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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2016-12-01

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2016-12-01

Wortprotokoll

Ich werde nicht auf die Parteien eingehen, sondern auf die Vorlage, die Sie heute beraten. Die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative ist ja schon anspruchsvoll genug. Sie ist so [PAGE 950] anspruchsvoll, dass Sie jetzt noch Geistesgrössen der Geschichte anrufen mussten, Molière, Shakespeare, die griechische Mythologie. Jemand hat auch noch gebetet. Ich hoffe, all das wird seine Wirkung entfalten.

Vor bald drei Jahren hat die Mehrheit von Volk und Ständen die Masseneinwanderungs-Initiative angenommen. Erlauben Sie mir einen kurzen Rückblick. Was ist der wesentliche Inhalt dieser Initiative? Sie verlangt eine eigenständige Steuerung der Zuwanderung, sie verlangt eine Begrenzung der Zuwanderung mit Höchstzahlen und Kontingenten, und sie verlangt, dass völkerrechtliche Verträge, die dieser neuen Verfassungsbestimmung widersprechen, neu verhandelt und angepasst werden, und zwar innerhalb von drei Jahren.

Was die Initiative nicht sagt, ist, was passiert, wenn diese Verträge nicht angepasst und neu verhandelt werden können, zum Beispiel, weil der Vertragspartner nicht darauf einsteigt. Ich denke, alle Unternehmerinnen und Unternehmer unter Ihnen, die schon mal Verträge verhandelt haben, wissen, dass es manchmal Situationen gibt, in denen der Verhandlungspartner nicht bereit ist, etwas abzuschliessen oder etwas zu verändern. Hier sagt die Initiative eben nicht, ob dann die entsprechenden Verträge gekündigt werden müssen.

Herr Ständerat Rieder hat es zu Recht erwähnt: Es gab eine andere Initiative, eine, die Klartext sprach. In der Ecopop-Initiative wurde gesagt, wenn das und das nicht erfüllt sei, würden die entsprechenden Verträge gekündigt. Das ist Klartext. Diese Initiative hat die Bevölkerung abgelehnt.

Wir alle wissen, man kann jederzeit etwas Vertragswidriges beschliessen; das kann man. Man muss dann einfach das entsprechende Risiko in Kauf nehmen. Hier, bei der Personenfreizügigkeit, ist das Risiko offen und klar auf dem Tisch. Es ist das Risiko, dass die bilateralen Verträge I insgesamt wegfallen. Da stellt sich die Frage: Hat das die Bevölkerung gewollt? Wir wissen es nicht. Ich denke, das ist die ehrlichste Antwort: Wir wissen es nicht. Aber wir wissen, dass die Bevölkerung zu diesen gleichen Verträgen - auch das wurde von einigen von Ihnen erwähnt - etwa fünfmal Ja gesagt hat.

Wegen dieser unklaren Ausgangslage, die in der Masseneinwanderungs-Initiative selber angelegt ist - Herr Ständerat Bischof hat es gesagt, es ist ein Dilemma -, haben wir jetzt seit bald drei Jahren Rechtsunsicherheit in diesem Land. Wenn ich in den letzten drei Jahren etwas immer wieder gehört habe, gerade aus der Wirtschaft, dann war es dies: Diese Rechtsunsicherheit schadet unserem Land. Ich habe einmal gehört: Machen Sie, was Sie wollen, aber beenden Sie diese Rechtsunsicherheit!

Was hat der Bundesrat seit diesem Volksentscheid gemacht? Der Bundesrat hat den Auftrag der Masseneinwanderungs-Initiative ernst genommen. Er hat die konsequente Umsetzung angestrebt, und zwar von Anfang an, vom 9. Februar 2014 an. Er hat das Schritt für Schritt gemacht. Er hat drei Monate nach der Abstimmung ein Umsetzungskonzept vorgelegt, erarbeitet gemeinsam mit allen relevanten Akteuren. Die Kantone waren dabei, die Sozialpartner waren dabei; alle, die hier involviert sind, haben an diesem Umsetzungskonzept mitgearbeitet.

Ein Jahr später hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf in die Vernehmlassung geschickt. Er hat ein Verhandlungsmandat verabschiedet - auch das ein Auftrag der Masseneinwanderungs-Initiative -, und zwar ein Verhandlungsmandat mit dem klaren Ziel, die Masseneinwanderungs-Initiative umzusetzen, ohne gleichzeitig die Bilateralen aufs Spiel zu setzen. Ich denke, dass das eigentlich der wesentliche Auftrag ist, den wir auch der Masseneinwanderungs-Initiative entnehmen können, denn sonst hätte sie die Kündigung der Verträge verlangt.

Im letzten März hat der Bundesrat eine Botschaft verabschiedet mit einer einseitigen Schutzklausel. Das heisst, auch hier hat Ihnen der Bundesrat eine konsequente Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative unterbreitet, allerdings verbunden mit einem hohen Preis. Der Preis wäre, dass man mit dieser Vorlage die Bilateralen aufs Spiel setzen würde. Deshalb war diese Botschaft der Plan B des Bundesrates. Der Plan A des Bundesrates war es in den ganzen letzten zweieinhalb Jahren, mit der EU eine einvernehmliche Lösung zu finden, die uns ermöglicht, den Verfassungsartikel umzusetzen, ohne die Bilateralen aufs Spiel zu setzen. Das ist genau das, was die Masseneinwanderungs-Initiative verlangt.

Gestern haben Verschiedene von Ihnen gesagt, auch Herr Ständerat Cramer und Herr Ständerat Lombardi, der Bundesrat sei mit seiner Vorlage, mit seiner Botschaft zu spät ins Parlament gekommen. Ich muss Sie einfach fragen: Was hätten Sie gesagt, wenn der Bundesrat sechs Monate nach der Abstimmung mit folgender Antwort gekommen wäre: "Wir haben einen Brief nach Brüssel geschrieben, und die haben geantwortet, es gehe nicht, sie wollten nicht"? Wie hätten Sie reagiert, wenn wir dann schon die Flinte ins Korn geworfen hätten, gekommen wären und gesagt hätten, es gehe nicht? Sie hätten uns zu Recht vorgeworfen, wir hätten es nicht einmal ernsthaft versucht, wir hätten nicht einmal ein Verhandlungsmandat verabschiedet, wir hätten nicht mehrmals in Brüssel angeklopft und gesagt, wir wollten diese Verträge jetzt anpassen. Wir haben einen Auftrag von unserer Bevölkerung. Der Bundesrat war gehalten, einen ernsthaften Versuch zu unternehmen, und das hat er auch gemacht.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass wir mit der EU eine Lösung hätten finden können. Wir hatten identifiziert, wo eine solche Lösungsmöglichkeit bestand, nämlich bei Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens. Die Lösung hätte darin bestanden, dass wir uns mit der EU auf eine Interpretation dieser FZA-Bestimmung geeinigt hätten. Ich habe jetzt im Konjunktiv gesprochen. Denn es gab da noch ein Ereignis, auf das der Bundesrat keinen Einfluss hatte, nämlich die Brexit-Abstimmung im letzten Juni. Diese hat der Lösungssuche mit der EU faktisch einen Dolchstoss versetzt. Sie können dem Bundesrat ja einiges vorwerfen, aber dass er nicht auch noch Einfluss auf die britische Innenpolitik hatte, werden Sie wohl alle zur Kenntnis nehmen können. Dem ist so. Es gibt in der Zwischenzeit noch ein weiteres Element, auf das der Bundesrat keinen Einfluss hatte, nämlich die Lancierung und Einreichung der Rasa-Initiative, welche die Abstimmung vom 9. Februar 2014 rückgängig machen will.

Herr Ständerat Hefti, Sie haben gesagt, dem Bundesrat sei es, aus was für Gründen auch immer, nicht gelungen, jetzt das Freizügigkeitsabkommen neu zu verhandeln und anzupassen. Ja, es stimmt, es ist dem Bundesrat nicht gelungen, auch angesichts dieser Elemente, auf die wir keinen Einfluss hatten. Es ist halt so - das wissen Sie aus Ihrer Geschäftswelt auch -, dass es für einen Vertrag immer zwei braucht, auch für eine Vertragsänderung.

Der Nationalrat hat dann im Sommer mit der Arbeit begonnen. Auch der Nationalrat und die Kommission waren in diesem Dilemma, das in der Initiative selbst angelegt ist. Das Dilemma zwischen dem Verfassungstext auf der einen Seite und den bilateralen Verträgen auf der anderen Seite war auch in den Beratungen des Nationalrates deutlich spürbar. Der Nationalrat hat in diesem Dilemma seinen Akzent auf den Erhalt der bilateralen Verträge gesetzt und musste sich entsprechend vom Verfassungstext entfernen. Der Vorteil einer solchen Lösung ist, dass sie Rechtssicherheit gibt und den Erhalt der bilateralen Verträge ermöglicht.

Ich werde Ihnen jetzt das Konzept des Nationalrates nicht noch einmal im Detail vorstellen; es wurde bereits gemacht. Es gibt eine erste Stufe, die das inländische Arbeitskräftepotenzial fördern will. Es gibt eine zweite Stufe, bei der der Bundesrat eine Meldepflicht für offene Stellen einführen kann, wenn ein bestimmter Schwellenwert überschritten ist. Es gibt dann drittens zusätzliche Abhilfemassnahmen bei schwerwiegenden sozialen und wirtschaftlichen Problemen - unter Beachtung der Personenfreizügigkeit.

Bei den Angehörigen von Drittstaaten hat der Nationalrat im Gegensatz zu dem, was der Bundesrat vorgeschlagen hat, bei der Zulassung ohne Erwerbstätigkeit auf Höchstzahlen und Kontingente verzichtet. Da habe ich mit beträchtlichem Interesse Folgendes festgestellt: Diejenigen, die hier immer ausrufen und sagen, man müsste einmal bei den Nichterwerbstätigen, bei den Drittstaatenangehörigen einen Riegel vorschieben, haben dann, wenn sie selber damit konfrontiert sind, das im Gesetz festzuhalten, tausend Gründe, es nicht zu tun. Es sind nachvollziehbare Gründe, aber ich stelle das einfach fest. Wenn Sie das nächste Mal wieder ausrufen, [PAGE 951] wir hätten bei der Drittstaatenzuwanderung zu viele Nichterwerbstätige, dann werde ich Sie gerne an diesen Entscheid erinnern.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Lösung des Nationalrates FZA-konform umgesetzt werden kann. Allerdings stellt sich beim Entscheid des Nationalrates die Frage, ob man einen bestehenden Artikel aus einem völkerrechtlichen Vertrag, der dann direkt anwendbar ist, auch noch ins Gesetz schreiben soll. Das hat der Nationalrat in Bezug auf die Abhilfemassnahmen gemacht. Er hat den Wortlaut aus Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens übernommen; er hat ihn ins Gesetz geschrieben. Wir sind der Meinung, dass das eher nicht zu tun ist. Denn es gibt eher Unklarheit, wenn Sie völkerrechtliche Verträge noch einmal im Gesetz festhalten. Wie gesagt, Artikel 14 Absatz 2 des Freizügigkeitsabkommens ist ja ohnehin direkt anwendbar.

Der Entscheid des Nationalrates wurde nicht nur heftig diskutiert, sondern auch kritisiert. Es wurde die Frage gestellt, ob man diesen Inländervorrang nicht noch etwas stärker und wirksamer festhalten könne. Etwas muss man sich aber schon immer vor Augen halten: Die Personenfreizügigkeit ist natürlich ein Deregulierungsprojekt. Der Staat hält sich zurück, greift nicht regulierend ein. Er sagt den Firmen nicht, was sie zu tun haben. Das ist ein Deregulierungsprojekt vom Feinsten für jene, die für Deregulierung sind. Jetzt wurde ein Bedürfnis angemeldet: Die Masseneinwanderungs-Initiative beinhaltet den Auftrag, der Staat solle bei der Zuwanderung wieder regulieren, der Staat solle wieder Regeln aufstellen. Wir wissen alle: Wenn der Staat einzugreifen und zu regulieren beginnt, dann bedeutet das auch immer Aufwand und Kosten. Diese Regulierung ist ohne Aufwand und Kosten nicht zu haben. Ich denke, der Auftrag der Masseneinwanderungs-Initiative war: Der Staat soll wieder regulieren, er soll in diesen offenen und freien Arbeitsmarkt eingreifen.

Jetzt sind Sie an der Reihe. Jetzt müssen Sie sagen, was Sie in diesem Dilemma, in dieser schwierigen Ausgangslage wollen. Die Mehrheit Ihrer Kommission schlägt im Hinblick auf diese Stellenmeldepflicht noch Ergänzungen und Änderungen zum Konzept des Nationalrates vor. Ich werde das auch nicht im Detail ausführen. Im Konzept der Mehrheit ist aber wichtig, dass bei einer überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit in bestimmten Berufsgruppen und Tätigkeitsfeldern der Bundesrat eine Stellenmeldepflicht einführt, die allerdings zeitlich befristet ist. Ich denke, dass das das Wesentliche ist. Dazu kommt erstens, dass man den Zugriff auf die gemeldeten Stellen vorübergehend auf Personen beschränkt, die bei den Arbeitsämtern angemeldet sind; zweitens die Möglichkeit der Arbeitsämter, geeignete Stellensuchende zuzuweisen; drittens die Pflicht zur Durchführung von Bewerbungsgesprächen; viertens die Begründungspflicht bei Nichtanstellung.

Die Mehrheit hat im Weiteren Ausnahmen von der Stellenmeldepflicht vorgesehen, und sie hat ebenfalls weiter gehende Abhilfemassnahmen bei schwerwiegenden Problemen vorgesehen, allerdings unter ausdrücklichem Vorbehalt der Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen. Die Kommissionsmehrheit will auch auf eine neue Zuwanderungskommission verzichten.

Die Minderheit I Ihrer Kommission übernimmt im Wesentlichen das Konzept des Nationalrates, ergänzt dieses aber mit verschiedenen Elementen. Es geht um ein stufenweises Vorgehen. Die Minderheit I sieht erstens, für eine höhere Eskalationsstufe, ebenfalls eine Interviewpflicht und eine Begründungspflicht vor. Ich greife hier vor: Es gibt dazu einen Einzelantrag Engler, der diese Verpflichtungen wieder herausnehmen will; er will auf eine solche Interview- und Begründungspflicht verzichten. Das Konzept der Minderheit I gibt den Kantonen zweitens auch Möglichkeiten, bei der Steuerung einzugreifen; das wären also separate Eingriffsmöglichkeiten für die Kantone. Ein drittes Element: Gemäss Konzept der Minderheit I soll bei Bedarf zusätzlich die Bundesversammlung über die weiter gehenden Abhilfemassnahmen entscheiden. Unter diesen weiter gehenden Abhilfemassnahmen kann sich die Minderheit I auch vertragsverletzende, also FZA-verletzende Massnahmen vorstellen. Das hat Herr Ständerat Bischof so ausgeführt. Man sagt nicht, worum es dabei geht, aber man sagt explizit, dass das auch vertragsverletzende Massnahmen sein können. Solche müsste allerdings der Bundesrat im Rahmen einer Berichterstattung in die Bundesversammlung bringen. Diese würde dann entscheiden, ob sie diese vertragsverletzenden Massnahmen will, mit dem entsprechenden Risiko eines möglichen Wegfalls der bilateralen Verträge.

Die Minderheit II beantragt Ihnen eine Lösung, die die Zulassung von Angehörigen der EU-/Efta-Staaten gleich regeln will wie jene von Angehörigen von Drittstaaten, das heisst von Anfang an mit flächendeckenden Höchstzahlen, mit flächendeckenden Kontingenten. Ich glaube, ich muss das nicht weiter ausführen: Das widerspräche natürlich dem Freizügigkeitsabkommen. Ich denke, es wäre dann konsequent, auch gleich die Kündigung dieses Abkommens zu verlangen. Denn es bestünde dann ein ganz offensichtlicher Wille, dieses Abkommen nicht mehr zu berücksichtigen.

Herr Ständerat Minder hat gestern gefragt, ob das Freizügigkeitsabkommen eigentlich unkündbar sei. Dann hätte man es dem obligatorischen Referendum unterstellen müssen. Das Freizügigkeitsabkommen ist kündbar, wir können es kündigen, müssen dann aber auch die Konsequenzen tragen.

Die Vertreter der Minderheit II haben gestern noch verschiedene Kritikpunkte in Bezug auf das heute bestehende Freizügigkeitsabkommen angeführt. Das dürfen Sie natürlich, Sie können auch Verträge, die wir abgeschlossen haben und denen die Bevölkerung zugestimmt hat, kritisieren. Aber sie haben mit dem Umsetzen der Masseneinwanderungs-Initiative nichts zu tun. Ihr Konzept würde nichts daran ändern, ausser man kündigt das Freizügigkeitsabkommen. Dann wären Sie alles, was Sie gestern kritisiert haben, los. Immerhin sind diese bilateralen Verträge von der Bevölkerung angenommen worden. Ich denke, es ist vielleicht nicht so gut, wenn man nur dann einen Volksentscheid in den Vordergrund stellt, wenn man ihn selber mitgetragen hat, und einen Volksentscheid nicht mehr so gut findet, wenn er einem nicht passt.

Etwas möchte ich auch noch in Erinnerung rufen: Es gibt 470 000 Schweizerinnen und Schweizer, die im europäischen Raum leben und arbeiten. Alles, was Sie jetzt an diesen Bedingungen verschlechtern, verschlechtert auch die Situation einer knappen halben Million Schweizerinnen und Schweizer.

In einem Punkt sind sich die Minderheit I und die Minderheit II einig; sie haben in einem Punkt etwas gemeinsam, das möchte ich noch erwähnen. Sie wollen die strikten Vorgaben für die Zuwanderungsregelung aufweichen, respektive sie sehen Ausnahmen vor für Kurzaufenthalte bis neun Monate. Es ist natürlich das Gegenteil einer strikten Regelung der Zuwanderung, wenn Sie hier plötzlich Ausnahmen vorsehen.

Das Konzept der Minderheit I sieht Ausnahmen dann vor, wenn man Abhilfemassnahmen ergreift, also eigentlich bei der höchsten Eskalationsstufe. Ausgerechnet dann schafft man Ausnahmemöglichkeiten und auch Umgehungsmöglichkeiten. Allerdings sagt die Minderheit I, dass diese Ausnahmen nur in begründeten Fällen erfolgen sollen. Man muss sich aber einfach bewusst sein: Wenn Sie hier eine Ausnahmemöglichkeit für Aufenthalte bis neun Monate vorsehen, dann öffnen Sie nicht nur Umgehungsmöglichkeiten Tür und Tor, sondern Sie öffnen die Türe vor allem, das wissen wir auch aus Erfahrung, für die Einwanderung von beruflich weniger Qualifizierten. Das sind dann jene Leute, bei denen das Risiko, dass sie arbeitslos werden, wiederum am höchsten ist.

Die Minderheit II will eine generelle Ausnahme für Aufenthalte von neun Monaten. Sie haben sich vorhin, Herr Ständerat Föhn, gerade wieder über die hohen Kosten der Arbeitslosenversicherung beklagt. Wahrscheinlich haben Sie dabei auch an die Ausländer gedacht. Gleichzeitig schaffen Sie ausgerechnet für die beruflich weniger Qualifizierten ein grosses Einfallstor und sagen: Die können kommen, für die gilt keine Regelung, keine Steuerung. Das sind Anreize für diese Einwanderung. Wir sollten uns schon überlegen, ob ausgerechnet das die Zuwanderung ist, die wir noch fördern wollen.

Wenn Sie heute dem Konzept der Minderheit I oder jenem der Minderheit II zustimmen sollten, wird sich der [PAGE 952] Bundesrat noch einmal vehement gegen diese Ausnahmen wehren, weil sie, wie gesagt, neue Probleme schaffen. Sie sind auch das Gegenteil der Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials, die wir ja alle wollen. Ausgerechnet dort, wo wir ein Potenzial haben, sagen Sie, man könne die Ausländer reinholen - ohne jede Schranke. Das geht nicht auf. Die Kommissionsmehrheit hat diese Ausnahmeregelung in ihrem Konzept nicht vorgesehen.

Nun komme ich zur Haltung des Bundesrates. Herr Ständerat Hösli und Herr Ständerat Germann, Sie haben ja die Erwartungen an den Bundesrat deutlich formuliert. Das Spezielle an der Situation für den Bundesrat in den letzten zweieinhalb Jahren war dies: Der Bundesrat wurde dafür kritisiert, dass er den Verfassungsartikel nicht umsetze und den Volkswillen nicht beachte, und er wurde dafür kritisiert, dass er den Verfassungstext umsetze und den Volkswillen beachte. Beides ist heute Morgen auch wieder geschehen. Es wurde sogar gesagt, der Bundesrat handle verantwortungslos, weil er hier den Verfassungstext umsetzen wolle.

Nun, was Sie vom Bundesrat erwarten können, sind zwei Dinge: Rückgrat und Realitätssinn. Mit dieser Haltung hat der Bundesrat, nach all dem, was er zuvor gemacht hat - ich habe es Ihnen heute aufgezählt -, nach den Entscheiden im Nationalrat und nach den Entscheiden, die Ihre Kommission gefällt hat, die Situation noch einmal nüchtern analysiert. Seit dem Frühling, seit der Verabschiedung der Botschaft durch den Bundesrat, sind noch neue Elemente hinzugekommen, ich habe es erwähnt, vor allem der Brexit-Entscheid. Das hat natürlich die Ausgangslage neu aufgemischt. Mit der Volksinitiative Rasa, die ja den Entscheid vom 9. Februar 2014 rückgängig machen will, steht jetzt auch eine neue Initiative vor uns, zu welcher sich der Bundesrat aufgrund der Vorschriften zu den Fristen ebenfalls äussern musste. Er musste sich äussern, bevor Sie Ihre Beratungen abschliessen konnten. Das ist sicher etwas ungewöhnlich; normalerweise macht man diese Schritte ja nacheinander, aber wie gesagt, aufgrund der Fristen mussten wir uns äussern.

Der Bundesrat ist zu folgendem Schluss gelangt: Falls sich ein Entscheid wie im Nationalrat, nämlich eine FZA-konforme Umsetzung, auch im Ständerat abzeichnet - der Debatte entnehme ich, dass das ganz offensichtlich der Fall ist; es zeichnet sich eine FZA-konforme Umsetzung auch in Ihrem Rat ab -, wird der Bundesrat zur Rasa-Initiative einen Gegenentwurf vorlegen. Warum macht er das? Der Bundesrat macht das, weil eine FZA-konforme Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative automatisch mit einer entsprechenden Entfernung vom Verfassungstext einhergeht. Zu einem solchen Entscheid zugunsten der Bilateralen soll sich die Bevölkerung äussern können, und zwar im Rahmen eines Gegenentwurfes zu Rasa. Den genauen Inhalt des Gegenentwurfes wird der Bundesrat aber erst festlegen, wenn wir Ihre Umsetzungsgesetzgebung kennen. Ich denke, das hat noch einen Einfluss. Diesen Spielraum hatte der Bundesrat, aber er hat bereits gesagt, er lehne die Rasa-Initiative ab. Aber eben, im Grundsatz hat er sich dann auch für einen Gegenvorschlag entschieden.

Nach diesem Grundsatzentscheid kann der Bundesrat jetzt auch mit einer mit dem Freizügigkeitsabkommen konformen Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative leben. Ohne diesen Grundsatzentscheid hätte der Bundesrat an seiner Botschaft mit der einseitigen Schutzklausel festgehalten, und diese einseitige Schutzklausel wäre eben eine verfassungskonforme Umsetzung des Verfassungstextes gewesen. Aber noch einmal, der Preis wäre hoch gewesen: Rechtsunsicherheit und Unklarheit, wie es mit den Bilateralen weitergeht. Noch einmal: Das wäre ein hoher Preis gewesen. Der Bundesrat wird also heute an seiner Botschaft, an seinem Entwurf nicht festhalten.

Wenn man sich nun aber für eine verfassungskonforme Umsetzung ausspricht - ich komme jetzt noch zu diesem letzten Teil, den ich ausführen möchte -, dann, so unsere Meinung, sollte auf die FZA-Konformität aber auch tatsächlich geachtet werden. Darauf wird der Bundesrat nun achten und sich auch entsprechend dazu äussern. Ich äussere mich jetzt in diesem Zusammenhang, in Bezug auf die FZA-Konformität, zu den Konzepten, die Ihnen heute vorliegen und über die Sie abstimmen werden.

In Bezug auf die FZA-Konformität allgemein haben Sie ja jetzt schon unterschiedliche Stimmen gehört. Auch die EU hat ihre Meinung, ihre Einschätzung schon kundgetan. Ich denke, wir tun gut daran, wenn wir hier unseren Weg gehen und unsere eigene, seriöse Prüfung der FZA-Konformität vornehmen. Genau das haben wir gemacht, und ich habe mich auch entsprechend in der Kommission geäussert. Aber ich werde das jetzt gerne noch einmal tun.

Was die FZA-Konformität des Konzepts der Mehrheit anbelangt, müsste in Artikel 21a Absatz 5 - das sind die Ausnahmen von der Stellenmeldepflicht - etwas anders formuliert werden, und zwar könnten wir hier keine abschliessende Formulierung wählen. Sollten Sie sich also für dieses Konzept entscheiden, dann würden wir Ihnen in der Differenzbereinigung einen entsprechenden Text vorlegen. Man kann das im Sinne der Kommissionsmehrheit formulieren, aber noch einmal: Diese Ausnahme von der Stellenmeldepflicht kann nicht in dieser absoluten Aufzählung formuliert werden. Das bräuchte eine Änderung. Diese wäre nicht gross, aber man müsste sie machen, um sagen zu können, dass das Konzept der Mehrheit Ihrer Kommission FZA-konform ist.

Was das Konzept der Minderheit I anbelangt, gibt es zwei problematische Punkte in Bezug auf die FZA-Konformität. In Artikel 17c sieht dieses Konzept vor, dass man bei einer Verletzung der Stellenmeldepflicht nicht nur Sanktionen verhängt - das ist in allen Konzepten vorgesehen -, sondern dass auch eine ausländerrechtliche Bewilligung verweigert wird. Es ist umgekehrt formuliert, aber in der Essenz, als Folgerung, müsste eine ausländerrechtliche Bewilligung verweigert werden, wenn die Stellenmeldepflicht nicht eingehalten wurde. Diese Bestimmung ist nicht FZA-konform, weil sie sich nicht auf eine Sanktion bezieht, die wir intern haben, sondern es würde eine ausländerrechtliche Bewilligung verweigert. Das ist mit dem Freizügigkeitsabkommen respektive mit dem Gebot der Nichtdiskriminierung nicht vereinbar.

Zu Artikel 17d Absatz 4, dem zweiten Punkt, bei dem das Konzept der Minderheit I FZA-widrige Massnahmen vorsieht, die die Schweiz beschliessen könnte: Sie können theoretisch immer FZA-widrige Massnahmen beschliessen, jederzeit. Sie können das noch heute Morgen tun oder übermorgen. Aber wenn Sie ins Gesetz schreiben, dass der Wille besteht, auch FZA-widrige Massnahmen vorsehen zu können - ich sage es explizit, es sind nicht FZA-widrige Massnahmen ins Gesetz geschrieben, aber der Wille, das zu beschliessen -, hätte das Auswirkungen, die negativ sind in Bezug auf die Stabilität, in Bezug auf die Rechtssicherheit.

Ich muss noch etwas sagen: Es ist hier im Antrag zu Absatz 4 von Massnahmen die Rede, die die Schweiz beschlossen hätte und die vom Gemischten Ausschuss abgelehnt würden. Der Gemischte Ausschuss lehnt nicht ab. Wenn Sie Artikel 14 Absatz 1 des Freizügigkeitsabkommens lesen, sehen Sie, dass der Gemischte Ausschuss einvernehmlich entscheidet. Das heisst, es wäre einfach kein einvernehmlicher Entscheid. Jetzt stellen Sie sich aber vor, der Bundesrat würde FZA-widrige Massnahmen beschliessen - weil hier steht, die Schweiz hätte das entschieden -; er geht nach Brüssel und sagt, die Schweiz habe FZA-widrige Massnahmen beschlossen und möchte eine einvernehmliche Lösung im Gemischten Ausschuss. Ich denke, diese Situation ist von vornherein eigentlich zum Scheitern verurteilt. Deshalb muss man davon ausgehen, dass im Parlament auch FZA-widrige Massnahmen diskutiert, allenfalls auch beschlossen werden.

Herr Ständerat Lombardi hat gestern gesagt, das sei ja nur eine potenzielle FZA-Widrigkeit - und der Bundesrat hat ja in seiner Botschaft mit der einseitigen Schutzklausel auch eine potenziell FZA-widrige Massnahme beschlossen. Nur ein kleiner Exkurs dazu: Was der Bundesrat sagte, war zumindest verfassungskonform. Im Konzept der Minderheit I ist es offen, ob diese FZA-widrigen Massnahmen zumindest verfassungskonform wären; das ist total offen. Wir wissen also nicht, worum es geht, wissen aber, dass hier eine potenzielle FZA-Widrigkeit im Gesetz selber vorgesehen ist. Das erachtet der Bundesrat als problematisch. Dies bedeutet nämlich Rechtsunsicherheit; das kann Reaktionen auslösen. Deshalb [PAGE 953] war es ja auch beim Bundesrat nur der Plan B, indem wir gesagt haben, dass es sich um eine Situation der Rechtsunsicherheit handle, die wir eigentlich beenden und nicht fortführen wollen. Wenn also heute das Konzept der Minderheit I angenommen würde, müsste der Bundesrat Ihnen in der Differenzbereinigung beantragen, diese beiden Punkte im Konzept der Minderheit I abzulehnen.

Ich komme noch einmal zur FZA-Konformität des Konzepts der Minderheit II, zu dem ich mich schon geäussert habe. Das ist dort einfach: Dieses Konzept verstösst gegen einen Vertrag, den die Schweiz abgeschlossen hat und der von der Bevölkerung auch so beschlossen wurde. Da müsste man konsequenterweise, denke ich, das Freizügigkeitsabkommen tatsächlich kündigen. Das will aber der Bundesrat nicht, zumal dies auch nicht der Volksauftrag aus der Abstimmung vom 9. Februar 2014 ist.

Ich äussere mich jetzt noch ganz kurz zu den Einzelanträgen, weil Sie diese nicht mehr einzeln beraten werden. Es gibt den Einzelantrag Graber Konrad zu Artikel 17c, der, glaube ich, im Laufe der Eintretensdebatte eingebracht worden ist. Herr Ständerat Graber möchte bei der Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials, die wir ja alle wollen, noch speziell einen Hinweis auf die Beschäftigung der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einfügen. Ganz kurz eine Bemerkung zur Ausschöpfung oder Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials: Das schreiben Sie jetzt ins Gesetz, deklamatorisch, das tönt gut, das wollen alle. Irgendwann wird uns dann die Bevölkerung daran messen. Ich bitte Sie einfach, wenn die Massnahmen zur Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials kommen, nicht jedes Mal "So nicht!", "Das kostet zu viel!" oder "Das führt zu Aufwand oder zu mehr Bürokratie!" zu sagen. Auch hier gilt: Bei der Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials - es sei denn, die Arbeitgeber würden das selber, von sich aus tun - werden Sie auch hinstehen müssen. Wir haben heute mit dem Minderheitsantrag Rechsteiner Paul zu Artikel 336 OR schon einen ersten Härtetest zu bestehen, bei dem es um einen konkreten Vorschlag geht; wir werden das dann dort und nicht hier debattieren.

Grundsätzlich, denke ich, unterstützt jedoch natürlich auch der Bundesrat das Anliegen. Er versucht auch seinerseits, Vorschläge einzubringen. Einige Vorschläge haben Sie unterstützt, andere haben Sie abgelehnt. Doch grundsätzlich kann man das, denke ich, unterstützen. Die Frage ist ein bisschen, ob man hier eine spezifische Bevölkerungsgruppe herauspicken will. Doch das überlasse ich gerne Ihnen. Jedenfalls ist das im Grundsatz die Haltung auch des Bundesrates.

Zum Einzelantrag Abate zu Artikel 17c: Wir sind der Meinung, dass diese Ergänzung an sich in Ordnung, aber nicht notwendig ist. Wenn die Zuwanderung berücksichtigt wird - bei Aufenthalten von über einem Jahr -, dann wird automatisch auch die Zahl der entsprechenden Aufenthaltsbewilligungen erfasst. Von daher ist diese Ergänzung nicht nötig.

Zum Einzelantrag Engler zu Artikel 17c Absätze 7 und 8: Dieser Antrag möchte jetzt auch beim Konzept der Minderheit I auf die Pflicht zur Durchführung von Bewerbungsgesprächen verzichten. Das vereinfacht natürlich das Verfahren, gleichzeitig haben Sie so weniger Steuerungswirkung. Das haben wir jetzt in der ganzen Diskussion immer wieder gesehen: mehr Aufwand, mehr Steuerung; weniger Aufwand, weniger Steuerung. Darüber müssen aber Sie entscheiden, es verändert halt einfach das Konzept der Minderheit I.

Zu den Einzelanträgen Lombardi zu Artikel 21a Absätze 2 und 3: Sie möchten die massgebenden Indikatoren erweitern. Das kann man grundsätzlich tun. Ein Indikator ist einfacher, mehrere Indikatoren sind vielleicht differenzierter, dafür komplizierter. Grundsätzlich ist das sicher möglich. Problematisch ist allenfalls "die Zunahme der Beschäftigten", da diese für sich alleine ja noch nicht auf schwerwiegende Probleme schliessen lässt. Zudem ist es je nach Situation dann allenfalls fraglich, ob eine lediglich regionale Arbeitslosigkeit die Einführung einer generellen Stellenmeldepflicht rechtfertigt. Wenn Sie das hier aber einfügen, dann gibt es sicher auch nochmals eine Diskussion im Erstrat, wenn das Geschäft zurückgeht. Von daher, glaube ich, müssen Sie sich mit diesen Ausführungen hier begnügen.

Zum Einzelantrag Lombardi zu Artikel 21a Absatz 5: Eine Ausnahme von der Meldepflicht bei einer Anstellung von gemeldeten Stellensuchenden ist grundsätzlich halt schon sinnvoll. Damit wird das Ziel der Förderung der arbeitslosen Personen ohne bürokratische Umtriebe erreicht. Allfällige Umgehungen müssen mit anderen Mitteln bekämpft werden. Wir sind daher der Meinung, dass wir diese Ausnahme gerne drin behalten würden. In diesem Sinne empfehlen wir diesen Antrag zur Ablehnung.