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Bischof Pirmin · Ständerat · 2016-11-30

Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · CVP-Fraktion · 2016-11-30

Wortprotokoll

Wir sitzen heute hier, weil wir einen Verfassungsartikel umzusetzen haben, einen Verfassungsartikel, den die Schweizer Bevölkerung knapp, aber immerhin, angenommen hat. Gestützt auf diesen Verfassungsartikel haben wir die Pflicht, diesen umzusetzen, sei es nun durch ein Gesetz - was wir heute versuchen -, sei es durch eine bundesrätliche Verordnung. Das ist das Ziel der heutigen Debatte, und keine anderen Ziele sind zu verfolgen. Das war auch die Leitlinie für die Minderheit I (Bischof), die ich hier vertreten darf.

Es geht um die Umsetzung eines Verfassungsartikels, und bei dieser Umsetzung stehen wir in einem Dilemma. Wir haben auf der einen Seite den Wortlaut des Verfassungsartikels, und wir haben auf der anderen Seite das Personenfreizügigkeitsabkommen, zu dem der Wortlaut des Verfassungsartikels in einem diametralen Gegensatz steht. Nun hat man verschiedene Möglichkeiten, in dieser Situation zu reagieren. Man kann sagen, wir setzen den Verfassungsartikel praktisch wortgetreu um - das macht die Minderheit II (Föhn), die Kollege Föhn nachher vertreten wird -, oder wir setzen den Verfassungsartikel eigentlich nicht um, wie das die Mehrheit vorhat.

Die Minderheit I, die ich vertrete, versucht, einen Mittelweg zu gehen. Wir versuchen, so nahe an den Verfassungstext zu gehen, wie es geht, wir versuchen das aber zu machen, ohne die Abkommen, die die Schweiz abgeschlossen hat, namentlich das Personenfreizügigkeitsabkommen, zu verletzen. Das ist nicht einfach. In diesem Bestreben hat sich die Minderheit I zum Ziel gesetzt, eine Umsetzung zu machen, die erstens wie gesagt verfassungsnahe ist, die zweitens wirtschaftskonform ist, also auch für kleine und mittlere Betriebe mit vertretbaren Kosten umsetzbar ist, und die drittens - wir sind hier im Ständerat - den regionalen und kantonalen Bedürfnissen in der Schweiz Rechnung trägt.

Aus dieser Grundüberlegung heraus hat sich die Minderheit I entschieden, grundsätzlich dem Ausgangspunkt des Nationalrates zu folgen - was die Mehrheit abgelehnt hat -, dann aber die Nationalratslösung in wesentlichen Punkten zu ändern.

Die wesentlichen Punkte sind die folgenden: Der Kommissionssprecher hat gesagt, die Mehrheit möchte, dass keine Schwellenwerte gelten - er hat diese als diffus bezeichnet -, sondern dass mit der Gesetzgebung auch alle Massnahmen, insbesondere die Meldepflicht, die Interviewpflicht und die Begründungspflicht, unmittelbar, sofort und ohne zusätzliche Schwellenwerte in Kraft treten. Das ist möglich. Das ist aber eine sehr wirtschaftsfeindliche und bürokratische Lösung. Wenn Sie darauf verzichten, dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, Indikatoren zu bestimmen, legen Sie sich von vornherein auf die gesetzlichen Indikatoren fest. Diese gelten sofort.

Das einzige Kriterium für die Mehrheit ist die Arbeitslosigkeit. Die Arbeitslosigkeit ist unbestrittenermassen ein wichtiges Kriterium, auch in meinem Konzept - Sie können das in der Fahne lesen. Die Arbeitslosigkeit ist aber nicht das einzige Kriterium, und sie darf es auch nicht sein. Hier hat die nationalrätliche Lösung den Vorteil, dass durch den Bundesrat eben auch - lesen Sie Artikel 17e! - die Lohnentwicklung, die Beschäftigung insgesamt und die Wirtschafts- und Arbeitsmarktentwicklung berücksichtigt werden können.

Auf Deutsch heisst das: Natürlich ist es richtig, dass in Bereichen mit überdurchschnittlicher Arbeitslosigkeit zunächst Handlungsbedarf besteht. Das ist aus der Sicht der inländischen Arbeitsuchenden richtig. Aber es gibt auch Fälle, in denen keine überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit besteht, in denen aber wegen der Zuwanderung ein ganz erheblicher Lohndruck besteht, und zwar gerade in verschiedenen Grenzkantonen. Mit der Mehrheitslösung verhindern Sie, dass in Fällen von massivem Lohndruck, namentlich in Bereichen ausserhalb der Gesamtarbeitsverträge, selbst in einer kleinen Region - nehmen Sie den Kanton Tessin oder den Kanton Genf! - Massnahmen ergriffen werden können. Das ist falsch. Das nationalrätliche Konzept hat hier den Vorteil, dass der Bundesrat verschiedene Indikatoren anwenden darf - namentlich die Arbeitslosigkeit, aber nicht nur - und die Indikatoren flexibel verändern kann, wenn das nötig ist. Und das kann sehr wohl nötig sein. Die Indikatoren sind nicht diffus. Die Indikatoren sind in Artikel 17e genau aufgelistet und stufengerecht formuliert. Natürlich braucht es bundesrätliche Verordnungen, das ist auch richtig so, und diese sollen flexibel genug sein, damit man sich einer neuen Arbeitsmarkt- oder einer neuen Zuwanderungssituation anpassen kann.

Hier besteht ein erster wesentlicher Unterschied: Die Minderheit I möchte Schwellenwerte mit differenzierten Indikatoren und nicht eine monokausale Begründung, wie das die Mehrheit möchte. Der Unterschied, den die Minderheit I in diesem Bereich zum Nationalrat geschaffen hat, ist der folgende: Der Nationalrat unterscheidet nicht zwischen Arbeitgebern, die von vornherein eine Inländerin oder einen Inländer einstellen wollen, und Arbeitgebern, die vielleicht einen Ausländer oder eine Ausländerin einstellen wollen. Die Minderheit I schafft hier Klarheit. Wenn Sie als Arbeitgeber eine Inländerin einstellen wollen, dann gelten die gesamten Massnahmen von vornherein nicht, dann sind Sie also auch von der Meldepflicht ausgenommen. Das ist ein wesentlicher Unterschied [PAGE 924] zur nationalrätlichen Lösung, und das verhindert mehr als 50 Prozent der ganzen Bürokratiekosten im Bereich der reinen Meldepflicht. Denn die meisten Arbeitgeber in der Schweiz stellen nach wie vor Inländer ein, und diese Arbeitgeber soll man nicht unter ein Bürokratiekonzept stellen, das völlig unnötig ist.

Ein weiterer Unterschied besteht bei der Ausgestaltung der Meldepflicht. Hier wird Kollege Engler heute den Antrag stellen - dieser deckt sich mit dem Antrag der Minderheit I, er bezieht sich auch nur auf den Antrag der Minderheit I -, dass auch für eine zweite Stufe, nach der reinen Meldepflicht, die Interviewpflicht und die Begründungspflicht gestrichen werden. Die ständerätliche Kommission hat sich eingehend mit dieser Frage beschäftigt. Wir waren ursprünglich auch der Meinung, dass dieses sogenannte Genfer Modell - ein Konzept, das heute im Kanton Genf für staatseigene Betriebe schon gehandhabt wird - handhabbar wäre. Leider hat der Kanton Genf eine Einladung in die ständerätliche Kommission, mit der Bitte, das Konzept konkreter zu beschreiben, abgelehnt. Wir haben dann eigene Nachforschungen angestellt, und es hat sich gezeigt, dass die Interviewpflicht und die Begründungspflicht zwar einen enormen Aufwand verursachen, aber praktisch keine Wirkung erzielen.

In dieser Situation haben wir dann die Zuschriften der Kantone bekommen. Die KdK beurteilt und bewertet die Effizienz und Vollzugstauglichkeit dieser Zusatzmassnahmen äusserst kritisch und fordert die Streichung. Die gleiche Forderung stellen in einem Schreiben die beiden grossen Arbeitgeberverbände; sie haben die gleichen Befürchtungen wie die Kantone. Aus diesem Grund schlägt Ihnen meine Minderheit I vor, in dieser ersten Stufe auf Begründungs- und Interviewpflichten insgesamt zu verzichten.

Der zweite grosse Unterschied besteht im Bereich der sogenannten Abhilfemassnahmen. Ich habe es am Anfang gesagt: Die Minderheit I beabsichtigt, den Verfassungstext, so weit es geht, umzusetzen. Die Minderheit I macht das, indem sie vorsieht, dass bei einem Scheitern oder bei einem ungenügenden Wirken der Meldepflicht der Bundesrat das Recht bekommt, Massnahmen zu ergreifen - das sieht die nationalrätliche Lösung bereits vor -, und zwar Massnahmen, die über die vorherigen Massnahmen hinausgehen; sie sind im nationalrätlichen Konzept umschrieben. Das hat die Minderheit I übernommen.

Der Unterschied ist der folgende: Wenn der Gemischte Ausschuss eine entsprechende schweizerische Lösung, die der Bundesrat getroffen hat, ablehnt, dann hat der Bundesrat mit dem Konzept der Minderheit I die Pflicht, dem Parlament einen Bericht über die Situation zu erstatten, und er hat das Recht, Anträge zu stellen, wenn er dies tun möchte. Er kann zum Beispiel die bisherigen Massnahmen, die er schon beschlossen hat, wiederaufnehmen und einen entsprechenden Antrag stellen. Das Parlament entscheidet dann, welche Massnahmen in dieser kritischen Situation zu ergreifen sind. Das Parlament muss dann dafür auch die Verantwortung übernehmen. Im Nationalrat ist ein entsprechender Antrag bereits eingebracht worden und knapp gescheitert. Im Nationalrat ist aber vorgeschlagen worden, dass der Bundesrat allein die Verantwortung für diese strengen Abhilfemassnahmen übernehmen müsste. Das hat meine Minderheit I jetzt geändert, indem, meines Erachtens zu Recht, das Parlament für solche vielleicht vertragsverletzenden Massnahmen die Verantwortung übernehmen und wirklich entscheiden müsste, ob es bereit wäre, diese Abkommen aufs Spiel zu setzen.

Der dritte wesentliche Unterschied betrifft die Kantonalisierung. Hier ist das Konzept der Minderheit I von der Grundidee her anders als dasjenige der Mehrheit. Die Minderheit I geht davon aus, dass der Arbeitsmarkt eben schon kantonal und regional ist - nicht immer, aber in vielen Fällen. Und in diesen Fällen sollen die Kantone bei der Meldepflicht, bei den Indikatoren und bei den Abhilfemassnahmen das Recht bekommen, für ihr Territorium, für ihre Unternehmungen beim Bundesrat separate Massnahmen zu beantragen.

Der Kommissionssprecher hat gesagt, im Arbeitslosenrecht gelte eine Zumutbarkeitsgrenze von zwei Stunden bezüglich Arbeitsweg; das stimmt. Das heisst aber nicht, dass es einfach einen schweizerischen Arbeitsmarkt gibt. Es stimmt zwar, dass am Wohnort von Kollege Philipp Müller wahrscheinlich, wenn die Kantonsgrenze dort verläuft, der Arbeitsmarkt schon etwa noch ein, zwei Gemeinden, vielleicht sogar einen ganzen Kanton weiter reicht. Aber es stimmt nun einfach nicht, dass der Kanton Tessin im gleichen Arbeitsmarkt ist wie der Kanton Solothurn; das stimmt nicht. Und es stimmt auch nicht, dass die ganze Romandie im gleichen Arbeitsmarkt ist wie die deutsche Schweiz. Da finden eben nur ganz wenige Stellenüberschreitungen statt. Es gibt sie schon, aber sie sind eine krasse Ausnahme. Bei dieser Ausgangslage zu sagen, es gebe einfach einen homogenen schweizerischen Arbeitsmarkt und danach habe man sich zu richten, ist falsch. Die Minderheit I möchte hier den Kantonen - wie es die Kantone auch eindringlich verlangt haben - ihre Rechte für einen auch partikularisierten Arbeitsmarkt und für die Lösung regionaler und kantonaler Arbeitsmarkt- und Zuwanderungsprobleme geben.

Fazit: Ich bitte Sie, dem Konzept der Minderheit I zuzustimmen. Sie stimmen damit einer zuwanderungsorientierten, also einer problemlösungsorientierten Lösung zu, Sie stimmen einer wirtschaftsfreundlichen und unbürokratischen Lösung zu, und Sie stimmen einer Lösung zu, die den Kantonen, so weit es geht, entgegenkommt.