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Hegglin Peter · Ständerat · 2016-11-29

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · CVP-Fraktion · 2016-11-29

Wortprotokoll

Auch ich empfehle Ihnen, dem Gegenvorschlag der WAK-SR zu folgen. Ihr ist es am besten gelungen, die verschiedenen Anforderungen an eine zukunftsfähige Ernährungswirtschaft zu formulieren. Sie hat nämlich auch die vor- und nachgelagerten Bereiche der Landwirtschaft mit einbezogen. Dazu gehört neben der Sicherung der Produktionsgrundlagen, insbesondere des Kulturlandes, der nichterneuerbaren Ressourcen und einer nachhaltigen Inlandproduktion auch die Ausrichtung der gesamten Wertschöpfungskette prioritär auf den Markt im Inland, aber nicht nur. Dies macht sie unter Wahrung der grenzüberschreitenden Handelsbeziehungen und des ressourcenschonenden Umgangs mit Lebensmitteln, kurz: Es ist die Basis für eine multifunktionale Land- und Ernährungswirtschaft. Dabei sind die Landwirte eben auch Abnehmer von Hilfsmitteln der vorgelagerten Branche, dann aber auch Produzenten und Zulieferer von qualitativ hochstehenden Produkten für die lebensmittelverarbeitenden Gewerbe- und Industriebetriebe und schlussendlich eben für die Konsumentinnen und Konsumenten.

Die von der WAK-SR vorgeschlagene Verfassungsformulierung nimmt das Spannungsfeld, in dem sich unsere Ernährungswirtschaft befindet, auf: unversehrte Natur, Pflege unserer einmaligen Kulturlandschaft, höchste Anforderungen an den Tier- und Umweltschutz, höchste Qualitätsanforderungen an die Produkte, eine Produktion mit Schweizer Produktionskosten, und dies alles in Konkurrenz mit der internationalen Lebensmittelindustrie und dem globalen Handel. Das ist ein schwieriger und herausfordernder Weg - und trotzdem, so finde ich, der einzig richtige in die Zukunft.

Diese neuen Verfassungsbestimmungen gewähren denn auch eine stringente Weiterentwicklung des eingeschlagenen Weges. Der Gegenvorschlag ist auch der richtigere Weg als jener der Volksinitiative "für Ernährungssicherheit" des Schweizerischen Bauernverbandes, bringt er doch ergänzende Aspekte zum aktuellen Artikel 104 der Bundesverfassung ein. Dieser befasst sich ja vor allem mit der Landwirtschaft. Der Text der WAK-SR entwickelt die Agrarpolitik weiter, setzt keine falschen Produktionsanreize und lässt Wege zu neuen Handelsvereinbarungen offen. Er lehnt sich jedoch auch gekonnt an die Anliegen der Fair-Food-Initiative an. Der Gegenvorschlag der WAK-SR ist der Weg, die Land- und Ernährungswirtschaft vor Grabenkämpfen zu schützen. Er nimmt Anliegen aller drei momentan aktuellen Initiativen auf, geht aber nicht so weit, dass er vom Staat mehr Marktregulierung und eine Beschränkung der Importe verlangt. Dass eine solche Anzahl von Initiativen vorliegt, sagt eben, dass es notwendig ist, diesen Bereich in der Verfassung neu zu regeln.

Die Bevölkerung wächst, in der Schweiz und weltweit. Die natürlichen Ressourcen wie der Boden oder das Wasser sind begrenzt und zum Teil bereits knapp. Der Klimawandel führt zu häufigen und extremen Wetterereignissen. Die Bevölkerung verhält sich immer globaler. Alle wollen zwar eine möglichst unversehrte Natur, handeln aber globaler. Man will über das ganze Jahr im Laden eine möglichst umfassende Palette frischer Produkte kaufen, vergisst jedoch dabei dann oft, welches Produkt saisonal richtig wäre. Man reist mehrmals in die entlegensten Regionen der Welt in die Ferien. Der ökologische Fussabdruck scheint in der politischen Debatte wichtig, beim Handeln und Einkaufen ist er dann aber doch wieder sehr oft relativiert.

Wichtig scheint mir auch, dass die Akteure der gesamten Wertschöpfungskette bei marktorientiertem Handeln und bei einer effizienten Bewirtschaftung Einkommen erzielen können, die mit anderen Berufen vergleichbar sind, und zwar unabhängig von den Produktionsstandards wie ökologischem Leistungsnachweis oder Bio-Label, aber auch unabhängig von der Bewirtschaftungszone, sei es Tal oder Berg. Sich unternehmerisch verhaltende Bauernfamilien sollen auf ausgeglichenen Märkten demnach kostendeckende Produzentenpreise erzielen können und auch einen entsprechenden Anteil an der gesamten Wertschöpfung der Land- und Ernährungswirtschaft erhalten.

Aufgrund des hohen Kostenniveaus in der Schweiz bleiben Grenzschutzmassnahmen wichtige Instrumente der Agrar- oder Ernährungspolitik. Eine Ausweitung dieser Instrumente über das WTO-anerkannte Mass hinaus soll aber nicht vorgesehen werden, ich bin auch dieser Meinung. Aber auch Entwicklungen hin zur reinen Landschaftspflege sind, finde ich, abzulehnen, gleich wie eine vollindustrialisierte Produktion der Lebensmittel. Verloren ginge bei reiner Landschaftspflege ebenso wie die Marktanteile nämlich auch das Wissen über Produktionstechniken. Ich glaube, das ist ein wichtiger Aspekt, denn damit würden ja auch Arbeitsplätze, sei es in vor- oder in nachgelagerten Verarbeitungsbetrieben, verlorengehen. Ich glaube, die Welt würde es nicht merken, wenn es in der Schweiz keine landwirtschaftliche Produktion mehr gäbe. Aber einem wichtigen Anliegen der Bevölkerung wäre dann nicht mehr Rechnung getragen. Wie gesagt belegen das diese vielen Initiativen.

In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, dem neuen Verfassungsartikel gemäss Antrag der Mehrheit der WAK unseres Rates zuzustimmen. Er würde es nämlich erlauben, auf diese unterschiedlichen Aspekte dann wieder reagieren zu können, wenn es Entwicklungen gäbe, die auf die eine oder auf die andere Seite negative Auswirkungen zeigen würden.