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Rutz Gregor · Nationalrat · 2016-12-05

Rutz Gregor · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2016-12-05

Wortprotokoll

Wir kommen zum Minderheitsantrag II (Rutz Gregor) und damit zum Konzept, welches die Volksinitiative, die im Februar 2014 von Volk und Ständen angenommen worden ist, gerne umsetzen möchte.

Wir sind hier in einer eigentlichen Verweigerungsdebatte: Sie wollen nicht umsetzen, Sie können nicht umsetzen, Sie sehen das Problem nicht, die Vorschläge sind unklar für Sie, und Sie vergessen dabei: Volk und Stände haben klar entschieden. Artikel 121a, einfach damit dies noch einmal festgehalten ist, gibt vor: Die Schweiz steuert ihre Zuwanderung eigenständig. Dafür sind jährlich Höchstzahlen und Kontingente festzulegen, unter Beachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage und unter Beachtung eines Inländervorrangs.

Die Situation zeigt deutlich, dass dringender Handlungsbedarf gegeben ist. Seit 2007 haben wir eine Nettozuwanderung von 750 000 Personen. Vier von fünf Personen sind keine Fachkräfte. Nur knapp 20 Prozent der seit 2007 eingewanderten Personen arbeiten in einem Beruf, in dem ein Mangel an Fachkräften herrscht. Das sind 150 000 Leute, welche die Wirtschaft brauchen kann. Die anderen 600 000 Personen würden wir nicht brauchen. 144 000 Arbeitslose sind per Oktober 2016 registriert. Davon sind 40 000 EU-Bürger. Fast jeder dritte Arbeitslose ist ein EU-Bürger! Vergessen Sie nicht, dass wir letztes Jahr darüber hinaus noch für 27 000 weitere Leute 200 Millionen Franken an Arbeitslosenentschädigungen ins Ausland gezahlt haben. Dies alles zeigt: Es ist dringender Handlungsbedarf gegeben!

Und ich muss Ihnen sagen - Albert Einstein hat es einmal so gesagt -: Die reinste Form des Wahnsinns ist es, nichts zu tun, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert. Was wir hier seitens der Mehrheit vorliegen haben, ist eine bedingungslose Kapitulation gegenüber der EU. Es ist das schockierende Eingeständnis, dass Sie nichts machen möchten. Sie wollen die Probleme nicht sehen. Wenn man solche Angstzustände hat, ist dies eine schlechte Grundlage, um vernünftige Politik zu machen.

Die Frage, ob die Lösung der Mehrheit verfassungswidrig sei, ist mittlerweile beantwortet. In der ersten Debatte in diesem Saal war es noch bestritten. Mittlerweile sagt sogar die Frau Bundesrätin klar, das sei verfassungswidrig. Und darum will man dann über den Gegenvorschlag zu einer anderen Initiative, zur Rasa-Initiative, nachträglich die Verfassung dann noch so zurechtkneten, dass es zu diesem Unsinn passt, den wir hier im Begriff sind zu beschliessen.

So funktioniert das in einer Demokratie nicht. Es funktioniert nicht, wenn Sie immer sagen, es gebe eben noch andere Volksentscheide, die man auch berücksichtigen müsse, das Freizügigkeitsabkommen dürfe nicht verletzt werden. In einer Demokratie gilt der jüngste Entscheid. Sonst können wir gerade aufhören, denn dann gilt ja überhaupt nichts mehr, dann muss man gar nicht mehr abstimmen gehen. Als die Schweiz den Uno-Beitritt beschlossen hatte, haben Sie auch nicht gesagt: "Bei der EWR-Abstimmung und bei der Ablehnung des EU-Beitritts war auch eine gewisse aussenpolitische Zurückhaltung zu spüren, jetzt können wir diesen Entscheid nicht eins zu eins umsetzen." Nein, die Spielregeln sind klar: Entscheide gelten. Es ist traurig, es ist ein Armutszeugnis für dieses Parlament, dass wir hier im Begriff sind, verfassungswidrige Gesetze zu beschliessen.

Schauen Sie einmal diese Anträge an. Klammheimlich wurde der Abschnitt "Begrenzungsmassnahmen", den wir neu ins Gesetz aufnehmen wollten, wieder herausgestrichen. Der Mehrheitsantrag bezieht sich auf Artikel 21a und dreht sich damit nur um Fragen der Zulassung zum Arbeitsmarkt. Es geht nicht mehr um Begrenzungen - und das war eigentlich der Sinn der Abstimmung, das war der Sinn der einstigen Vorlage. Es geht hier nur noch um die Frage, wie viel Spielraum ein Arbeitgeber bei der Einstellung von Arbeitskräften haben soll. Das ist die Frage, und es geht nicht mehr um Begrenzungsmassnahmen und eine Steuerung der Zuwanderung. Ein Inländervorrang ist auch nicht mehr gegeben; er war auch nie in Ihren Anträgen drin.

Aber Sie müssen sich schon bewusst sein: Wenn wir das so beschliessen, wie es die Mehrheit heute möchte, dann sind 510 Millionen Europäer von Sevilla über Hamburg bis nach Korfu berechtigt, einen Tag in die Schweiz zu kommen und sich beim RAV anzumelden, und müssen dann prioritär vermittelt werden. Das ist vollkommen absurd - wie auch die Bürokratie, die Sie damit verursachen.

Schauen Sie einmal Artikel 21a Absatz 5 an: Wenn ein Inländer, der beim RAV gemeldet ist, eingestellt wird, muss die offene Stelle nicht gemeldet werden - obwohl sie ja gar nicht mehr offen ist, wenn Sie jemanden eingestellt haben. Aber wenn Sie einen Inländer, der nicht beim RAV gemeldet ist, einstellen, müssen Sie die offene Stelle melden, auch wenn sie gar nicht mehr offen ist. Und warum? Nur weil Sie panische Angst vor der EU haben. Weil das Kriterium "Inländer" nicht zur Unterscheidung dienen darf, wird das Kriterium "dem RAV gemeldet" herangezogen. Und Sie sehen, mit dem Einzelantrag Jauslin soll nun sogar noch der zeitliche Vorsprung herausgestrichen werden. Ehrlicher wäre es wahrscheinlich, das ganze Konzept zurückzuziehen und sich einzugestehen: Es bringt nichts. Was Sie hier bringen, ist eine absolute Nullnummer.

Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und gleichzeitig zu hoffen, dass sich etwas ändert.

Es besteht Handlungsbedarf! Ich schäme mich, hier Diskussionen zu führen, bei denen Volksentscheide zur Nebensächlichkeit werden. Staaten, in welchen Volksentscheide ignoriert werden, sind keine Demokratien - Sie wissen das ganz genau. Diese bedingungslose Kapitulation gegenüber der EU ist gefährlich. Da machen wir nicht mit. Wir wollen eine starke Schweiz, eine eigenständige Schweiz, eine Schweiz, die in der Lage ist, ihre Probleme an die Hand zu nehmen und zu lösen. Das erreichen wir einzig mit der Annahme des Antrages der Minderheit II, den wir Ihnen empfehlen.