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Vitali Albert · Nationalrat · 2016-11-29

Vitali Albert · Nationalrat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2016-11-29

Wortprotokoll

In Block 4 geht es um Mehrsprachigkeit, Metas und Soziales. Kommen wir zuerst zur Mehrsprachigkeit. Der Bundesrat schlägt ja unter Ziffer 4 Artikel 4a Ziffer 4, "Massnahmen im Transferbereich des EDI", für drei Jahre eine Kürzung von je 2,6 Millionen Franken vor. Eine Minderheit beantragt jetzt, diese Kürzung um 500 000 Franken zu reduzieren. Die FDP-Liberale Fraktion unterstützt hier den Entwurf des Bundesrates und lehnt den Antrag der Minderheit ab, weil diese Kürzung gemäss Bundesrat verantwortbar ist.

Ich komme zu den Massnahmen im Transferbereich des EJPD unter Ziffer 4 Artikel 4a Ziffer 6. Der Bundesrat schlägt hier im Transferbereich Kürzungen von 6,8, von 9,0 und von 9,4 Millionen Franken vor. Eine Minderheit will auf die konkreten Kürzungen bei Metas im Umfang von 300 000 Franken verzichten. Die erbrachten Leistungen müssten, so wird gesagt, bei einer Kürzung im Ausland eingekauft werden, was nachteilig für den Standort Schweiz wäre. Die Mehrheit ist der Meinung, dass es sich hier um eine Subvention handelt und dass Metas das einzige Institut ist, welches noch einen Beitrag erhält. Alle anderen Institute erhalten keinen Beitrag mehr. Eine Querschnittsubventionierung ist somit nicht mehr nötig. Auch hier unterstützt die FDP-Liberale Fraktion die Mehrheit und damit den Entwurf des Bundesrates; den Minderheitsantrag lehnen wir ab.

Ich komme zu Ziffer 12 und zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung: Eine Minderheit will auf eine zusätzliche Kürzung bei der IV gemäss Bundesrat, und zwar im Umfang von 60 bis 80 Millionen Franken, verzichten, dies mit der Begründung, dass damit die IV infrage gestellt würde. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass eine Kürzung vertretbar und das mit dem EDI abgesprochen sei. Das Ziel, die IV bis 2030 zu entschulden, ist nicht gefährdet. Damit unterstützt die FDP-Liberale Fraktion den Antrag der Mehrheit bzw. den Entwurf des Bundesrates.

Zu Ziffer 13 und damit zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung: Der Bundesrat schlägt vor, den Bundesbeitrag für die individuelle Prämienverbilligung ab dem Jahr 2017 auf 7,3 Prozent zu kürzen. Somit würden die Kantone pro Jahr um zwischen 75 und 80 Millionen Franken zusätzlich belastet. Es ist vorgesehen, dass das Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (ELG) auf das Jahr 2019 angepasst werden soll. Zurzeit läuft die entsprechende Vernehmlassung. Die Mehrheit ist der Meinung, dass im jetzigen Zeitpunkt auf eine Kürzung verzichtet werden und die Frage mit dem ELG verknüpft werden soll. Die Anpassung des Bundesbeitrages von heute 7,5 Prozent auf 7,3 Prozent entspräche ungefähr dem Ausgleich, den die Kantone beim ELG einsparen würden. Somit hätten die Kantone durch diese Massnahmen keine finanziellen Einbussen zu erleiden. Ob der Bund ab 2019 die Kürzungen durchführen kann, hängt von dieser Gesetzesgrundlage ab.

Gestern hat Frau Kiener Nellen in einer Fernsehsendung gesagt, dass der Bund bei der Prämienverbilligung 0,2 Prozent einsparen will. Das wollen wir nicht, sondern wir wollen das bei der Gesetzesgrundlage kompensieren. Somit waren die Aussagen gestern falsch, auch von unserer Seite her. Leider will aber die Minderheit I (Carobbio Guscetti) gänzlich auf eine Senkung dieses Beitrages verzichten. Das heisst, dass man den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung nicht auf 7,3 Prozent herabsetzen will, sondern dass dieser bei 7,5 Prozent belassen werden soll. Die Minderheit II (Aeschi Thomas) will den Beitrag auf 7,1 Prozent setzen. Dies sei sozial zu verantworten, wurde geäussert; zudem würden die Kantone bei einer Kürzung vermehrt darauf achten, dass die Verbilligung wirklich denjenigen zugutekomme, welche sie wirklich bräuchten. Es müssten alle Bereiche zum Sparpaket beitragen, der Sozialbereich habe noch nichts gespart.

Die Kommissionsmehrheit stellt den Antrag, die Reduktion des Bundesbeitrages zur Prämienverbilligung auf 7,3 Prozent mit der Änderung des ELG zu koppeln. Auch die Kantone müssen Sparpakete schnüren, weshalb heute auf diese Lastenverschiebung verzichtet werden sollte.

Auch die FDP-Fraktion unterstützt diesen Antrag der Kommissionsmehrheit und lehnt die beiden Minderheitsanträge ab. Das bedeutet, dass wir die Reduktion auf 7,3 Prozent mit den Änderungen im ELG koppeln wollen. Besten Dank für Ihre Unterstützung.