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Lombardi Filippo · Ständerat · 2016-12-01

Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · CVP-Fraktion · 2016-12-01

Wortprotokoll

Ich spreche gleichzeitig zu Absatz 3 und zu Absatz 5, weil es ein Konzept ist. Wie gestern schon erläutert, möchte ich, dass die Möglichkeit der Pflicht zur Meldung offener Stellen sowie zusätzlicher Massnahmen auch regional gegeben ist. Wenn eine überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit nicht nur in einer Berufsgruppe, sondern auch regional festgestellt wird, dann sollte also die Möglichkeit bestehen, diese Massnahmen zu treffen.

Dazu kommt ein zweites Element, ich habe es gestern erwähnt. Der Druck auf die Löhne soll auch ein Kriterium sein. Ich habe das Beispiel des Kantons Tessin erwähnt, wo der Durchschnittslohn wesentlich tiefer als der Schweizer Durchschnittslohn ist. Die Lage hat sich in den letzten Jahren, seit Einführung der Personenfreizügigkeit, verschlechtert, mindestens um 5 Prozentpunkte. Die Löhne waren früher schon 15 Prozent tiefer, jetzt sind sie 20 Prozent tiefer. Das ist natürlich eine Folge des Druckes, der vom Wettbewerb mit den Grenzgängern generiert wurde. Deswegen möchte ich als Kriterium auch den Druck auf die Löhne erwähnen und die Zunahme der Zahl von Beschäftigten mit Grenzgänger- oder Aufenthaltsbewilligungen; wahrscheinlich sollte man "Bewilligungen" schreiben, also die Mehrzahl, weil es mehrere sein können.

Das Konzept ist klar. Wie ich gestern betont habe, geht es darum, dort anzusetzen, wo der Schuh am meisten drückt. Das ist im Süden dieses Landes, das ist im Kanton Tessin. Da sind der demografische Druck und der Druck auf den Arbeitsmarkt so enorm, dass man das natürlich auch in den Ergebnissen der Volksabstimmungen zu spüren bekommt.

Es kommt dazu, dass - gemäss dem Konzept von Professor Ambühl, das auch von der KdK unterstützt wurde - die Möglichkeit, regionale Massnahmen zu treffen, einen Vorteil bietet und der Schweiz die Möglichkeit gibt, wahrscheinlich gewisse Massnahmen zu tolerieren, ohne direkt der Europäischen Union in die Quere zu kommen. Das haben wir beim Modell Genf gesehen. Strikt genommen sind die Einschränkungen, die im Kanton Genf akzeptiert worden sind, auch nicht zu hundert Prozent FZA-kompatibel, aber niemand hat sich dagegen gewehrt, weil es eine regionale Angelegenheit geblieben ist.

Die EU macht dasselbe mit anderen Verpflichtungen: Wir hatten vorgestern in unserer Fraktion eine Diskussion über gentechnisch veränderte Organismen (GVO), wobei man festgestellt hat, dass es nicht WTO-konform ist, wenn wir eine Einschränkung machen. Und was macht die EU? Sie lässt es offen und macht keine Einschränkungen, erlaubt aber den Mitgliedstaaten, GVO-freie Zonen zu bestimmen, weshalb 17 EU-Mitgliedstaaten inzwischen solche Zonen bestimmt haben. Man respektiert also auf Stufe EU eine WTO-Norm, lässt aber den Mitgliedstaaten die Freiheit, sich davon zu entfernen. Grundsätzlich würden wir hier dasselbe tun. Wir würden nicht unbedingt national Massnahmen treffen müssen, wenn eine regionale Intervention genügt, und dadurch die Schwelle einer Konfrontation mit der Personenfreizügigkeit und der EU nicht unbedingt sofort erreichen.

Ich ersuche Sie, sowohl bei Absatz 3 wie bei Absatz 5 dieser Erweiterung der Kriterien zuzustimmen.