Maurer Ueli · Bundesrat · 2016-12-01
Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2016-12-01
Wortprotokoll
Ich komme zu den vorliegenden Anträgen: Die Minderheit Amarelle möchte, dass beim Büro für Gleichstellung eine Aufstockung von 370 000 Franken vorgenommen wird. Das ist nicht notwendig. Das EDI hat hier eine Überprüfung der Subventionen vorgenommen und festgestellt, dass zum Teil Doppelspurigkeiten mit den Kantonen bestehen. Man möchte diese Mittel umlagern, es wird also nicht gekürzt. Man lagert die Mittel eben vielmehr um, insbesondere zugunsten der Fachkräfte-Initiative und damit zur Integration von Frauen in die Arbeitswelt. Hier haben wir also einfach eine neue Beurteilung vorgenommen und entsprechende Schwerpunkte gesetzt. Ich bitte Sie, den Antrag dieser Minderheit abzulehnen, weil er so nicht notwendig ist und weil auch Doppelspurigkeiten mit den Kantonen bestehen. Es sind auch absolute Bagatellsubventionen, die hier fliessen. Ich denke nicht, dass auf die Aufgabenerfüllung verzichtet wird, nur weil einige Franken des Bundes nicht mehr fliessen. Ich bitte Sie also, hier der Mehrheit zuzustimmen und den Antrag der Minderheit Amarelle abzulehnen.
Ich komme zum Bundesamt für Sport: Die erste Aufstockung, die von einer Minderheit verlangt wird, betrifft 300 000 Franken für das Projekt "Schule bewegt". Das war eine Anschubfinanzierung. Es wurden Lehrunterlagen für Lehrpersonen erstellt, damit der Sportunterricht in den Schulen abwechslungsreich gestaltet werden kann. Diese Subventionierung hat den Zweck erfüllt. Die Schulen, die an diesem Projekt teilnehmen, arbeiten hier auf hohem Niveau. Auch wenn dieser Betrag gestrichen wird, findet man die Unterlagen dazu immer noch auf der Website. Es ist eine typische Anschubfinanzierung, die den Zweck erfüllt hat und die jetzt gestrichen werden soll. Im Übrigen: Besuchen Sie doch einmal die Website des Bundesamtes für Sport. Es hat auch für Sie interessante Aktivitäten darauf, die ich Ihnen ans Herz lege. Sie können dieser Aufstockung also mit ruhigem Gewissen nicht zustimmen und sind trotzdem sportfreundlich und erst noch finanzpolitisch verantwortungsvoll.
Die zweite Aufstockung, die von einer Minderheit beantragt wird, betrifft 500 000 Franken. Hier geht es um die sportwissenschaftliche Forschung. Auch hier wurde 2005 eine Anschubfinanzierung gemacht, und zwar zugunsten der Universitäten. Inzwischen ist diese sportwissenschaftliche Forschung bei den Universitäten etabliert. Die Anschubfinanzierung ist also nicht mehr notwendig. Diese Forschung hat sich etabliert, und es funktioniert.
Die beiden Beispiele zeigen im Übrigen, dass man mit geschickten Anschubfinanzierungen, also mit wenig Geld, etwas bewegen kann, das dann in Fluss kommt. Das ist auch hier passiert. Es ist nicht nötig, diese Finanzierung weiterzuführen, weil es eben funktioniert. Ich bitte Sie, auf diese Aufstockung zu verzichten.
Eine weitere Minderheit verlangt eine Aufstockung von 1,5 Millionen Franken für das Budget der "Jugend und Sport"-Aktivitäten. Hier ist zu berücksichtigen, dass nicht zuletzt aufgrund von Vorstössen aus dem Parlament in den letzten Jahren bereits eine kontinuierliche Aufstockung erfolgt ist. Der positive Hintergrund ist, dass sich immer mehr Jugendliche an den Programmen von "Jugend und Sport" beteiligen. Das ist erfreulich, denn diese Sportprogramme sind ein hervorragendes Integrationsmittel für Jugendliche mit Migrationshintergrund. Wir sind der Meinung, dass diese 1,5 Millionen nicht notwendig sind, weil die eingestellten Mittel genügen werden, um die Programme, Vereine und Schulen in diesem Bereich zu unterstützen. Auch wenn Sie hier nicht aufstocken, sind Sie für den Sport; die eingestellten Mittel genügen. Ich bedanke mich aber durchaus für die Anträge der Minderheiten und die grundsätzliche Unterstützung des Sports. Auch ich bin der Meinung, dies sei ein wichtiger Bereich. Sie müssen dieser Aufstockung nicht zustimmen und sind trotzdem sportfreundlich.
Der letzte Punkt beim Bundesamt für Sport betrifft eine Aufstockung um 2 Millionen Franken für die nationalen Sportanlagen. Wie Sie wissen, erfolgt die Unterstützung durch den Bund immer subsidiär: Es braucht die Beiträge der Gemeinde und des Kantons. Dabei ergeben sich Verzögerungen: Baubewilligungen, die nicht eintreffen, Kredite, die noch nicht gesprochen sind. Mit dem Budgetbetrag nehmen wir ganz realistisch auf die verzögerten Programme Rücksicht. Es findet hier auch keine Streichung statt; das kommt dann, wenn die entsprechenden Bewilligungen vorliegen. Mit einer Aufstockung generieren Sie wahrscheinlich einfach Kreditreste, weil die entsprechenden Projekte noch gar nicht reif sind. [PAGE 1943]
Wer diese Minderheitsanträge zum Baspo nicht unterstützt, ist trotzdem sportfreundlich; das können Sie Ihren Wählern so sagen.
Zum Staatssekretariat für Wirtschaft liegt ein Antrag der Minderheit Carobbio Guscetti vor. Sie möchte den Beitrag für die Kontrolleure der Kantone erhöhen. Beim Beitrag für die Kontrolleure der Kantone beteiligt sich der Bund mit 50 Prozent. Das Programm, das wir Ihnen vorlegen, ist mit den Kantonen abgesprochen. Wenn wir hier das Budget erhöhen, fehlt in den Kantonen, die das nicht vorsehen, das Pendant dazu. Ich denke aber, dass dem Antrag Carobbio Guscetti mit der Erhöhung des Beitrags um 1,5 Millionen Franken im Jahr 2015 mindestens teilweise Rechnung getragen wurde. Der Betrag wurde um 1,5 Millionen Franken aufgestockt, insbesondere oder eigentlich ausschliesslich zur Verstärkung der Kontrollen im Kanton Tessin und im Kanton Genf. Im grenznahen Bereich gibt es tatsächlich mehr Probleme. Hier ist die Aufstockung bereits erfolgt. Eine weitere Aufstockung für nächstes Jahr macht keinen Sinn, weil wir sie mit den Kantonen nicht abgesprochen haben und das Pendant hier fehlt. Ich bitte Sie also, den Minderheitsantrag Carobbio Guscetti abzulehnen.
Der letzte Minderheitsantrag, der Minderheitsantrag Aeschi Thomas, betrifft die SRG. Diesen Antrag haben Sie schon am Dienstag im Stabilisierungsprogramm mit grosser Weisheit abgelehnt. Ich bitte Sie, dies wieder zu tun.