Abate Fabio · Ständerat · 2016-12-05
Abate Fabio · Ständerat · Tessin · FDP-Liberale Fraktion · 2016-12-05
Wortprotokoll
Die finanzierungswirksamen Ausgaben des EDI-Budgets 2017 betragen 17,663 Milliarden Franken und liegen damit um 384 Millionen Franken oder 2,2 Prozent über dem Budget des Vorjahres. Die grössten Veränderungen ergeben sich bei den Transferausgaben, die mit 96,7 Prozent wie immer den Hauptanteil des EDI-Budgets ausmachen. Im Bereich der Sozialversicherungen erhöhen sich die Ausgaben um 193 Millionen Franken, im Bereich Gesundheit um 173 Millionen Franken. Darüber wird Kollege Zanetti berichten. Auch beim Bundesamt für Statistik ist eine Erhöhung um 114 Millionen Franken zu verzeichnen. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf die drittmittelfinanzierten Leistungen zurückzuführen, welche mit der Einführung des neuen Führungsmodells für die Bundesverwaltung im Globalbudget ausgewiesen werden.
Der Personalkredit erhöht sich um 8,4 Millionen Franken bzw. 2,2 Prozent. Die finanzierungswirksamen IT-Kosten sind auf 37,7 Millionen Franken budgetiert, was einer Erhöhung um 4,2 Millionen Franken entspricht. Diese ist auf eine Mittelverschiebung auf den zentralen Kredit des Informatiksteuerungsorgans des Bundes für ein bestimmtes Projekt zurückzuführen. Der Beratungsaufwand nimmt um 3,4 Millionen Franken zu, hauptsächlich beim Bundesamt für Gesundheit und beim Bundesamt für Statistik. Das EDI-Budget weist im Vergleich zum gesamten Bundeshaushalt ein moderates Ausgabenwachstum auf. Der Anteil am Gesamtbudget ist von 29,4 auf 29,2 Prozent gesunken. Markante Einsparungen können auch beim EDI nur mit Gesetzesrevisionen vorgenommen werden, weil es sich hauptsächlich um gebundene Ausgaben handelt.
Die Einnahmen des gesamten Departementes werden sich auf 202,4 Millionen Franken belaufen. Bei rund 10,4 Millionen Franken handelt es sich um Leistungsverrechnungen. 76,3 Millionen Franken sind nichtfinanzierungswirksame Erträge. Die wichtigsten Veränderungen ergeben sich hier beim Generalsekretariat und beim Bundesamt für Statistik. Beim [PAGE 979] Generalsekretariat erhöhen sich beispielsweise die Gebühren der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht.
Die Budgets des Bundesamtes für Kultur und der Schweizerischen Nationalbibliothek sind rechnungstechnisch zusammengelegt worden. Organisatorisch war die Nationalbibliothek schon zuvor ein Teil des Bundesamtes für Kultur. Als Flag-Amt befand sie sich jedoch in einem eigenen Rechnungskreis. Beim Bundesamt für Kultur geht es um das zweite Budget, das auf der Kulturbotschaft 2016-2020 beruht. Die Umsetzung dieser Botschaft erfolgt durch Förderungskonzepte. Die Förderung des Sprachaustauschs und der Mobilität in der Schweiz und im Ausland wird 2017 durch eine neugeschaffene Stiftung übernommen.
Beim Bundesamt für Statistik steigen die budgetierten Ausgaben von 166,6 auf 172,5 Millionen Franken. Der Hauptgrund dafür sind die veränderten Rahmenbedingungen durch das neue Führungsmodell für die Bundesverwaltung. Aufwände und Erträge aus durch Drittmittel finanzierten Leistungen werden neu im ordentlichen Budget abgebildet.
Nun noch zu den vier Nachtragskrediten:
Erstens werden für das Bundesamt für Kultur 116 500 Franken beantragt. In der Folge eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes muss es dem Schweizerischen Bühnenverband rückwirkend für die Jahre 2012 bis 2015 diesen Betrag für dessen Leistungen als kulturelle Organisation nachzahlen.
Zweitens benötigt das Bundesamt für Gesundheit zusätzlich 188 500 Franken im Zusammenhang mit der Kostenbeteiligung des Bundes als Genossenschafter der Nagra - konkret, weil eine wissenschaftliche Untersuchung Mehrkosten verursacht hat.
Beim Bundesamt für Sozialversicherungen beläuft sich ein dritter Nachtragskredit auf 5 Millionen Franken. Bei der Budgetierung für das Jahr 2016 wurde das Wachstum der Anzahl von Bezügerinnen und Bezügern von IV-Ergänzungsleistungen und damit auch der Ausgaben des Bundes unterschätzt. Der Nachtragskredit wird benötigt, damit der Bund seinen Verpflichtungen gegenüber den Kantonen rechtzeitig nachkommen kann.
Der vierte Nachtragskredit betrifft die Rückerstattung von Gebühren der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge. Das Bundesgericht hat die für die Jahre 2012 und 2013 erhobenen Gebühren als zu hoch beurteilt.
Ich beantrage Zustimmung zu sämtlichen Positionen.