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Weibel Thomas · Nationalrat · 2016-11-29

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2016-11-29

Wortprotokoll

Ich begründe drei Minderheitsanträge, die ersten beiden zu Artikel 4a Absatz 1 Ziffer 10, zu den Direktzahlungen auf der einen und zur Qualitäts- und Absatzförderung auf der anderen Seite. Ich beantrage jeweils im Namen der Minderheit, dem Bundesrat zu folgen.

Wir alle sind uns bewusst, dass sich die Landwirtschaft in einer schwierigen Situation befindet. Angesichts der Entwicklung im internationalen Umfeld werden der Preisdruck und der Druck auf Strukturanpassungen weiterhin bestehen und sogar zunehmen. Vor diesem Hintergrund muss man sich fragen, ob die Anträge der Mehrheit auf Verzicht auf die bundesrätlichen Einsparungen der Landwirtschaft tatsächlich etwas bringen. Man sollte der Landwirtschaft nicht die falsche Sicherheit geben, dass es im gewohnten Mass weitergehen wird - Landwirtschaft ist keine geschützte Werkstatt! Letztlich führt diese vermeintliche Sicherheit nämlich dazu, dass man falsche und zu grosse Investitionen tätigt, die sich dann als Fehlinvestitionen entpuppen. Diese Debatte haben wir bereits im Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Rahmenkredit geführt, und wir werden sie beim Voranschlag nochmals führen.

Nach Ansicht des Bundesrates muss bei einem Sparprogramm eine minimale Opfersymmetrie gewahrt sein. Bezüglich der vorgeschlagenen Kürzungen im Landwirtschaftsbereich gilt es zudem einmal mehr festzuhalten, dass die Direktzahlungen bislang einen stillen realen Zuwachs erfahren haben, weil ihnen eine höhere Teuerungsrate unterlegt war. Die Reduktion hat also auch den Charakter einer Teuerungskorrektur, einer Korrektur im Sinne einer Anpassung an die Realität.

Zum richtigen Verständnis: Zahlungsrahmen definieren Höchstwerte, und auch in anderen Bereichen werden die Zahlungsrahmen unterschritten. Es wäre daher nicht richtig und höchst unsolidarisch, wenn man nur hier von einem Vertrauensbruch sprechen würde, weil das im Zahlungsrahmen festgelegte Maximum nicht ganz ausgeschöpft wird. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Reduktionen sind durchaus mit denen in anderen Branchen vergleichbar.

Bei der Qualitäts- und Absatzförderung entspricht die Kürzung übrigens genau den bisher verzeichneten Kreditresten. Immer wieder wird verlangt, Kreditreste zu vermeiden. Dann tun Sie es, und folgen Sie bitte dem Minderheitsantrag und somit dem Bundesrat.

Der dritte Minderheitsantrag in diesem Block, den ich zu vertreten habe, betrifft das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten. Auf den ersten Blick ist es sicher sympathisch, ein Gesetz ersatzlos aufzuheben. Eine Aufhebung nur zwei Jahre nach der Einführung, ohne konkrete Überprüfung der Wirkung, ist aber unseriös. Dieses Hüst und Hott macht wenig Sinn, es verursacht zusätzlichen Aufwand und schafft Verunsicherung. Die Einsparung auf Bundesseite beträgt lediglich 150 000 Franken.

Bei dem Gesetz geht es um die Einhaltung von lebensrettenden Sicherheitsstandards für gewerbsmässige Führertätigkeit ausserhalb gesicherter Bereiche und die Garantie einer genügenden Haftpflichtdeckung. Die verbindliche Einhaltung der Sicherheitsstandards ist Voraussetzung für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Das Gesetz hat zwei Ziele: Zum einen ist es der Schutz der Konsumenten; die Organisatoren müssen verpflichtet werden, sich zu versichern. Zuvor war dieser Bereich privatrechtlich geregelt. Zum andern geht es darum, insbesondere Skilehrer und Bergführer vor ausländischer Konkurrenz zu schützen, indem auch die Konkurrenten die Voraussetzungen, die gemäss diesem Gesetz gelten, erfüllen müssen.

Die Vernehmlassung hat klare Antworten geliefert. Das Gesetz hat einen Gewinn in Sachen Sicherheit erzielt, da vorher keine verbindliche Branchenlösung existiert hatte. Die Branchenverbände wollen grossmehrheitlich nicht zurück zum ungeregelten Zustand und unterstützen die Beibehaltung. Dabei werden sie von den Tourismusorganisationen unterstützt; sie engagierten sich bereits in der Vernehmlassung stark für dieses Gesetz. Daraufhin hat der Bundesrat auf die Streichung verzichtet.

Ich beantrage mit meiner Minderheit, die Anliegen der Branche ernst zu nehmen und das Gesetz beizubehalten.