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Noser Ruedi · Ständerat · 2016-12-01

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-01

Wortprotokoll

Wenn man den Wohlstand und die Wohlfahrt des Landes als Priorität setzt, um das Problem zu lösen, dann, glaube ich, ist die Agenda relativ klar. Es muss uns gelingen, das Geschäft in dieser Session unter Dach und Fach zu bringen, das Kroatien-Protokoll in Kraft zu setzen und Horizon 2020 zu sichern. Es muss uns zudem gelingen, ich gestatte mir, das zu sagen, im Februar die Unternehmenssteuerreform III unter Dach und Fach zu bringen. Dann ist die Schweiz das einzige Land in ganz Europa - und ich sage jetzt, das gilt auch gegenüber den USA -, das klare rechtliche Rahmenbedingungen hat, bei denen die Wirtschaft [PAGE 945] weiss, woran sie ist. Das ist im Interesse der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer. Das ist der Kompass, nach dem wir uns ausrichten sollen. Wer diesen Kompass stören will, der wird dem Land schlussendlich einen Schaden zufügen.

Nun möchte ich noch zu einem Punkt Stellung nehmen: Von Kollege Rieder, der leider jetzt nicht da ist, wurden ja die griechische Mythologie und Odysseus bemüht, um den Antrag der Minderheit II (Föhn) und den Antrag der Mehrheit als Monster darzustellen; es wurde sogar gesagt, das Modell der Mehrheit sei ein Bürokratiemonster. Bitte gestatten Sie mir, kurz eine Feststellung zu machen. Da von der CVP-Fraktion niemand so schön wie die Sirenen singen kann, kann man auch kurz hören, was sie denn sagt: Im Antrag der Minderheit I (Bischof) ist die gesamte Bürokratie, die aus dem Mehrheitsantrag entstehen könnte, auch drin. Es ist die gesamte Bürokratie drin, plus das Damoklesschwert der Verletzung der Personenfreizügigkeit, plus das Problem, dass man das Ganze auch noch kantonalisieren kann. Das ist selbstverständlich hinter einem politischen Schwellenwert versteckt, von dem niemand weiss, was er bedeutet. Wenn man aber politisch feststellt, dass dieser Schwellenwert erreicht ist, dann kommt das Ganze hinterher.

Ich hoffe und bin froh, dass wir hier nicht vom Kurs abkommen. Weil die CVP-Sirenen ja nicht so schön singen, werden wir nicht vom Kurs abkommen. Als Arbeitgeber sage ich Ihnen aber Folgendes: Ich habe Arbeitsplätze in Winterthur, in Zürich, in Luzern, in Bern und in Biel. Meine Mitarbeiter kommen aus vierzehn Kantonen. Bitte behüten Sie mich vor kantonalen Regeln im Arbeitsmarkt. Wer hier drin behauptet, ein Kanton sei die richtige Regulierungsinstanz für den Arbeitsmarkt, hat wirklich nicht verstanden, wie der Arbeitsmarkt funktioniert. Kommen wir also zu pragmatischen Lösungen zurück, und versuchen wir, die Sache jetzt unter Dach und Fach zu bringen.

Wenn Sie sich noch an meine Eingangsworte erinnern, dass wir das Geschäft jetzt unter Dach und Fach bringen sollen, dann stellen Sie sich die Frage, wie wir das am besten machen. Im Nationalrat hat eine Mehrheit von SP und FDP die dort beschlossene Lösung bewirkt. Hier im Ständerat - das erhoffe ich mir wenigstens - wird die SPK-Lösung auch von SP- und FDP-Mitgliedern getragen. Das heisst, wenn wir das heute sauber beschliessen, ist die Basis gelegt, um in der Differenzbereinigung zusammen mit diesen Mehrheiten eine Lösung zu suchen. Das heisst, das Ziel, das in dieser Session zu erreichen ist, könnte man realisieren. Darum, denke ich, ist das der erste Grund, warum man das so machen muss.

Ich möchte nochmals Stellung zur Lösung der Mehrheit nehmen und darauf eingehen, was sie eigentlich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer bedeutet, was sie für die Sozialpartner bedeutet. Korrekterweise muss man sagen, dass sie eigentlich überhaupt nichts bedeutet. Sie haben ja den Kommissionssprecher gehört. Man spricht von signifikant höherer Arbeitslosigkeit. Die Beispiele, die der Kommissionssprecher erwähnt hat, bedeuten, dass die Arbeitslosigkeit dreimal höher als im Durchschnitt sein muss. Aber Entschuldigung, sie ist nicht einfach so dreimal höher als im Durchschnitt. Da passiert vorher etwas. Branchen können vorher aktiv werden. Ich hoffe dann, dass die Frau Bundesrätin auch einen Kompass stellt und sagt: He, liebe Branche, pass auf, hier nähert ihr euch langsam diesem Wert, unternehmt doch etwas freiwillig, damit das gar nicht passieren muss!

Bitte bedenken Sie, dass in Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe f des Arbeitslosenversicherungsgesetzes steht, dass jeder, der Arbeitslosengeld bezieht, vermittlungsfähig sein muss. Das ist die Voraussetzung. Da kann Kollege Hösli noch lange sagen, das müsse der Arbeitgeber feststellen. Die Leute müssen vermittlungsfähig sein. Wenn sie nicht vermittlungsfähig sind, gehören sie nicht in die Arbeitslosenversicherung. Das ist die Situation, in der wir stecken. Vermutlich müssen dann eben die RAV sauber abklären, wer wirklich vermittlungsfähig ist. Aber diejenigen, die vermittlungsfähig sind, müssen auch Gelegenheit bekommen, ihre Vermittlungsfähigkeit unter Beweis zu stellen. Das ist doch gar kein Problem. Und die Branchen können vorgängig - die Quote wird ja nicht in einem Tag von 3 auf 10 Prozent hochgehen - aktiv Massnahmen ergreifen, wenn sie sehen, dass etwas in Schieflage kommt.

Ich kann Ihnen nur sagen, dass wir vom Informatik- und Kommunikationstechnologieverband mit den Arbeitsämtern intensiv daran sind, die Problematik der über 50-Jährigen anzuschauen. Wir haben uns in der ganzen Lehrstellenfrage intensiv eingebracht. Wir sind nicht nur diejenigen, die über das Personenfreizügigkeitsabkommen am meisten Ausländer ins Land geholt haben; wir haben in den letzten sechs, sieben Jahren auch intensiv versucht, unsere Hausaufgaben zu machen, um die Inländerprobleme nicht zu gross werden zu lassen. Es muss uns, glaube ich, Folgendes klar sein: Wenn Sie wollen, dass die Mehrheit der Bevölkerung hinter den bilateralen Verträgen steht, dann sind die Branchen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Sozialpartner verpflichtet, den Jugendlichen Lehrstellenplätze zu bieten.

Herr Rechsteiner, wenn ich schaue, wie es vor fünfzehn Jahren war, dann stelle ich fest, dass wir das in den letzten paar Jahren gut geschafft haben; wir haben eine gute Arbeit gemacht. Wir sind auch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass niemand wegen Altersgründen einfach auf die Strasse gestellt wird. Hier die richtigen Massnahmen zu treffen ist einfach eine Aufgabe, die wir als Arbeitgeber wie als Arbeitnehmer wahrnehmen müssen. Sonst werden wir nie eine Mehrheit für die Personenfreizügigkeit haben.

Mit diesem Mechanismus, den die Mehrheit der SPK vorschlägt, haben wir einen Rahmen, innerhalb dessen die Branchen und die Sozialpartner handeln können. Wenn jemand dann aus dem Rahmen fällt, dann kommt das, was wir heute beschliessen. Ich sehe hier keine Probleme. Das kommt punktuell, und es kommt nur auf die Branchen zu, die eben nicht miteinander arbeiten - sonst passiert eigentlich nichts. Darum kann jede Branche die Bürokratie eigentlich komplett verhindern.

Dann glaube ich, hier auch sagen zu können, dass alle Wirtschaftsverbände heute die Lösung in der Version des Nationalrates und der Mehrheit Ihrer SPK sehen und nicht in etwas anderem. Darum bitte auch ich Sie, der Mehrheit Ihrer SPK zu folgen.