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Müller Thomas · Nationalrat · 2016-11-29

Müller Thomas · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-11-29

Wortprotokoll

Die in Artikel 4a aufgelisteten Sparaufträge betreffen den schwach gebundenen Bereich. Das Parlament hat also deutlich mehr Handlungsfreiheit als anderswo.

Bezüglich Ziffer 9, "Bildung, Forschung und Innovation", ist zu beachten, dass dieser Bereich in den letzten Jahren mit Wachstumsraten von 6 Prozent überdurchschnittlich gewachsen ist. Dieses Wachstum hat gewisse Strukturen im Bildungsbereich etwas überdehnt, insbesondere im Hochschulbereich. Auch mit dem Vorschlag des Bundesrates steigen die Ausgaben immer noch, und zwar um rund 2 Prozent. Die SVP-Fraktion unterstützt deshalb den Antrag der Minderheit Keller Peter und damit den Entwurf des Bundesrates. Wir wollen grundsätzlich eine Plafonierung der Ausgaben auf dem Niveau von 2016. Davon ausgenommen ist die höhere Berufsbildung.

Bei Ziffer 10, "Landwirtschaft", lehnt die SVP-Fraktion die beiden Minderheitsanträge Weibel ab. Es geht nicht um Klientelpolitik - wir schliessen uns der differenzierten Lösung des Ständerates an. Die Kürzungen in den Positionen "BLW/Investitionskredite Landwirtschaft" und "BLW/Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen" werden akzeptiert. Nicht einverstanden sind wir mit den zusätzlichen Kürzungen bei den Direktzahlungen sowie bei der Qualitäts- und Absatzförderung, wie sie die Minderheitsanträge Weibel verlangen. In Bezug auf die Direktzahlungen sind insbesondere zwei Punkte zu beachten. Zum Ersten liegen die bäuerlichen Einkommen immer noch deutlich unter den [PAGE 1890] Vergleichslöhnen in anderen Branchen. Zum Zweiten sind Direktzahlungen auch Abgeltungen für bestellte Leistungen, insbesondere im Landschaftsschutz. Über alles gesehen hat die Landwirtschaft in den letzten Jahren ihren Beitrag zur Stabilisierung des Bundeshaushaltes geleistet.

Bei Ziffer 11, "Weitere Massnahmen im Transferbereich des WBF", lehnt die SVP-Fraktion den Antrag der Minderheit Schmidt Roberto ab. Die Förderung von initiativen Programmen und Projekten zur Stärkung der regionalen Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit ist sicherlich eine gutgemeinte Massnahme. Allerdings vermögen nicht alle NRP-Projekte zu überzeugen. In den Kantonen besteht gelegentlich die Versuchung, Projekte zu starten, die man nicht an die Hand nehmen würde, wenn nicht Bundesgeld zur Verfügung stehen würde.

Im Gegensatz zu den Agglomerationsprogrammen sind die NRP-Projekte nicht durchwegs nachhaltig. Die von der Mehrheit der Finanzkommission vorgenommene zusätzliche Kürzung der Fondseinlage entlastet nicht nur den Bundeshaushalt, sondern ist auch ein an die Kantone gerichtetes Zeichen, sich wirklich auf wichtige und nachhaltige Projekte zu konzentrieren. Aktuelle Projekte sind nicht gefährdet; der Fonds hat immer noch eine Einlage von einer Milliarde Franken.

Noch kurz zum Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten: Die Finanzkommission kam mit knapper Mehrheit zum Schluss, das Gesetz aufzuheben und damit den Bundeshaushalt um jährlich 150 000 Franken zu entlasten. Das Gesetz ist seit seiner Beratung im Parlament umstritten. Die Minderheit Weibel will es beibehalten. Die SVP-Fraktion wird dieser Minderheit Weibel folgen, nicht weil wir von der dauerhaften Notwendigkeit dieses Gesetzes überzeugt sind, sondern weil die Umstände und der Zeitpunkt für die Aufhebung im Moment nicht gegeben sind.