Müller Philipp · Ständerat · 2016-12-01
Müller Philipp · Ständerat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-01
Wortprotokoll
Ich bitte Sie, diese beiden Anträge abzulehnen. Betreffend den Antrag zu Absatz 3 haben wir uns ja im Konzept der Mehrheit - und darum geht es hier - grundsätzlich dafür entschieden, dass die Schwelle, die zu erreichen bzw. zu überschreiten ist, damit irgendwelche Massnahmen greifen, die Arbeitslosenquote sein soll, und zwar in bestimmten Tätigkeitsbereichen, in bestimmten Berufsgruppen. Nur die Arbeitslosenquote soll zählen. Denn sie ist transparent, leicht zu erheben, und sie wird sehr differenziert erhoben und kann auch so dargestellt werden. Mit zusätzlichen Kriterien, wie sie nun Herr Lombardi verlangt, unterminieren wir das Konzept der Mehrheit. Es wird eben intransparent, wenig durchsichtig. Es ist Rechtsunsicherheit damit verbunden, weil man all diese Dinge erheben muss. Man muss sie gegeneinander gewichten, und schon sind wir im Bereich der Rechtsunsicherheit. Es wurde ja auch von der Frau Bundesrätin zu Recht gesagt und von verschiedenen anderen Rednerinnen und Rednern, dass Rechtsunsicherheit eigentlich Gift für unsere Arbeitsplätze und für die Wirtschaft ist.
Daher und auch weil er konzeptfremd ist, bitte ich Sie, den Antrag Lombardi zu Absatz 3 abzulehnen.
Betreffend Absatz 5 bitte ich Sie, doch zu beachten, dass im Antrag Lombardi zu Absatz 5 etwas Wesentliches fehlt, nämlich dass man bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung angemeldet sein muss. Damit geht es um einen krassen Fall von FZA-Verletzung, den wir in Kauf nehmen würden. Damit ist auch das Konzept der Mehrheit schwer unterminiert, weil wir auf FZA-Konformität aus sind. Wie die Frau Bundesrätin gesagt hat, gibt es in Absatz 5 dann in der Differenzbereinigung eine Kleinigkeit, die geändert werden muss, die sich aber inhaltlich nicht derart relevant auswirkt, wie das der Antrag Lombardi eben tun würde, wenn wir ihn annehmen würden.
Ich bitte Sie also dringendst, diese beiden Anträge abzulehnen.