Vonlanthen Beat · Ständerat · 2016-12-01
Vonlanthen Beat · Ständerat · Freiburg · CVP-Fraktion · 2016-12-01
Wortprotokoll
Nachdem Herr Kollege Cramer gestern Molière zitiert hat, will ich zu Beginn meiner Intervention einen anderen grossen Intellektuellen zur Unterstützung anrufen: "To be or not to be, that is the question." Sein oder nicht sein, das ist hier die Frage. Mit Bezug auf unsere fruchtbaren bilateralen Beziehungen mit der EU ist dieser etwas dramatische Bezug auf Shakespeares Hamlet wohl nicht übertrieben.
Beim vorliegenden Dossier stehen wir vor der Herausforderung - es wurde mehrmals gesagt -, die Quadratur des Zirkels zu realisieren: Wir müssen Artikel 121a der Bundesverfassung umsetzen, ohne dabei unüberwindliche Probleme für unseren Wirtschafts- und namentlich für unseren Innovationsstandort zu schaffen. Dabei gilt es, den Entscheid des Volkes vom Februar 2014 ernst zu nehmen, auch wenn er sehr knapp ausgefallen ist. Es geht um die selbstständige Steuerung der Zuwanderung. Ich betone es immer wieder: Auch wenn wir Mühe haben, den Geist der Masseneinwanderungs-Initiative zu akzeptieren, so müssen wir doch zur Kenntnis nehmen, dass eine Mehrheit unserer Bevölkerung diesen Verfassungsartikel sanktioniert hat. Mein Kanton beispielsweise, der Kanton Freiburg, hat die Masseneinwanderungs-Initiative glücklicherweise knapp abgelehnt, aber 110 der 150 Gemeinden haben mehrheitlich für die Initiative gestimmt.
Ja, Herr Stöckli und Herr Caroni, Sie haben Recht, wir könnten die Verfassung anpassen. Aber bleiben wir vorsichtig! Der Schuss könnte nach hinten losgehen. Wir dürfen also nicht so ohne Weiteres zur Tagesordnung übergehen. Wir Parlamentarier müssen uns heute unserer Verantwortung stellen und eine Antwort finden, die dem Gesamtinteresse des Landes entspricht. Der Nationalrat hat uns einen solchen Weg gepfadet. Wir haben nun die Möglichkeit, ihn noch etwas auszubessern.
Ganz zentral scheinen mir die folgenden drei Punkte zu sein, an denen wir uns orientieren müssen:
1. Das Freizügigkeitsabkommen (FZA) ist die rote Linie. Unsere Umsetzungsvorschläge müssen im Einklang mit dem Freizügigkeitsabkommen stehen, denn nur so können wir verhindern, dass sich die Ratifizierung des Kroatien-Protokolls weiter hinauszögert. Mit anderen Worten: Wir sind in der Pflicht, in diesen drei Wochen eine akzeptable Lösung zu finden.
Der Bundesrat muss in der Lage sein, das Kroatien-Protokoll noch vor Ende Jahr zu ratifizieren und damit eine Vollmitgliedschaft im Programm Horizon 2020 zu ermöglichen. Eine weitere Zurückstufung zum Drittstaat hätte für unseren Innovationsstandort, für unsere Hochschulen und Forschungseinrichtungen und damit auch für unsere wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit fatale Auswirkungen. Die Zahlen der beiden letzten Jahre müssen uns nämlich die Augen öffnen: In den Jahren 2014 und 2015 ging der Anteil der Schweizer Projekte von 3,2 auf 1,8 Prozent und der Anteil der Projekte, bei denen die Schweiz den Lead hatte, von 3,9 auf 0,3 Prozent zurück. Ihr Anteil sank also um sage und schreibe 92 Prozent.
2. Die administrativen Belastungen der Unternehmen müssen reduziert werden. Mit den vorgeschlagenen Versionen kreieren wir einen administrativen Aufwand, den wir unter keinen Umständen rechtfertigen können. Die Verpflichtung der Unternehmen - verbunden mit der Androhung einer hohen Busse -, Interviews durchzuführen und eine Nichtanstellung zu begründen, würde die Unternehmen in ihrer Handlungsfreiheit dramatisch einschränken und sie unnötig belasten. Die entsprechende Bestimmung in Artikel 17c Absatz 7 gemäss Minderheit I ist daher, wie von Kollege Engler vorgeschlagen, ersatzlos zu streichen. Wir würden die Attraktivität des schweizerischen Wirtschaftsstandortes sonst unverhältnismässig stark einschränken. Unter diesem Blickwinkel scheint mir auch der Antrag der Minderheit I ein sehr vernünftiger Ansatz zu sein: Sie will in Artikel 17c Absatz 8 eine Ausnahme von der Stellenmeldepflicht vorsehen für KMU, die sowieso nur inländisches Personal anstellen wollen, sowie für die Erneuerung von auslaufenden Kurzarbeitsverhältnissen.
3. Der Bottom-up- und Subsidiaritätsvorschlag der Kantone ist umzusetzen: Die Kantone stellten stets das Bottom-up-Modell in den Vordergrund und forderten damit, Regulierungsmassnahmen örtlich auf gewisse besonders betroffene Berufsgruppen zu beschränken. Die Mitwirkungsrechte der Kantone wurden in den vorliegenden Anträgen - namentlich in jenen der Minderheit I - korrekt berücksichtigt. Gleichzeitig scheint es mir wichtig zu sein, dass wir die Bemerkungen der KdK und der Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz in unsere heutige Diskussionen mit einbeziehen. Im Schreiben vom 24. November weisen die Kantone mit Recht darauf hin, dass der Mehrheitsantrag keinen Schwellenwert vorsieht und daher einer übermässigen, permanenten Arbeitsmarktregulierung gleichkommt. Zudem warnen die Kantone vor einer Beeinträchtigung des Vertrauensverhältnisses zwischen RAV und Unternehmen, wenn Erstere zu Kontrollinstanzen mutieren und Sanktionen aussprechen müssen. Das von den [PAGE 940] Kantonen geforderte mehrstufige Modell ist von der Minderheit I realisiert.
Auf der Grundlage dieser Überlegungen werde ich mit Überzeugung der Minderheit I die Unterstützung geben. Ihr Antrag ist die einzige Lösungsvariante, welche erstens zu einer adäquaten Umsetzung des Verfassungsartikels führt, ohne das Freizügigkeitsabkommen mit der EU direkt zu tangieren, zweitens keine übermässige administrative Belastung der Unternehmen bedeutet und damit den gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz am besten entspricht, wie dies ja auch der Verfassungsartikel fordert, und drittens die regionalen Unterschiede berücksichtigt und den Kantonen ein angemessenes Mitspracherecht gewährt.
Ich danke Ihnen daher, wenn Sie der Minderheit I Ihre Unterstützung geben.