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Berset Alain · Bundesrat · 2016-12-05

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2016-12-05

Wortprotokoll

Aufgrund des bestehenden Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen sind Anerkennungsgesuche immer über das von der EU eingerichtete Register für Biozidprodukte einzureichen. Gleichzeitig haben die Schweizer Behörden Zugang zu den Unterlagen der entsprechenden Erstzulassung in der EU, sodass der Umfang des einzureichenden Dossiers und die damit verbundenen Kosten geringer sind. Die EU erhebt für die Nutzung dieses Informatiktools und für die technische Prüfung eine Gebühr von rund 750 Euro. In der Schweiz wird für die Anerkennung von Biozidprodukten, welche in der EU erstzugelassen wurden, eine Gebühr von rund 5000 Schweizerfranken erhoben. Dieser Betrag entspricht dem Arbeitsaufwand für die Beurteilung. Die Beurteilungsstellen des BAG, des Bafu und des Seco haben dabei zu prüfen, ob die in der Erstzulassung festgehaltenen Massnahmen zur Risikoreduktion an nationale Gegebenheiten angepasst werden müssen. Zum Vergleich: Die Zulassungsbehörden von Deutschland und Frankreich erheben für diese Arbeiten und für eine Anerkennung rund 15 000 Euro. [PAGE 1971]

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