fest, dass die Finanzierung von Überbrückungsrenten im Widerspruch zu den Bestrebungen steht, die Mitarbeitenden möglichst lange im Erwerbsleben zu halten. Weiter wird ausgeführt, dass die Beiträge zwar etwas gesenkt worden seien; wegen der gesetzlichen Formulierung könne man aber nicht mehr tun. Immerhin sei man zu einer Kann-Formulierung übergegangen. So weit die Botschaft.

Nach Meinung der Mehrheit der Kommission ist diese Aussage ein klarer Widerspruch zur Fachkräfte-Initiative, in der sich der Bundesrat ausdrücklich dazu bekennt, ältere Arbeitnehmende möglichst lange im Erwerbsleben zu halten. Die Kann-Formulierung lässt zudem nach Meinung der Kommissionsmehrheit Zweifel bestehen, ob mit der gewählten Formulierung einfach eine Politik, wie sie offenbar bis jetzt gehandhabt wird, auch weiterhin ermöglicht werden soll. Ebenso ist schwer nachvollziehbar, wo gemäss Botschaft andauernd hohe physische oder psychische Belastungen in der Verwaltung auftreten sollten; dies umso weniger, als es sich hier um freiwillige vorzeitige Pensionierungen handelt. Die Kategorie, um die es hier geht, gehört in der Regel nicht zur Kategorie der allertiefsten Einkommen, weil die Betroffenen in jedem Fall einen Anteil der Pensionskassenbeiträge zahlen müssen. Es dürften eher mittelgut und gutverdienende Personen sein, die sich überlegen, vorzeitig in Pension zu gehen.

Mit der Streichung dieser Textpassage in Artikel 32k Absatz 2 wird nach dem Willen der Kommissionsmehrheit - der Entscheid fiel mit 14 zu 11 Stimmen - sichergestellt, dass der Bund eine Personalpolitik betreibt, wie sie in der Privatwirtschaft gang und gäbe ist. Es geht also nicht um eine Lex VBS, sondern es geht um Bundespersonalpolitik. Das [PAGE 1877] Sparpotenzial liegt nach Angaben der Verwaltung im Vergleich zur Bundesratsvariante bei zusätzlich 7 bis 9 Millionen Franken.

Bei den Massnahmen im Eigenbereich sind in Artikel 4a des entsprechenden Bundesgesetzes die Sparaufträge festgehalten. Sie betreffen allesamt den schwach gebundenen Bereich. Mit anderen Worten gibt hier das Gesetz nicht vor, wie hoch das Ausgabenniveau sein muss. Die schwach gebundenen Ausgaben machen heute rund 40 Prozent der gesamten Bundesausgaben aus und definieren letztlich den Handlungsspielraum des Parlamentes. Damit ist auch gesagt, dass über 60 Prozent der Ausgaben des Bundeshaushaltes stark gebundene Ausgaben sind. In der generellen Diskussion zu dieser Problematik brachte die Kommission ihre Erwartung zum Ausdruck, dass der Bundesrat in einem Bericht in der ersten Jahreshälfte 2017 aufzeigt, wie dieses Verhältnis zugunsten der schwach gebundenen Ausgaben verbessert werden kann, das heisst, wie der Anteil der stark gebundenen Ausgaben am Gesamtbudget konkret und gezielt reduziert werden kann.

Die Mehrheit der Kommission verlangt, dass die Sparmassnahmen beim Ausgabenwachstum in der Kernverwaltung, beispielsweise beim Beratungsaufwand, bei den externen Dienstleistungen, beim Informatikaufwand, bei den Publikationen und bei der Kommunikation, ab dem Jahr 2018 um weitere 100 Millionen Franken verstärkt werden. Die vorgeschlagenen Sparmassnahmen des Bundesrates ergeben rund 330 Millionen Franken, das sind lediglich 3,3 Prozent der Eigenausgaben von rund 10 Milliarden Franken. Vor allem beim Beratungsaufwand ist grosses und echtes Sparpotenzial vorhanden. Obwohl die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates zuhanden des Bundesrates Empfehlungen zur Reduktion formuliert hat, steigen die Kosten kontinuierlich an. Es ist deshalb nicht davon auszugehen, dass durch diese Sparmassnahmen ein Leistungsabbau verursacht würde.

Wichtig ist schliesslich zu betonen, dass in der Diskussion der klare Wille zum Ausdruck kam, den Zollbereich explizit von diesem Sparauftrag auszunehmen. Ebenso wurde in der Kommission festgestellt, dass es in jeder betriebswirtschaftlich organisierten Firma vorkommt, dass alle vier bis fünf Jahre die eigenen Leistungen überprüft werden. Dabei wird geschaut, wo man effizienter werden, Prozesse verbessern und Personen in andere Ämter und andere Departemente versetzen kann, weil sie dort besser eingesetzt werden können. Das müsste nach Meinung der Kommissionsmehrheit auch in der Bundesverwaltung getan werden.

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